Ausgabe 
9.6.1894
 
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einladet den 3. Juni 1894.

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berhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch l 7; Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, l und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. 0

Amtlicher Theil. Betreffend: Ausübung der Fleischbeschau im Kreise Friedberg. Friedberg den 6. Juni 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Es ist uns mitgetheilt worden, daß in einigen Orten des Kreises der Mißbrauch eingerissen ist, daß Metzger ꝛc. den Fleischbeschauer oder aber den Stellvetreter desselben ganz nach ihrer Wahl, zur Ausübung der Fleischbeschau bei Schlachtungen zuziehen. Eine solche Uebung

steht im direkten Widerspruch mit den bestehenden Bestimmungen. Die Wahl des Fleischbeschauers darf niemals dem Schlachtenden überlassen

werden. Jeder, der die Dienste des Fleischbeschauers in Anspruch nehmen will, hat sich vielmehr an den ordentlichen, ersten Fleischbeschauer zu wenden und erst, wenn dieser verhindert ist, an dessen Stellvertreter. Die Bestellung bezw. Benachrichtigung des Fleischbeschauers hat so

frühzeitig zu erfolgen, daß dieser zu der Schlachtung rechtzeitig erscheinen kann. Ist der Fleischbeschauer in der Gemarkung anwesend, so 0 85 9

berechtigt die Thatsache, daß er nicht zu Hause angetroffen wird, den Schlachtenden noch nicht zur Zuziehung des Stellvertreters, denn der Fleischbeschauer kann herbeigerufen und seine Benachrichtigung einige Stunden bevor seine Thätigkeit beansprucht wird, geschehen. Nur in dringenden Fällen kann mit Genehmigung des Bürgermeisters hiervon eine Ausnahme gemacht werden. Ein dringender Fall liegt nicht vor, wenn der Metzger zur Schlachtung bereit ist und die rechtzeitige Benachrichtigung des Fleischbeschauers unterlassen worden ist.

Der Stellvertreter des Fleischbeschauers hat, bevor er die Fleischbeschau ausübt, sich jedesmal darüber Gewißheit zu verschaffen, daß der Fall der Verhinderung des rechtzeitig bestellten Fleischbeschauers wirklich vorliegt, andernfalls seine Dienste zu verweigern.

Kein Fleischbeschauer darf amtiren, wenn er selbst die Schlachtung ausführt, oder wenn das zu schlachtende Thier ihm oder seinen nächsten Verwandten gehört, oder wenn eine dieser Personen für die Gesundheit des Thieres irgendwelche Garantie zu tragen habt. Die Fleischbeschauer haben die Ausstellung von Befundscheinen abzulehnen, wenn sie das Schlachtthier nicht lebend gesehen haben, oder wenn sie nicht bei dem Ausnehmen des Thieres zugegen waren, vor Allem aber wenn gar in ihrer Abwesenheit bereits einzelne Theile des Thiers(wie die Lunge ꝛc.) herausgenommen oder mit Zerlegung des Thiers begonnen worden ist.

Sie wollen die Fleischbeschauer und Fleischbeschauer-Stellvertreter ihrer Gemeinden hiernach instruiren, jedem eine Abschrift dieser

Verfügung zustellen und bei Zuwiderhandlungen uns Anzeige machen. Dr. Braden. Bekanntmachung. Der Seegrabenweg in der Gemarkung Friedberg(neben der Seewiese) ist am 10. d. Mts., Nachmittags von 37 Uhr, für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 7. Juni 1894. 11711! Dr. Braden. Bekanntmachung.

Von Montag den 11. Juni l. J. ab beginnen die Walzarbeiten auf der Staatsstraßenstrecke in und oberhalb Ilbenstadt und ist diese Strecke auf die Dauer von ca. 8 Tagen für beladenes Fuhrwerk jeglicher Art gesperrt. Friedberg den 7. Juni 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung. Unter einer Schafheerde zu Hanau ist die Räude ausgebrochen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 6. Juni 1894. 2 25 Dr. Braden. Arbeits Vergebung. Die zur Unterhaltung der Kreisstraßen im IV. Baubezirk pro 1894/5 11. Neuer Durchlaß bei Burg-Gräfenrode: nöthigen Arbeiten und Lieferungen und zwar: Maurerarbeit, veranschlagt zu M. 673.

sollen auf Grund schriftlichen Angebots vergeben werden.

