Ausgabe 
15.2.1894
 
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Donnerstag den 15. Februar.

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berhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf.,

und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗

wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Obstbaukurse an der Ackerbauschule

I. Obstbaukursus für Baum⸗ und Straßenwärter

in der Gesammtdauer von 10 Wochen. Der erste Theil beginnt Montag den 5. März und dauert vom 5. bis 21. März und vom 9. April bis 5. Mai. Der zweite Theil findet im Juli oder August für die Zeit von 3 Wochen statt.

Die Theilnehmer müssen das Alter von mindestens 16 Jahren haben und sich allen Arbeiten in den Pomologischen Gärten und anderen Obstanlagen willig unterziehen. Der Unterricht für hessische Baum und Straßenwärter ist frei; das Honorar für solche Theilnehmer aus Hessen, welche lediglich im eigenen Interesse den Kursus besuchen, be trägt 10 Mark, für Nichthessen 15 Mark.

Baumwärter, welche eine Unterstützung seitens des zuständigen landw. Bezirksvereins(im Kreise Friedberg bis zu 75 Mark) zu ihrer Ausbildung wünschen, müssen sich bei dem Direktor des landw. Be⸗ zirksvereins melden und den Bedürftigkeitsnachweis erbringen.

Während des Kursus wird in folgenden Fächern Unterricht er⸗ theilt von nachbenannten Lehrern:

Dr. von Peter: Grundzüge des Pflanzenlebens, äußerer und innerer Bau des Obstbaumes, Bodenkunde und Düngung, Lebensthätigkeit des Obstbaumes.

K. Reichelt: Obstsortenkunde, Obstbaumpflege, Obstbaumzucht, Krankheiten des Obstbaumes, schädliche Thiere, Obstverwerth⸗ ung; Demonstrationen und praktische Arbeiten.

L. Felsing: Uebungen im geschäftlichen Aufsatze, Berechnungen.

II. Repetitionskursus für Baum⸗ und Straßen⸗ wärter vom 2. bis 7. April. Solche Baum- und Straßenwärter, welche schon einen Kursus im Obstbau durchgemacht oder längere Praxis hinter sich haben, können an diesem Kursus theilnehmen. Nach

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Obiges wollen Sie in Ihren Gemeinden bekannt machen und dahin trachten,

Amtlicher Theil. zu Friedberg während des Frühlings und Sommers 1894.

*

bestandener Schlußprüfung erhalten dieselben, wenn sie ein Alter von 20 Jahren besitzen, den TitelVereinsbaumwart des Oberhessischen Obstbauvereins. Der Kursus ist honorarfrei.

III. Obstbaukursus für Lehrer und Freunde des Obstbaues, erster Theil vom 7. bis 12. Mai, zweiter Theil von 10 Tagen nach Uebereinkunft im Laufe des Sommers. Honorar für Hessen 10 Mark, für Nichthessen 15 Mark. Täglich von 8 bis 11 Ühr Vorträge, Nachmittags von 2 bis 5 Uhr Uebungen und Demonstrationen in den Pomologischen Gärten und Baumgütern.

Die Vortäge erstrecken sich auf folgende Themata:

Hr. von Peter: Ausgewählte Kapitel aus der Morphologie, Anatomie und Physiologie des Obstbaumes.

K. Reichelt: Geschichte des Obstbaues, Pomologie, Obstbaum⸗ pflege und Schnitt der Zwergbäume, Obstbaumschädlinge, Baumkrankheiten, Obstverwerthung; Uebungen u. Demon strationen.

Iv. Obstbaukursus für Freunde des Obstbaues vom

10. Mai ab. Dauer desselben nach Uebereinkunft. Wöchentlich 2 bis 3 Vorträge und ca. 6 Stunden Uebungen u. Demonstrationen. Honorar 10 Mark für Hessen, 15 Mark für Nichthessen. Programm der Vorträge wie unter III.

Je nach Bedürfniß können auch während der Sommermonate noch weitere Kurse abgehalten werden.

Anmeldungen zu diesen Kursen werden möglichst frühzeitig er beten und sind schriftlich an den Dirigenten der Ackerbauschule, Dr. von Peter, zu richten.

Der Aufsichtsrath der Ackerbauschule zu Friedberg. Dr. Braden.

