Ausgabe 
16.6.1894
 
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Handel und Verkehr.

Wann zahlt die Post Schadenersatz? In Folge der vielfachen, den Postanstalten zugehenden unrecht mäßigen Schaden-Ersatzansprüche wollen wir hier kurz anführen, in welchen Fällen und in welcher Weise die Post dem Publikum Garantie für ihr übergebene Sen dungen leistet: a) für verloren gegangene Einschreibe sendungen und Post-Auftragsbriefe werden vergütet je 42 Mk.; b) für verlorene oder beschädigte Geldbriefe und Werthpackete der angegebene(versicherte) Betrag; c) für gewöhnliche Packete im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der wirklich erlittene Schaden, jedoch höchstens 3 Mk. pro halbes Kilogramm. Für den Verlust oder die Beschädigung vonPostpacketen ohne Werthangabe wird im Weltpostverkehr ein dem wirklichen Betrag des Verlustes oder der Beschädigung entsprechender Ersatz, höchstens jedoch 12 Mk. für ein Packet bis 3 Kilogramm und bez. 20 M. für ein 5 Kilo-Packet; d) für die auf Postanweisungen eingezahlten Geldbeträge wird voller Ersatz gewährt; e) für einen durch verzögerte Beförderung oder Bestellung von Sen dungen unter b nnd entstandenen Schaden leistet die Post Garantie, wenn die Sache in Folge der Ver zögerung verdorben oder ihren Werth ganz oder theil veise verloren hat. In allen Fällen wird außerdem das etwa bezahlte Porto erstattet. Die Ersatzansprüche sind innerhalb 6 Monaten, vom Tage der Einlieferung der Sendung an, bei derjenigen Postanstalt anzubringen, Hei der die Sendung aufgegeben wurde. Für gewöhn iche Briefpostsendungen wird weder im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung, noch im Falle ver zögerter Beförderung oder Bestellung Ersatz geleistet.

Das Vorkommen von Viehseuchen im Großherzogthum Hessen (während des Monats Mai 1894). Milzbrand wurde festgestellt in Steinbach, Kreis Ferbach, am 6.; in Biebesheim, Kreis Groß-Gerau, am

Wohnbach, Kreis Friedberg, am 7.; bei je einem kre pirten Rinde und in Allmenrod, Kreis Lauterbach, am 9. Mai bei einem nothgeschlachteten Rinde.

Die Maul⸗ und Klauenseuche ist erloschen in Darmstadt; in Krumbach, Kreis Heppenheim; in Klein Auheim, Kreis Offenbach; in Biebelsheim und Flon heim, Kreis Alzey. Die Seuche wurde festgestellt und war am Schlusse des Monats wieder erloschen in Eberstadt, Kreis Darmstadt; in Groß-Zimmern und Dieburg, Kreis Dieburg. Die Seuche wurde festgestellt und herrschte am Schlusse des Monats noch fort in Ibersheim, Kreis Worms.

Die Räude gilt als vorhanden unter den Schafen in Wieseck und Stangenrod, Kreis Gießen; in den Orten des Kreises Büdingen: Fauerbach, Ortenberg, Illnhausen, Düdelsheim, Büdingen und Altenstadt; ferner in Wölfersheim, Kreis Friedberg; in Greben hain, Kreis Lauterbach; und in Steinberg, Hartmanns hain und Nieder-Seemen, Kreis Schotten.

Für die kinderreiche Familie in Ober-Rosbach gingen ferner ein: Dr. Weckerling 1 M.; Frau Seiler 1 M.; Ungenannt(t.) 1 M.; F. 2 M.; E. Hanstein 1 M.; G. E. Hanstein 1 M.; Ungenannt 1 M.; Ober⸗ amtsrichter Sellheim und Frau 10 M.; Göbel in Bad Nauheim 2 M.; H. Bindernagel in Kairo 10 M.; Reallehrer Opel 2 M.; C. B. 3 M.

Um weitere Gaben bittet Die Expedition.

Bei Herrn Pfarrer Eßlinger in Ober-Rosbach gingen ein: von Reallehrer Wiesehahn 3 M.; S. Poststempel Friedberg 40 Pfg.; Ungenannt 2 M.; durch Lehrer Presser von Ober-Rosbach in Friedberg gesammelt 20.50 M. und zwar: von F. Weihl 1 M.; S. Koburger 1 M.; E. Oppenheimer 1 M.; Lis. Scriba 1 M.; C. Scriba 1 M.; Ungenannt 50 Pf.; Wilh. Trapp 2 M.; Heyland 2 M.; J. Süß 2 M.; Metzendorf M.; Frau Geometer Müller 2 M.; Lehrer Presser 1 M.; Th. Schmitt 1 M.; cand. med. Schrad 2 M.; Lehrer Luley 1 M.; E. Leyerzapf 1 M.; ferner M. M. [Nieder-Wöllstadt 15 M.; durch Möbelfabrikant Binde

I.; in Hof Schwalheim, Kreis Büdingen, am 2.; in; wald am runden Tis

ch des früheren Junggesellenvereins in Brauerei Schmitt gesammelt, 3.70 M.; Direktor Dr. Diegel 3 M.; durch Pfarrer Wiesehahn in Fauerbach 8 M., und zwar von Pfarrer Wiesehahn 2 M.; Sch. Kammer 1 M.; Fr. Binder 1 M.; Fräulein Seriba aus Alsbach 4 M.

Brodpreise vom 16. bis 30. Juni. Nach eigener Angabe der Bäcker.

Für Friedberg, Bad-Nauheim u. Butzbach unverändert. Fleisch⸗ ꝛc. Preise vom 16. bis 30. Juni. Nach eigener Angabe der Metzger.

Für Friedberg, Bad-Nauheim u. Butzbach unverändert.

Kirchliche Anzeigen für Friedberg. Evangelische Gemeinde.

4. Sonntag nach Trinitatis. Pfarramtswoche: Herr Pfarrer Velte. Gottesdienst in der Stadtlirche. Vormittags Uhr: Herr Pfarrer br. Flöring. Abendmahl mit unmittelbar vorausgehender Beichte. Nachmittags 2 Uhr: Herr Pfarrer Schäfer aus

Dorheim.

Gottesdieust in der Burgkirche. Vormittags 8 Uhr: Herr Candidat Kalbhenn. Nachmittags Uhr: Herr Pfarrer Velte.

Katechismuslehre.

Katholische Gemeinde. Samstag Nachmittag von 5 Uhr an Beicht. Sonntag Morgen 6 Uhr Beicht; um 7 Uhr wird die heil. Communion ausgetheilt. 10 Uhr: Hochamt mit Predigt. 2 Uhr: Christenlehre und Andacht.

Israelitische Gemeinde. Berichtigung. Wochengottesdienst Nachmittags 6 Uhr 30 Min.

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