Ausgabe 
12.6.1894
 
Einzelbild herunterladen

und Por. en Verkauf von 1

mackbenerkten

S.

te Geschirre 8 7

dare, V aten, nen,

en und Gummi 1

lan Bit

Hen.

Messer, Gabel n, Wein kühle ete.

Fauer bach b. gu. 1894.

liedberg Sthuldscheine Lit. 4. 5 221. 289. Al. 71 über je 100 M. J. Juli l. J. aus-

. Juni 1894.

Der Präsident: Varl.

Kuledben

hend von 8 Uht

änschen Rudellue-

Felsentele ni anzchen, de pen bends 7 Uhr.

erei aug,

0

ellen

2 *

wall

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf.

Betreffend: Verfälschung von Schweineschmalz.

13894. Dienstag den 12. Juni.* 67.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. Friedberg den 6. Juni 1894.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt.

Es sind in neuerer Zeit wiederholt Klagen darüber laut geworden, daß die Verfälschungen des HandelsartikelsSchweineschmalz an manchen Orten auchSchweinefett genannt in bedenklicher Weise überhand nehmen. Schon weithin soll der Mißbrauch obwalten, daß reines Schweineschmalz mit anderen, zum Theil minderwerthigen Thierfetten(Rinder-, Hammel-, Kalbs-, Wurst- oder Schafsfett) oder mit Pflanzenölen(Baumwollensamen⸗, Rüb⸗, Palm⸗, Erdnuß⸗ ꝛc. Oel) und mit Sterin vermischt, zuweilen auch mit Wasserzusatz versehen, mit Mineralien(Gips, Schwerspat, Kreide) oder Pflanzenstoffen(Stärke, Mehl ꝛc.) vermengt wird. Solche Mischprodukte werden in der Regel unter Verschweigung dieser ihrer Beschaffenheit zu dem nämlichen Preise wie unverfälschte Waare verkauft, nicht selten auch unter Bezeichnungen, wieRaffinirtes Schmalz,Bratenschmalz,Amerikanisches Schweinefett oder ähnlichen Namen feilgeboten.

Um diesem Mißbrauch wirksam entgegenzutreten, dürfte die bestehende Gesetzgebung in ausreichendem Maße geeignet sein. Insoweit die in Frage stehenden Fettgemische als gesundheitsschädlich zu gelten haben, bietet das Nahrungsmittelgesetz vom 14. Mai 1879 in den Be stimmungen der 88 12, 14 und 15 eine geeignete Handhabe zu strafrechtlichem Einschreiten. Insoweit dagegen die erwähnte Voraussetzung nicht gegeben ist, vielmehr lediglich eine mit Gefahren für die menschliche Gesundheit nicht verbundene Verschlechterung des Schweineschmalzes

durch Beimischung minderwerthiger Fettsubstanzen vorliegt, wird in den meisten Fällen auf Grund der Bestimmungen der§s 10, 11 und 15

Absatz 1 des bezeichneten Gesetzes vorgegangen werden können. Zur Abstellung der vorbezeichneten Mißstände beauftragen wir Sie, die Verkaufsstätten für Schweineschmalz und ähnliche Fettsorten

einer polizeilichen Controle zu unterstellen, zeitweise unvermuthete Revisionen daselbst vornehmen, in verdächtigen Fällen die entnommenen Proben durch das chemische Untersuchungsamt der Provinz Oberhessen untersuchen zu lassen und gegebenen Falls Strafantrag zu stellen.

Ueber die Ausführung dieser Verfügung, sowie deren Erfolg wollen Sie uns bis zum 1. August d. F. Bericht erstatten. l)r. Braden.

Bekanntmachung. In Gemäßheit der Instruktion vom 30. August 1877 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat

Mai 1894 sich mit einem Aufschlage von fünf vom Hundert für den Centner berechnen wie folgt: Hafer M. 9.40, Heu M. 5.40, Stroh M. 3.70.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Friedberg den 7. Juni 1894. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Der Ortsvorstand zu Hungen beabsichtigt mit dem am 17. September l. J. daselbst stattfindenden Viehmarkt eine Verloosung von Thieren und landwirthschaftlichen Geräthen zu verbinden. Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 5000 Loose zu 1 M. das Stück, ausgegeben werden dürfen und mindestens 600% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zu gleich ist der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberhessen gestattet. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

5 Dr. Braden.

Friedberg den 5. Juni 1894. Betreffend: Das Vormundschaftswesen im Amtsgerichtsbezirk Friedberg. Friedberg den 4. Juni 1894.

Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an sämmtliche Vormünder und Kuratoren im Amtsgerichtsbezirk Friedberg.

Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß viele Vormünder und Curatoren die ihnen anvertrauten Sparkasseeinlagebücher aus den Händen und namentlich an solche Personen abgeben, welche sie mit Stellung von Vormundschaftsrechnungen beauftragt haben. Ein solches Verfahren führt leicht zu Unzuträglichkeiten und hat auch neuerdings in Wirklichkeit dazu geführt, indem ein Rechnungssteller auf Grund einer von ihm gefälschten Zahlungsanweisung eine derartige Einlage erhoben und unterschlagen hat.

Wir sehen uns deshalb veranlaßt, die Vormünder und Curatoren darauf aufmerksam zu machen, daß eine Abgabe von Einlage büchern an dritte Personen einerlei zu welchem Zweck von uns nicht gebilligt werden kann, und sie für alle Verluste, welche ihren Mündeln dadurch entstehen, haftbar sind.

Auch werden wir gegen jeden Vormund und Curator, der fernerhin ihm anvertraute Sparkassebücher in fremde Hände gibt, unnach sichtlich eine Ordnungsstrafe von zwanzig Mark für jeden einzelnen Fall, der zu unserer Kenntniß kommt, erkennen.

Sellheim. Feick. Bekanntmachung, die Abgabe der Kapitalrentesteuererklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1894,95 betreffend.

Nach Artikel 14 des Gesetzes, die Einführung einer Kapital- sichtlich des gesammten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Vermögen rentesteuer betreffend, vom 8. Juli 1884 erfolgt die Heranziehung zu[oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Kapitalrentesteuer dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den eingezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat schlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Indem die unterzeichneten Behörden hiermit zur öffentlichen Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu Kenntniß bringen, daß der Termin zur Abgabe der Kapitalrentesteuer berufenen Einschätzungs-Commission schriftlich abzugeben hat. Zu erklärungen auf den 1. Juli festgesetzt worden ist, richten dieselben diesen Erklärungen ist das von Großherzoglichem Ministerium der an sämmtliche für kapitalrentesteuerpflichtig zu erachtende Bewohner Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je der Steuer-Commissariatsbezirke hiermit die Aufforderung, ihre Er nach der Wahl des Steuerpflichtigen offen oder verschlossen, jährlich, klärungen unfehlbar bis zum genannten Termin an die betreffenden ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzu- Bürgermeistereien gelangen zu lassen, von wo sie, und zwar, insoweit varten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnortes abzuliefern. verschlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Ein

Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die Kapital- schätzungs-Commissionen übersendet werden. rentesteuererklärung abzugeben: Das Formular zu den Kapitalrentesteuererklärungen, welchem

1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung Personen deren gesetzliche Vertreter; 6 beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des

2. für moralische Personen(Gemeinden, Körperschaften, Stif- Wohnorts zu beziehen. ungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gant Friedberg den 6. Juni 1894. nassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht Die Großherzoglichen Steuer-Commissariate sommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter: Büdingen: Butzbach: Friedberg: Hungen:

3. in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hin⸗ Hoos. Klingelhöffer. Deibel. Snell.