Ausgabe 
13.10.1894
 
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1894. Samstag den 13. Oktober. M 120.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 1 4; 3 und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge. Friedb erg den 12. Oktober 1894. ö Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die Erledigung unserer Verfügung vom 30. Juni d. J. Oberh. Anz. Nr 78 bringen wir andurch für diejenigen von Ihnen, welche noch damit rückständig sind, in Erinnerung mit Frist von 8 Tagen. Dr. Braden.

Betreffend: Die Aufstellung der Gemeinde-Voranschläge für 1895/6. Fr iedberg den 11. Oktober 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nach unserem Ausschreiben vom 2. April 1894, die Ausführung der Landesfeuerlöschordnung, hier insbesondere die Anschaffung der Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehren betr. Oberh. Anzeiger Nr. 39 können die von der Kreiskasse vorlagsweise bestrittenen Kosten der Anschaffung der nothwendigen Ausrüstungsstücke für die Feuerwehren gegen 4% Zinsen innerhalb vier Jahren bezahlt werden.

Wir machen deßhalb darauf aufmerksam, daß diejenigen von Ihnen, aus deren Gemeindekassen die Kosten für 1894/95 nicht ab⸗ geführt wurden und auch in 1894/95 nicht abgeführt werden, in den Voranschlägen für 1895/96 die Kosten oder derjenige Theil derselben

der zunächst bezahlt werden soll nebst 40% Zinsen vorzusehen haben. Für 1894/95 sind in jedem Falle die Zinsen und 4% vom 1. April 1894/95 zu bezahlen. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Betreffend: Den Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg pro 1894. 5 Der diesjährige Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg soll Mittwoch den 24. l. Mts. zu Friedberg

abgehalten werden. Alle Fasel, welche an der Prämiirung theilnehmen sollen, müssen längstens Vormittags 9 Uhr auf dem Platze sein. Die Anmeldung muß mit Zugrundelegung unten abgedruckten Anmeldeformulars bis zum 22. l. Mts. beim Sekretariat des landw. Bezirks⸗ vereins vollzogen werden.

In den abgesperrten Ring dürfen nur diejenigen Fasel gebracht werden, welche zur Prämiirung angemeldet sind.

Nicht genügend gefesselte Thiere werden zurückgewiesen. Nach einem Beschluß des landwirthschaftlichen Provinzial-Vereins und Mittheilung des Präsidiums sollen nur Simmenthaler Reinzuchten prämiirt werden; Kreuzungs-Produckte mit anderen Rassen sind daher ausgeschlossen. Von Ausstellern selbst gezüchtete Thiere werden höher prämiirt als angekaufte. Angekaufte Thiere müssen mindestens ½ Jahr im Besitze des Ausstellers sein. Viehhändler als solche sind von der Bewerbung um Preise ausgeschlossen. Zur Be werbung um die Vereinspreise sind nur die Bezirksangehörigen zuzulassen; sonstige Beiträge z. B. die Prämienzuschüsse der Stadt Friedberg können zur Prämiirung von Vieh aus anderen Kreisen oder nicht selbst gezogenem Vieh verwendet werden. Thiere, welche bei einer Preis- vertheilung im laufenden Jahre prämiirt worden sind, können diesmal nicht concurriren. Ferner kann in derselben Kategorie für mehrere Thiere ein und desselben Besitzers nur ein Geldpreis gegeben werden. Jeder Aussteller hat die Ausstellungszeit bei Meidung des Verlustes der ihm zuerkannten Prämie einzuhalten. Unrichtige Angaben des Ausstellers in Bezug auf die programmmäßigen Anforderungen an die concurrirenden Thiere haben zur Folge, daß etwa zuerkannte Prämiien wieder zurückbezahlt werden müssen. Auch ist in solchem Falle der Aussteller künftighin von der Zulassung zur Prämiirung ausgeschlossen. Die zum Abschluß gebrachten Verkäufe wolle man dem anwesenden Protokollführer zur Kenntniß bringen. Zur recht zahlreichem Besuche des Marktes wird hiermit eingeladen.

Friedberg den 12. Oktober 1894. Der Direktor des eee Bezirksvereins Friedberg.

Dr. Braden.

Nr. der Anmeldung: Anmeldeschein für die Ausstellung des landwirthschaftlichen BezirksvereinsFriedberg zu Friedberg am 24. Oktober 1894. Gattung des Thieres:. VVV Rasse(Reinzucht oder Kreuzung):. Alex: V Selbst gezogen Bereits prämiirt(wo und wann):. 5 CC.

1 Geschlecht: Gekauft(seit wann im Besitz).

(Name des Ausstellers.) Für jedes Thier ist ein besonderer Anmeldeschein auszufüllen. Die Angaben gelten als auf Ehrenwort gemacht. Wer nachweislich unrichtige Angaben macht, wird zu späteren Ausstellungeu nicht mehr zugelassen.

Prämiirung selbstgezüchteter Fohlen.

Nachdem uns Seitens des Landespferdezucht⸗Vereins und durch denselben auch von der Staatskasse wieder wie in früheren Jahren eine hohe Summe zum Zwecke der Prämiirung selbstgezüchteter Fohlen zur Verfügung gestellt wurde, hat das Pferdemarkt⸗Comité. beschlossen, eine namhafte Summe zum gleichen Zwecke zu verwilligen, um der Prämiirung eine größere Ausdehnung, auch auf Nichtmitglieder des Pferdezucht⸗Vereins, geben zu können. Die Prämiirung findet Dienstag den 23. Oktober auf der nördlichen Seite des Kirchenplatzes statt und werden hierzu alle Pferdezüchter der Provinz Oberhessen zur Betheiligung freundlichst eingeladen.

Nähere Bestimmungen:

1) Jeder Züchter hat sich mit seinem Fohlen längstens bis um YUhr Vormittags auf obengenanntem Platze einzufinden.

2) Als Nachweis der eigenen Züchtung genügt die Bescheinigung des betreffenden Ortsvorstandes.

3) Es werden Fohlen bis zu Jahren zur Prämiirung zugelassen.

4) Fohlen, welche schon einmal durch uns prämiirt worden sind, können nicht mitconcurriren. Im Auftrag des Pferdemarkt⸗Comité's:

Steinhäußer, Vorsitzender.

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