. Reparatur der Holzbrücke bei Holzhausen: Kostenüberschläge und Bedingungen liegen auf dem Büreau des Bezirks

Zimmerarbeit, veranschlagt zu M. 544. bauaufsehers Jungmann zu Vilbel zur Einsicht offen, woselbst die Oeffnung der Eiserne Trägerlieferung 240. eingelaufenen Angebote am 13. d. Mts., Morgens 11 Uhr, stattfindet. Weißbinderarbei 17 Friedberg den 5. Juni 1894. eißbinderarbeit 3 Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Schmiedarbeit 5 6. 11 g Dr. Braden.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Holzhausen. Bekanntmachung.

In der Zeit von Freitag dem 8. laufenden Monats bis Donners 6. ein Band Güter⸗-Geschosse. a gag den 21. l. Mts. einschließlich liegen auf dem Rathhause zu Holz Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen, welche schrift

hausen die Arbeiten des J. und II. Abschnittes vom ersten Felde rubr. Gemarkung offen, nämlich: Freitag den 22. Juni 1894, Vormittags von 1011 Uhr, 1. der allgemeine Meltorationsplan mit Erläuterungsbericht nebst auf dem Rathhause zu Holzhausen, wozu ich die Interessenten unter

lich einzureichen sind, findet statt: Nachtrag und Prüfungsprotokoll, dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen a

2. das Protokollbuch, ausgeschlossen sind. 3. zehn Originalbonitirungskarten, Friedberg den 4. Juni 1894. 4. zwei Reinkarten(Zutheilungskarten), Der Vollzugs⸗Commissär: 5. ein Band Besitzstandsverzeichniß, 2521 Süffert. ; baum zu Gießen; der Kreisdiener Danz zu Erbach; Berlin, 6. Juni. Bergmann und. Deutsches Reich. der Oberkonsistorialkanzlist Haller zu Darmstadt; der 6 entfernten 15 e W

Darmstadt. Dem Präsidenten der 2. Kammer Rittmeister Stegmayer daselbst; der Schullehrer Schmehl Fustizrath Dr. Weber in Offenbach wurde das Comthur⸗ zu Weitershain; der Hofkonfektmeister Dambmann zu von der Wunde des Kaisers. Sie vernarbt und ceuz 2. Kl. des Philippsordens verliehen, der auf die Darmstadt; der Bahnwärter Kröll zu Laubach; der ist nur noch mit einem kleinen Pflaster bedeckt.

Qang. Pfarrstelle zu Usenborn präs. Pfarrverwalter Oberförster v. Weitershausen zu Erbach; der Bahn⸗ DerReichsanzeiger erklärt die Mel⸗ Strack daselbst bestätigt; die Kanzleigehilfen Balzer und wärter Reinheimer zu Darmstadt; der Oberlehrer Glock dung der Blätter, daß auf Anordnung des

Salomon zu Darmstadt zu Ministerialkanzlisten er⸗ daselbst; der Landrichter Wiener daselbst; der Schul⸗[ G; ar, ee bb, 8 5;, zannt. Gestorben fand s der katholische N lehrer Henrici zu Worms; der Kabinetsarchivar Budde Kriegsministeriums die 225 7 dem aktiven Militär⸗ Steindecker zu Laubenheim; der Kunstmeister Fink zu zu Darmstadt; der Schullehrer Junker daselbst: der dienst scheidenden Reservisten künftig keine Ent⸗ Lohden; der Salinenrentmeister Ziegler zu Münster Professor Eger daselbst; der Forstwart Lenz zu Forst⸗ lassungsanzüge bekommen sollen, für irrig. Es St: der Bahnwärter Petri zu Gedern; der Material- haus Lichtenklingerhof; der Geheimrath Dr. Draudt zu sei angeordnet, daß, ganz abgesehen von der terwalter Geibel zu Werden a. d. R.; der ev. Pfarrer Darmstadt; der Schullehrer Sauer zu Lich; die Hof⸗ Dienstzeit, jeder Mann, der bei der Entlassung Eisenmenger zu Neu⸗Isenburg; der Reallehrer Keilmann theaterchoristin Schmidt zu Darmstadt; der Professor. 0 e. VV 5

i Mainz: der Hofmarschallamtsbote Lefz zu Darmstadt; Langrock daselbst; der Reallehrer Franz zu Gießen; der keine Civilkleider besitzt oder mittellos ist, einen

die Lehrerin Uihlein zu Kastel; der Professor Dr. Birn⸗ Schullehrer Horn zu Griesheim. Entlassungsanzug erhalte. In Fortfall komme