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58 liegen auf Bürgermeisterei Bönstadt zur b, Einsicht offen. 9.42 60008•
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gar keine Quittungskarte hat, oder daß wenigstens keine Marken für ihn, so lange er arbeitet, verwendet werden. Die ständigen Arbeiter, die zu einem bestimmten Arbeit⸗ geber in einem regelmäßigen Arbeitsverhältniß stehen,
müssen vom Arbeitgeber binnen 3 Tagen nach dem
Arbeits⸗ oder Dienstanfang bei der zuständigen Stelle angemeldet werden.
Für sie zieht die Hebestelle vom
Arbeitgeber die Beiträge ein und verklebt die Marken,
und der Arbeitgeber zieht bei der Lohnzahlung die Hälfte der Beiträge dem Arbeiter ab. Als ständige Arbeiter haben auch diejenigen sog. Tagelöhner zu gelten, die immer bei demselben Landwirth arbeiten oder auf Monate zu einem bestimmten Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältniß, auch in ein Accordverhältniß treten. dieser ständigen Arbeiter ist meist in Ordnung.
bald hier, bald dort tage- oder wochenweise arbeiten, ferner Näherinnen, Wäscherinnen, Büglerinnen u. dergl., die bei Kunden arbeiten, sind häufig nicht versichert. Alle diese sog. unständigen Arbeiter sind regelmäßig auch versicherungspflichtig, einerlei ob der Lohn als
Die Versicherung Die Dle
wirklichen Tagelöhner oder Tagelöhnerinnen aber, die
Tagelohn oder Stück⸗(Accord-)Lohn gezahlt wird. Wenn
sie zur Arbeit gehen, müssen sie ihre Karte mitnehmen.
Der Arbeitgeber muß sich die Karte zeigen lassen und
prüfen, ob für die Beschäftigungswoche schon eine Marke verwendet ist. Ist dies nicht der Fall, so klebt er eine Marke ein und entwerthet sie, indem er das Datum auf dieselbe schreibt(z. B. 10. 10. 94.) Die Hälfte des Betrages zieht er dem Arbeiter am Lohn ab.
Der Arbeiter kann auch die Marke selbst kaufen und einkleben, dann muß ihm der Arbeitgeber die Hälfte ersetzen. Der Arbeilgeber darf sich nicht etwa damit zufrieden geben, daß der Arbeiter sagt, er habe seine Karte zu Hause und klebe selbst ein. Wenn er ihm daraufhin die Hälfte des Markenwerthes bezahlt und der Arbeiter klebt hinterher, wie es oft geschehen ist,
doch keine Marke ein, so ist er von seiner Verantwortung nicht frei. Hat der Tagelöhner ꝛc. überhaupt noch keine Quittungskarte, so muß der Arbeitgeber bei der betr. Stelle die sofortige Ausstellung einer solchen beantragen. Die Folgen der Unterlassungen sind: 8 1) Der Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn er nicht, wie angegeben, verfährt; 2) der Arbeiter wird geschädigt, denn wenn er später eine Rente beantragen will, hat er nicht die erforder— liche Anzahl von Marken in den Quittungskarten und verliert womöglich dadurch seinen Anspruch, da es nicht so kurzer Hand statthaft ist, nachträglich Marken ein⸗ zukleben; f 3) die Versicherungs⸗Anstalt wird um den Marken⸗ werth geschädigt. Der Arbeiter selbst hat also das größte Interesse, daß seine Versicherung in Ordnung ist und der Arbeit⸗ geber seine Pflicht thut. Die Versicherungs-Anstalt wird von jetzt ab eine allgemeine Revision der O. karten im Lande vornehmen lassen, wie es bisher nur in einigen Städten und Bezirken geschehen ist. Es em⸗ pfiehlt sich daher, daß Jeder zur Vermeidung von Strafen und Nachtheilen der Versicherung seine gehörige Auf⸗
merksamkeit schenkt.
Beklagenswerth ist es, daß gerade in den sog besseren Ständen vielfach Gleichgültigkeit herrscht und sogar ver- sucht wird, die Beitragshälfte dadurch zu sparen, daß man z. B. eine Büglerin nicht am Montag in Arbeit nimmt, von der irrigen Ansicht ausgehend, daß über- haupt blos bei Beschäftigung am Montag die Beitrags- pflicht bestehe.
Handel und Verkehr. Friedberg, 14. November. Buttermarkt. Butter kostete per Pfd. M. 0.85— 1.00, Eier per St. 9—0 Pf. Friedberg, 13. Nov. Fruchtpr. Weizen M. 12.25
Abend Pfg., 2. Qual. 59—60 Pfg. Alles per Pfund Schlacht⸗
bis—.—, Korn M. 10.75 bis 00.00, Gerste M. 12.00 bis 12.50, Hafer M. 11.50— 12.00. Alle Preise ver⸗ stehen sich auf 100 Kilo gleich 200 Zollpfund. Grünberg, 10. Nov. Fruchtpreise. Weizen 11.14 M., Korn 11.18 M., Gerste 9.66 M., Hafer 8.58 Erbsen 00.00 M., Linsen 00.00 M., Wicken 00.00 M., Lein 00.00 M., Kartoffeln 0.00 M., Samen 00.00 M. Frankfurt, 12. Nov. Viehmarkt. Der heutige Markt war mit 377 Ochsen, 16 Bullen, 472 Kühen, Stieren u. Rindern, 204 Kälbern, 779 Hämmeln, 808 Schweinen befahren. Die Preise stellten sich wie folgt: Ochsen
1. Qualität pro 100 Pfund Schlachtgewicht M. 72 bis
74, 2. Qual. M. 6569, Bullen 1. Qual. M. 62 bis „2. Qual. M. 58—60, Kühe, Stiere und Rinder 1. Qual. M. 60-62, 2. Qual. M. 49—51. Alles per
50 Kilo Schlachtgewicht. Kälber 1. Qual. 75—80 Pfg., 2. Qual. 65—70 Pfg., Hämmel 1. Qual. 61-63 Pfg., 2. Qual. 52—56 Pfg., Schweine 1. Qual. 61—62
gewicht.