Bürgermeistereien des Kreises. daß geeignete Persönlichkeiten für obige Kurse ge⸗ Dr. Braden.

funden werden.

Bekanntmachung.

Der Ortsvorstand in Schotten beabsichtigt mit dem am 4. Juni d. J.

in Schotten stattfindenden Zuchtvieh- und Bullenmarkt eine

Verloosung von Vieh, landw. Maschinen und Geräthen, sowie Haushaltungsgegenständen zu verbinden, um die Mittel zur Prämiirung von

Bullen und Zuchtvieh zu gewinnen. G Verloosung unter der Bedingung ertheilt,

Loose in der Provinz Oberhessen gestattet. Friedberg den 12. Februar 1894.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat daß nicht mehr als 3000 Loose zu 1 M. das Stück,

60% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.

die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser ausgegeben werden dürfen und mindestens Zugleich ist der Vertrieb der

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung. Alle diejenigen im Landwehr-Bezirk Friedberg wohnenden Unteroffiziere und Mannschaften, welche in Folge ihrer Theilnahme an den

von deutschen Staaten vor 1870 geführten Kriegen invalide und erwerbsunfähig geworden werden hiermit aufgefordert, zur Erlangung der nach§ 1 des Reichsgesetzes vom 14. Januar 1894 zu Militärpapiere und des Pensions-Quittungsbuchs persönlich oder im Behinderungs

Kontingente sie angehört haben, gewährenden Pensionszuschüsse f 8 falle schriftlich beim Bezirksfeldwebel Kissel zu bezeichneten Kriegen, wenn auch event. ob 8 zuerkannte Militär⸗Invaliden-Pension nicht weiter gezahlt wurde. Friedberg den 5. Februar 1894. Betreffend: Die Strafregister für die Nachweisungen der im II. Halbjahr 1893 verstorbenen bestraften Personen.

Der Großherzogliche

ich unter Vorlage ihrer

Friedberg anzumelden. ohne Pensions⸗Quittungsbuch, anzumelden haben, denen seither, weil im Civildienst angestellt, ihre s. Zt.

sind einerlei welcher Armee oder welchem

Bemerkt wird noch, daß sich auch diejenigen Invaliden aus den vor⸗

Großherzogliches Bezirks-Commando Friedberg. Winter.

Gießen den 12. Februar 1894.

Erste Staatsanwalt beim Landgericht der Provinz Oberhessen an die Ortspolizeibehörden des Kreises Friedberg.

Diejenigen von Ihnen, welche noch mit der Einsendung der obenerwähnten Nachweisungen beziehungsweise Fehlanzeigen im Rückstande sind, werden hiermit aufgefordert, solche innerhalb 5 Tagen mir mitzutheilen. öckel.

Deutsches Reich. Darmstadt, 12. Febr. S. K. H. der Großherzog und die Prinzessin Alix sind gestern Nachmittag zu einem längeren Aufenthalt nach England abgereist. In Ostende, von wo aus die Ueberfahrt nach England erfolgen sollte,

brochen. Darmstadt.

halt wegen des Sturmes nehmen.

der Sturm ein wenig nachgelassen. telegraphische Verbindung ist vielfach unter

Die Distrikts-Einnehmer Schmidt nach Darmstadt versetzt, und Rapp in Groß-Gerau wurden nach Mainz und Gedern versetzt, der Kalkulator Rühl in Darmstadt und . 0 5 der Finanzaspirant Kreuder aus mußten die allerhöchsten Herrschaften Aufent- einnehmern in Höchst und Grebenhain ernannt, der Heute hat Oberförster Köhler in Beerfelden nach Bingen versetzt,

der- Amtsrichter Beisler in Darmstadt zum Oberamts⸗ richter in Butzbach ernannt, dem Pfarrer Wolkewitz zu Ober⸗Breidenbach die evang. Pfarrstelle zu Monsheim übertragen, der Gymnasiallehrer Ur. Wamser zu Mainz der Oberlehrer Gunderloch zu Offenbach zum Kreisschulinspektor in Schotten ernannt.

Postpersonal⸗Nachrichten. Dem Post⸗ sekretär Raab in Darmstadt ist eine Ober-Postsekretär⸗ stelle übertragen worden; versetzt sind der Postsekretär Frank von Mannheim nach Darmstadt und der Post

Auch die

Butzbach zu Distrikts⸗