Ausgabe 
16.10.1894
 
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h 1.394. Dienstag den 16. Oktober.* 121.

2 Ol 0 sst 0 f N 0 Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch; 3; 3 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

f 2 Di ebühren der Orts- und Polizeidiener resp. Aussche ei ö 8 Betreffend N zei sp. Ausscheller bei Bekanntmachungen Friedberg den 9. Oktober 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir benachrichtigen Sie, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz die rubr. Gebührensätze einer Revision unter worfen und im Einverständiß mit Großh. Ministerium der Finanzen neu festgestellt hat.

Indem wir Ihnen nachstehend den neuen Gebührentarif, welcher mit dem 1. Januar 1895 in Kraft zu treten hat, zur Kenntnißnahme mittheilen, erklären wir hierbei in Folge uns ertheilter Ermächtigung denselben auch für die im Interesse anderer Gemeinden und von Privaten erfolgenden Bekanntmachungen und Ausrufungen für anwendbar. Soweit die in einzelnen Gemeinden auf ihren Antrag bereits von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz mit besonderer Verfügung erhöhten Gebührenansätze nicht unter den Rahmen des neu festgestellten Tarifs fallen, sondern seine Sätze übersteigen, bleiben diese besondere Ansätze in Kraft.

Wir beauftragen Sie die interessirten Bediensteten hiernach zu bedeuten und eine geeignete Publikation in der Gemeinde eintreten zu lassen. Dr. Braden.

Gebühren ⸗Tarif

reins 1 1 5 2 1. 15 i bxtoder der Orts- und Polizeidiener, sowie der Ausscheller bei Bekanntmachungen und Versteigerungen in herrschaftlichen Angelegenheiten. ale statt- Die Orts- und Polizeidiener, sowie die Ausscheller haben künftig in herr III. Für das Läuten mit der Thurmglocke zum Zeichen des Beginns r. Pobl. schaftlichen Angelegenheiten als Gebühr zu beziehen: einer Versteigerung, 5 n L. und g 1. Für Bekanntmachungen durch die Schelle: wo dies bisher üblich war und auch fernerhin verlangt wird M. 20 Pf. aundert. 1. in den Städten Darmstadt und Mainz g. 2 M. Pf. IV. Für das Ausrusen bei Versteigerungen, sestattet. 2. Gießen, Offenbach, Worms 1 50(wobei jedoch(da es den fiskalischen Beamten unbenommen ist, sich die Personen 1894. 3. Gemeinden über 5000 Seelen a 1 25 zum Ausrufen der Gebote nach ihrem Ermessen auszuwählen) die Orts- u. Polizei⸗ nd. 1 1 2500 5000 Seelen 8 diener ꝛc. kein Recht darauf haben, zum Ausrufen verwendet zu werden: 5 5. 1000 2500. 1. in Gemeinden über 5000 Seelen in. 7 e a e a) in Starkenburg und Oberhessen An.. 5 bis 500 Seelen in Rheinhessen u. Starkenburg 50 für die erste Stunde des Ausrufens 0. M. 65 Pf. ktbr. an⸗ N.. Oberhessen 22 5 für jede weitere Stunde des Ausrufens. g Findet sich in einer und derselben Bekanntmachung die Ankündigung ver das Maximum für einen Tag darf jedoch nicht übersteigen 3 0 schiedener Versteigerungen ꝛc. formell vereinigt, so ist dafür nur der einfache(ein- b) in Rheinhessen 1 N ing malige) Gebührenbezug statthaft; soll dagegen eine und dieselbe Bekanntmachung wenn das Ausrufen 3 Stunden oder kürzer dauert 17 7 1 gen erst mehrmals bei der Schelle publieirt werden, so kann ebenso oft die Gebühr bean 5 1 länger als 3 Stunde dauert e N b sprucht werden. 5 1 l 5 2. in Gemeinden bis zu 5000 Seelen 1 to er, II. Für das Ausschellen zum Zeichen des Beginns einer Versteigerung, wenn dies a) in Starkenburg und Oberhessen f f ausdrücklich verlangt wird, jedoch ohne Verkündigung. 5 für die erste Stunde des Ausrufens 5. e 6 1 1 J. in den Gemeinden über 5000 Seelen ö 1 M. Pf. für jede weitere Stunde des Ausrufens. 5 e f N en e. 2500 5000 Seelen.. e das Maximum für einen Tag darf jedoch nicht übersteigen 2 40 5 1 1 1000= 2500. N e e p) in Rheinhessen 5 9 4 5001000 W e 0, wenn das Ausrufen 3 Stunden oder kürzer dauert 1% 0 ö i 5. 1 bis 500 Seelen in Rheinhessen u. Starkenburg 35 5. länger als 3 Stundeu dauert 20 40 N im eber 6. 5 r beuhssen g 5 1 g stechnung. 5 wendung Bekanntmachung. Betreffend: Den Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg pro 1894. i 5 f 9 Der diesjährige Herbstfaselmarkt des land wirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg soll Mittwoch den 24. l. Mts. zu Friedberg e abgehalten werden. Alle Fasel, welche an der Prämiirung theilnehmen sollen, müssen längstens Vormittags 9 Uhr auf dem Platze sein. 10 ue Die Anmeldung muß mit Zugrundelegung unten abgedruckten Anmeldeformulars bis zum 22. l. Mts. beim Sekretariat des landw. Bezirks