it. Gottesdienst in Friedberg. Sabbathfeier vom 17. Nov. 1894. Beginn:
Vor-Abend 4 Uhr 15 Min. Samstag Morgen 8 Uhr 30 Min. Samstag Nachmittag 3 Uhr 15 Min. Sabbathausgang 5 Uhr 30 Min.
Wochengottesdienst von Sonntag den 18. November an Morgens 7 Uhr Synagoge, Abends 6 Uhr 30 Min. Gemeindezimmer.
Montag und Donnerstag Morgen 6 Uhr 45 Min.
Israel
Synagoge.
Betr.: Feldbereinigung Bönstadt.
Arbeits⸗Vergebung.
Die Ausführung von Erdarbeiten, be— stehend in Verschleifen von Hohlen und
den 17. d. M., Vorm. 10 Uhr, in mehreren Arbeitsloosen auf dem Wege des schriftl. Angebots vergeben werden.
Pläne, Kostenanschlag und Bedingungen
Bezügl. Offerten sind ver⸗ schlossen und mit der Aufschrift:„Sub⸗ mission auf Erdarbeiten“ bis zu genanntem Zeitpunkte daselbst einzureichen, woselbst deren Eröffnung in Gegenwart etwa er⸗ schienener Bieter stattfindet. Die Angebote haben in Prozenten des Voranschlags zu
Gießen den 11. November 1894. Der Großherzogliche Kultur-Ingenieur für die Provinz Oberhessen.
Wißmann.
F. 7 Tubmission.
Zur Renovirung eines Weges bei Ober—
Arbeiten und
Lieferungen auf dem Wege schriftlichen Angebots vergeben werden:
Maurerarbeit, veranschl. zu M. 66 Eiserne Trägerlieferung„ 240 e eee 689 Weißbinderarbeit 33
Voranschlag und Bedingungen liegen auf Großh. Bürgermeisterei Ober⸗Eschbach zur Einsicht offen, woselbst die Offerten verschlossen und postfrei bis zum Freitag den 16. d. Mts., Morgens 11 Uhr, ein⸗ zureichen sind. l
Vilbel den 10. November 1894. 4704 Jungmann, Kreistechniker.
Ankauf eines Fasclochsen.
Die Gemeinde Södel beabsichtigt einen jungen zur Zucht tauglichen Faselochsen rein Simmenthaler Rasse oder Kreuzung anzukaufen.
Besitzer solcher Thiere wollen sich baldigst bei uns anmelden. 5
Södel den 10. November 1894.
Großh. Bürgermeisterei Södel. 4703 Reitz.
Bekanntmachung.
1) Betreffend: Die Holzhauerarbeiten im Stadtwald zu Bad⸗Nau⸗ heim.
Die Holzhauerarbeiten pro 1895/96 ver⸗ steigern wir im Rathhaussaal Freitag den
16. d. Mts., Vormittags 11 Uhr.
Faselochs⸗Ankauf.
Die Gemeinde Harheim beabsichtigt einen jungen Faselochsen im Alter von 1¼ bis 1½ Jahren anzukaufen. Besitzer solcher Thiere wollen sich bei unterzeichneter Stelle melden. Harheim den 12. November 1894. Großh. Bürgermeisterei Harheim. ö 4717 Menges. ö
Ein zur Zucht tauglicher
Eber,
engl. Bastard, wird von der Gemeinde Gambach angekauft.
Gambach den 13. November 1894. Großh. Bürgermeisterei Gambach.
4745 Reuhl.
Der Voranschlag
der Gemeinde Bad⸗Nauheim für 1895,96 liegt vom 15. d. Mts. an 8 Tage lang auf unserem Büreau offen.
Bad-Nauheim den 13. Nov. 1894. Großh. Bürgermeisterei Bad-Nauheim. 4727 Wörner.
Fascleber⸗Versteigcrung.
Montag den 19. November l. IJs., Nachmittags 3 Uhr, soll auf der Bürger⸗ meisterei Okarben ein zur Zucht untauglich gewordener Fasel-Eber an den Meist⸗ bietenden versteigert werden.
Okarben den 12. November 1894. Großh. Bürgermeisterei Okarben. 4728 Polifka.
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mit Schmiedewerkstatt, an der Hauptstraße in Ober⸗Erlenbach gelegen, in welchem seit langer Zeit ein Schmiedgeschäft mit Er⸗ folg betrieben worden ist, soll mit sümmt⸗ lichem Schmiedewerkzeug, Bohr- und Bieg⸗ maschinen unter günstigen Bedingungen verkauft werden. Zahlungsfähige Bewer⸗ ber erhalten Auskunft bei Valentin Riehl Erben in Ober-Erlenbach. 4719
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2) Betreffend: Korbweiden.
Die Korbweiden längs der Usa ver⸗ steigern wir Samstag den 17. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, an Ort und Stelle.
Zusammenkunft am Ludwigsbrunnen.
Bad⸗Nauheim den 12. Nov. 1894. Großh. Bürgermeisterei Bad⸗Nauheim. 4720 Wörner.
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