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1394. Samstag den 18. August. 2 96.
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en dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei igt der Betheiligten offen. 9
ssischer Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Wird hier und in Bad⸗-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Unnoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns
Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Zetreffend: Die Verpflegung armer Waisen auf Kosten der Landeswaisenanstalt. Friedberg den 16. August 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 16. Juli l. J. im Kreisblatt Nr. 83 beauftragen wir Sie, auf den im September J. an den Rechner der Landeswaisenkasse einzusendenden Quittungen über Lehrlingsunterstützungen den mit Wirkung vom 1. April l. IJ. N genehmigten Mehrbetrag für jedes Lehrjahr genau zu berechnen und auf jeder Quittung auch den Beginn der Lehrzeit anzugeben. Zugleich benachrichtigen wir diejenigen von Ihnen, welche noch nicht im Besitz der Dienstanweisung vom 18. April 1890 sind, daß 1 ihnen mit nächster Post zugehen wird. Wir beauftragen Sie, dieselbe Ihrer Registratur einzuverleiben und in vorkommenden Fällen sarnach zu verfahren. Wir werden uns gelegentlich von der ordnungsgemäßen Ausführung dieser unserer Verfügung überzeugen. Dr. Braden. Bekanntmachung. Ministeriums der Finanzen, Abtheilung für Forst- und Cameral-Verwaltung vom 6. d. Mts. Großherzogliches Kreisamt Friedberg: Hr. Braden. Darmstadt am 6. August 1894.
betreffend: Den landwirthschaftlichen Nothstand.
Das nachstehende Ausschreiben Großh. sringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
Friedberg den 14. August 1894. 2 Nr. F. M. D. 28501. etreffend: Den landwirthschaftlichen Nothstand.
Das Großherzogliche Ministerium der Finanzen, Abtheilung für Forst- und Cameral verwaltung an die Großherzoglichen Forstämter und Oberförstereien.
Mit Einbringung der 1894er Getreideernte und bei dem reichen Ertrag der meisten Futtergewächse ist der durch die vorjährige Trockenheit hervorgerufene Stroh- und Futtermangel und somit der Grund zu den durch unser Ausschreiben zu Nr. F. M. D. 37121 vom 2. September v. J. angeordneten außerordentlichen Anordnungen bezüglich der Abgabe von Waldstreu beseitigt worden. Mit Genehmigung Proßh. Ministeriums des Innern und der Justiz und Großh. Ministeriums der Finanzen sehen wir uns daher veranlaßt, dieses eben ange— gene Ausschreiben außer Kraft zu setzen.
Es ist nunmehr dringend geboten, die stattgehabten Uebernutzungen an Waldstreu, iberschritten haben, thunlichst bald wieder einzusparen. der Landwirthschaft, entreten zu können.
die das verordnungsmäßige Maximum oft weit Es liegt dies nicht nur im Interesse der Forstwirthschaft, sondern auch in demjenigen damit bei etwaiger Wiederkehr eines landwirthschaftlichen Nothjahres, die Forstverwaltung wieder in der Lage ist, helfend Für die Ausfertigung: Guntrum.
Bekanntmachung.
Der landwirthschaftliche Bezirksverein des Kreises Gießen wird 6. Hinsichtlich der Bullen Simmenthaler Rasse ist urkundlich nach—
Montag den 17. September 1894 zuweisen, daß solche entweder direkt aus dem Simmenthal ein—
uf dem Viehmarktplatze(Grassee) zu Hungen eine Ausstellung von geführt worden sind, oder daß dieselben aus einer Reinzucht zuchtvieh, verbunden mit einer Viehpreisvertheilung, veranstalten, für stammen.
nelche die nachstehenden Bestimmungen getroffen sind: 7. An Preisen werden aus Vereinsmitteln gewährt: J. Bezüglich der von dem landw. Bezirksverein zur Ausführung 1. für den schönsten Bullen, Simmenthaler Rasse 45 M. dr Viehpreisvertheilung zur Verfügung gestellten 550 M.: 2..„ Vogelsberger„ 45„ 1. An der Ausstellung können sich alle im Kreise Gießen wohnen— 5 ein Preis 3 30„ den Viehzüchter, Viehhändler ausgenommen, betheiligen. 8 Preise 4 25 M 555. 2. Sämmtliche aufzustellende Thiere sind bis Morgens 9 Uhr auf 5 due e 5 20 4 dem Viehmarktplatze(Grassee) zu Hungen aufzutreiben und von n 1 1 1535 den Besitzern auf den ihnen von der Commission angewiesenen g Zusammen 8 Preise S 250 M. Ständen aufzustellen. 8. Für Rinder und Kühe: 5 Nur preiswürdige Thiere werden prämiirt und zwar: 1. zwei Preise à 35 M. 70 M. a. Bullen im Alter von 1—2 ½ Jahren,„F 60„ b. Rinder, welche sichtbar trächtig und 3. 7„ 2 25„ 50„ c. Kühe, die sichtbar trächtig sind oder frisch gekalbt haben. 1„ 2 20„ 40„ 3. Diese Thiere müssen selbst gezüchtet oder zum Zweck der Zucht d 15 30% mindestens 2 Monate vor der Preisvertheilung erworben sein und 6, fünf an 0 50
4. folgenden Rassen angehören: a. der reinen Vogelsberger Rasse; Mutterthiere, welche eine weiße Färbung am Euter zeigen, werden erst in zweiter Linie prämiirt. b. der Simmenthaler Rasse und zwar dürfen aa. Bullen nur der reinen Simmenthaler Rasse an— gehören, bb. dagegen können Mutterthiere auch dann prämiirt werden, wenn solche wenigstens ausgesprochen des Simmenthaler Typus sind. 5. Unter solchen gleichen Verhältnissen erhalten selbstgezüchtete Thiere bei der Prämiirung den Vorzug.
Zusammen 15 Preise— 300 M.
II. Bezüglich der von der Stadt Hungen zur Ausführung der Viehpreisvertheilung zur Disposition gestellten 200 M. gelten ebenfalls vorstehende Bedingungen, jedoch sollen aus diesen Mitteln auch nicht im Kreise Gießen wohnende Züchter bei Vorführung von preiswürdigem Vieh mit Prämien bedacht werden.
III. Es bleibt dem Ermessen der Prämiirungs-Commission über— lassen, die bestimmten Preise innerhalb des Gesammtbetrages je nach der Güte der ausgestellten Thiere jeder Gattung auch zu übertragen.
Gießen den 9. August 1894.
Der Vorstand des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen: Carl Jost, Rechtsanwalt.
dereffend; Feldbereinigung in der Gemarkung Massenheim. Bekanntmachung.
4. das Verzeichniß über die Abschätzung und den
bäume im alten und neuen Besitz
In der Zeit vom 14. August bis einschließlich 28. August l. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen gegen diese liegen die Arbeiten des III. Abschnittes, nämlich: Arbeiten, welche schriftlich einzureichen sind, findet statt: Mittwoch 1. die Zutheilungskarten, den 29. August l. J., Vormittags von 10-11 Uhr, in dem Amts⸗ 2. das Zutheilungsverzeichniß, zimmer Großh. Bürgermeisterei Massenheim, wozu ich die Betheiligten 3. die Gütergeschosse nebst Zusammenstellung, unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Ein⸗ ö i Stand der Obst⸗ wendungen ausgeschlossen sind.
Massenheim zur e