1 vereins vollzogen werden. In den abgesperrten Ring dürfen nur diejenigen Fasel gebracht werden, welche zur Prämiirung angemeldet sind. gell. Nicht genügend gefesselte Thiere werden zurückgewiesen. Nach einem Beschluß des landwirthschaftlichen Provinzial-Vereins und Mittheilung des Präsidiums sollen nur Simmenthaler Reinzuchten prämiirt werden; Kreuzungs-Produckte mit anderen Rassen its. lud sind daher ausgeschlossen. Von Ausstellern selbst gezüchtete Thiere werden höher prämiirt als angekaufte. Angekaufte Thiere müssen dell mindestens ½ Jahr im Besitze des Ausstellers sein. Viehhändler als solche sind von der Bewerbung um Preise ausgeschlossen. Zur Be ö ll Ur. werbung um die Vereinspreise sind nur die Bezirksangehörigen zuzulassen; sonstige Beiträge z. B. die Prämienzuschüsse der Stadt Friedberg können zur Prämiirung von Vieh aus anderen Kreisen oder nicht selbst gezogenem Vieh verwendet werden. Thiere, welche bei einer Preis all. vertheilung im laufenden Jahre prämiirt worden sind, können diesmal nicht concurriren. Ferner kann in derselben Kategorie für mehrere Thiere ein und desselben Besitzers nur ein Geldpreis gegeben werden. Jeder Aussteller hat die Ausstellungszeit bei Meidung des Verlustes

1 5 der ihm zuerkannten Prämie einzuhalten. Unrichtige Angaben des Ausstellers in Bezug auf die programmmäßigen Anforderungen an die 7% Uhr concurrirenden Thiere haben zur Folge, daß etwa zuerkannte Prämiien wieder zurückbezahlt werden müssen. Auch ist in solchem Falle der 3. 4e) Aussteller künftighin von der Zulassung zur Prämiirung ausgeschlossen. Die zum Abschluß gebrachten Verkäufe wolle man dem auwesenden Protokollführer zur Kenntniß bringen. Zur recht zahlreichem Besuche des Marktes wird hiermit eingeladen. f cell. Friedberg den 12. Oktober 1894. Der Direktor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg. Dr. Braden. 75 Nr. der Anmeldung: 5 ung: a Anmeldeschein f i 1 für die Ausstellung des landwirthschaftlichen BezirksvereinsFriedberg fad. d zu Friedberg am 24. Oktober 1894. 1 Rasse Ren 5 K 5 e 1117 asse(Reinzucht oder Kreuzung):. Aae. v · Pint ne Selbst gezogen.... Gekauft(seit wann im Besitz). 05 d f. Bereits prämiirt(wo und wann): e f F e ru AQ 0 2 5(Name des Ausstellers.) en 791 Für jedes Thier ist ein besonderer Anmeldeschein auszufüllen.

Die Angaben gelten als auf Ehrenwort gemacht. Wer nachweislich unrichtige Angaben macht, wird zu späteren Ausstellungeu nicht mehr zugelassen.