Ausgabe 
18.9.1894
 
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1894.

Dienstag den 13. September.

N 109.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

2 wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Landwirthschaftlicher Bezirksverein Friedberg. Betheiligung an einer Gerstenausstellung in Berlin.

Am 17. und 18. Oktober d. Is. findet in Berlin unter Mit wirkung der deutschen Landwirthschaftsgesellschaft und des deutschen Hopfenbauvereins vom VereinVersuchs- u. Lehranstalt für Brauereien in Berlin eine Gersten- und Hopfenausstellung statt, zu deren Be schickung Körperschaften wie Privatinteressenten eingeladen werden.

Der Zweck der Ausstellung ist:

1. Einen vergleichenden Ueberblick über den Ernteausfall der ver

schiedenen Anbaugebiete zu geben.

2. Die verschiedenen Kulturbedingungen und Qualitätsanforderungen für eine geeignete Brauwaare besser kennen zu lernen, womit einerseits die Landwirthe zu einer allgemeineren Pflege der Gersten und Hopfenkultur angeregt, andererseits die Brauerei-Inter essenten in erhöhtem Maße auf die Verwendung heimi⸗ scher Brauwaare hingewiesen werden sollen.

Außerdem sollen durch den Preisbewerb Proben für die nüchste Wanderausstellung der deutschen Landwirth⸗ schaftsgesellschaft in Köln gewonnen werden.

3. Durch Belebung und Hebung des Gersten- und Hopfen-Verkehrs die wirthschaftlichen Interessen der Landwirthschaft, des Handels und der Brauerei gleichmäßig zu fördern.

An Preisen werden bis 10000 M. zur Verfügung stehen.

Da der landwirthschaftliche Bezirksverein Friedberg die Förderung des Gerstenbaues auf sein Programm gesetzt hat, sollte diese günstige Gelegenheit, einerseits Schau über das hier Geleistete zu halten, anderer seits Reklame für die einheimische Gerste zu machen, nicht unbenützt vorüber gehen. Wir fordern daher die hiesigen Landwirthe auf, sich zahlreich an der Ausstellung zu betheiligen.

Die Anmeldung muß bis 25. September, die Einlieferung bis 1. Oktober franko bei dem Sekretariat des landw. Vereins Friedberg erfolgt sein, wenn eine Betheiligung an der Collektion des landw. Berzirksvereins gewünscht wird.

Der Verein übernimmt die Transportkosten und Ausstellungs kosten wie sonstige Spesen für die ausstellenden Mitglieder. Nicht⸗ mitglieder, welche auf eine Geldprämie Anspruch erheben, wollen zu gleich mit der Anmeldung 3 Mark in Briefmarken zur Bestreitung der Auslagen einsenden, wovon 2 M. als Prüfungsgebühr und 1 M. für Spesen u. Vertretung verrechnet werden. Die Proben müssen mindestens 4 kg betragen und die Durchschnittsproben von mindestens 10 Malter darstellen. Diese Proben werden unter Namensnennung der Erzeuger auf der nächsten Wanderausstellung der Deutschen Landwirthschaftsgesellschaft in Köln ausgestellt, oder finden zu wissenschaftlichen Zwecken Verwendung.

Jeder Theilnehmer an der Ausstellung erhält im Falle der Prämiirnng ein Diplom.

Allen Landwirthen, welche bis zum 25. Sept. angemeldet haben, geht ein Fragebogen zu, der mit der Probe bis 1. Okt. spätestens einzuliefern ist.

Alles Nähere ist zu erfahren beim Sekretariat des landwirth schaftlichen Bezirksvereins.

Bürgermeister Reitz, Södel; Bürgermeister Alles, Nieder-Flor⸗

stadt; Ph. Best II., Bruchenbrücken; Feuerbach, Ockstadt;

Bürgermeister Jeckel, Ober-Mörlen; Bürgermeister Keil, Mel⸗

bach; Bürgermeister Moscherosch, Burg-Gräfenrode; Graf Oriola,

Büdesheim; Reif, Steinfurth; H. Reitz, Butzbach; W. Seybold,

Nieder⸗Eschbach; Apotheker Vogt, Butzbach; W. Willich, Rendel.

Dr. Braden. Dr. v. Peter.

Bekanntmachung. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Fauerbach b. Fr., III. Sache,(Distrikt Mühlfeld).

In der Zeit vom 14. l. Mts. bis zum 28. l. Mts. einschließlich liegen auf dem Büreau der Großh. Bürgermeisterei Fauerbach b. F. offen:

9 der allgemeine Meliorationsplan, der Erläuterungsbericht und das Prüfungsprotokoll zu demselben, b. die Arbeiten des II. Abschnittes 1 Band Besitzstandsverzeichnisse, 1 Band Gütergeschosse,

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen, welche schriftlich einzureichen sind, findet statt: Samstag den 29. Septbr 1894, Vormittags von 1011 Uhr im Saale des Gastwirths Sang zu Faubach b. F., wozu ich die Interessenten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Friedberg den 11. September 1894.

Der Bereinigungs-Commissär:

1 Band Bonitirungskarten, 3770 Dr. Göttelmann, Großh. Kreisamtmann. 1 Obstbaumabschätzungsverzeichniß. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Dorheim II. Sache. Bekanntmachung.

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grund eigenthümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche be sitzen, unterschriftlich für die Feldbereinigung und die Anlage von Wegen in den Obstbaumstücken und Gärten in dem noch nicht be reinigten Theil der Gemarkung Dorheim erklärt haben, und nach⸗ dem eine innerhalb der gesetzlichen Frist gegen die Zulässigkeit bezw. Rechtsbeständigkeit des Abstimmungsergebnisses erhobene Einwendung von Großh. Oberen landw. Behörde als unbegründet zurückgewiesen worden ist, hat die genannte Behörde den Beginn der Feldbereinigungs arbeiten angeordnet und den Unterzeichneten zum Bereinigungskom

issär ernannt.. 125 Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich in Gemäßheit des Art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 die fämmtlichen betheiligten Grundbesitzer zu einer am Mittwoch den 3. Oktober ds. Is., Vormittags 10 Uhr, in dem Gemeindehause zu Dorheim stattfindenden Versammlung ein.

Diese Versammlung hat:

1. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden

sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschätzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapital⸗ aufnahme aufgebracht werden sollen; g

2. die zur Vollzugskommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schieds gerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten

vorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung hat ein jeder anwesende betheiligte Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Be theiligten verbindlich.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat

zu 1. die Vollzugskommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen,

zu 2. die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.

Die außerhalb der Gemeinde Dorheim wohnenden Ausmärker werden aufgefordert, zur Wahrung ihrer Interessen einen in Dorheim wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da an sie eine weitere be sondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt.

Friedberg den 15. September 1894.

Der Bereinigungs⸗Commissär: 3835 Ur. Göttelmann, Großh. Kreisamtmann.

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