ech 13894. Donnerstag den 8. März. M 23. h amilie nah A. angg⸗ Cn e 8 5 en f 0 ds 9. 0 ö 9 sten Minne N dünsgt. Der Nun I ungen Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Kreisblatt für den Kreis Friedbe Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, f ngen und Freitag Abend ausgegeben. rg. Donnerstag und Samstag. lauf Bun Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus- 0 bei den, wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. en. 6116922———— Der Non 89 Amtlicher Theil. finde des Bekanntmachung. 3 f 4 Betreffend: Schlußprüfung der landwirthschaftlichen Winterschule. angerh Dienstag den 13. März, Vormittags 9 Uhr, findet im hiesigen Rathhaussaale die Schlußprüfung der landwirthschaftlichen 5 un Winterschule statt. Alle, welche sich für diese Anstalt interessiren, werden freundlichst hierzu eingeladen. Nach der Prüfung Besuch des N meuen Anstaltsgebäudes, um 1 Uhr gemeinsames Essen im Hotel Trapp. Für den Aufsichtsrath der landw. Winterschule * Ur. Braden.
1 0 gefube, Betreffend: Die Allgemeine Deutsche Lehrerversammlung zu Stuttgart im Mai 1894. * Trapp.)
9 d. Inseratgeh
Friedberg den 6. März 1894. Die Großherzogliche Kreis-Schulkommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.
E. e In der Pfingstwoche und zwar vom 4. bis 17. Mai d. J. wird in Stuttgart die betr. Versammlung tagen. 1 Voraussichtlich werden auch Lehrer des Großherzogthums und auch unseres Kreises daran sich zu betheiligen wünschen. Durch Aus⸗ Usberkhv sschreiben der obersten Schulbehörde zu Nr. M. J. 5117 vom 23. v. Mts. sind wir nun ermächtigt worden, allen Lehrern, welche einen solchen Wunsch zu erkennen geben, bezw. durch den Schulvorstand uns anzeigen lassen, den erforderlichen Urlaub zu ertheilen, sowie das Aussetzen Georg Guß, des Unterrichts zu diesem Zwecke an den genannten Tagen zu gestatten. g 1 Sie wollen hiernach Ihre Lehrer bedeuten, bezw. durch den Oberlehrer bedeuten lassen. he, Cablin Dr. Braden. Kieler yt f f a tat- Bicing! Einladung e Uraleanit N zu der III. amtlichen Bezirks⸗Konferenz in 1893/94, der Volksschullehrer des Kreises Friedberg. helm 1115 Die betr. Konferenz soll stattfinden: f —— 1. für den Bezirk Friedberg, Montag den 12. März 1894, zu Dorheim; ener 3„ Butzbach, Mittwoch den 14. März 1894, zu Butzbach; 3353„ Vilbel, Freitag den 16. März 1894, zu Okarben und auf dem Selzerbrunnen. 5 pete) Jede Konferenz beginnt mit einem Probeunterricht in einer Schulklasse der genannten Orte um 8½ Uhr, mit Ausnahme von il eon un. Dorheim, wo nach der Conferenz, von 8 ½ bis 11 Uhr, zu der von den Gemeindevorständen angeordneten Jubiläumsfeier eine kirchliche Feier von 11 bis 12, und gegen 1 Uhr ein Festmahl abgehalten wird. Zur Theilnahme an dieser Feier werden hiermit an. Kümu, nicht blos, wie zu den Konferenzen, die Herren Lehrer, sondern auch andere Freunde und Bekannte des Jubilars, welche ihre Betheiligung
N wenigstens 2 Tage vorher dem Wirthe, Herrn Bingel anzeigen wollen, freundlichst eingeladen. i. schlag, Friedberg den 6. März 1894. Der Großherzogliche Kreisschulinspektor: offene d. a
1
N Schmidt, Schulrath. Bekanntmachung.
Windecher- f Getreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Groß- und Klein-Karben. Cigarralkt Das abgeänderte Projekt über den etwa 69 ha umfassenden Gemarkungstheil, welcher durch den Ort Groß-Karben, durch die Kreis—
und durch das unterhalb gelegene Wiesengelände begrenzt wird, liegt nebst
straße nach Burg⸗Gräfenrode, durch den Mühlweg(Weg Nr. 157) Mts. auf dem Büreau der Großh. Bürger—
den zugehörigen Akten und dem allgemeinen Meliorationsplan in der Zeit vom 8. bis 21. d.
hirm⸗ u. Hulbahar. um
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meisterei Groß⸗Karben zur Einsicht der Betheiligten offen.
Termin zur Entgegennahme von Einwendungen, welche schriftlich einzureichen sind, findet Donnerstag den 22. d. Mts., Vormittags
won 10—11 Uhr, auf dem Rathhause zu Groß-Karben statt.
Nichterscheinende sind mit Einwendungen ausgeschlossen. a
M. 140, M. 10% Friedberg den 5. März 1894. Der Vollzugs ⸗Commissär: frischen 1125 Süffert. J. 160, M. 1800 F
„ Magnez-
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
oskuclel, Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse der Erklärung über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer ein— Lotukacden, vie Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten iukucben, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu] für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen; die Fähigkeit hierzu ist Ae 90% beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß obrigkeitlich zu bescheinigen; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches 5 1 ofen 1 hpiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realgymnasien, Ober⸗ f 90 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren bin Je nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Anstalten) durch Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. den Direktor der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die
10 1 vollendet wird. Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1.
2) Die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum J. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen April desselben Jahres zu erbringen.(Wenn z. B. mit Rücksicht auf das Lebensalter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinausgeschoben, das vorschriftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schlusse des Schul—
ahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein
und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu ver—
Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt: zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes, be— glaubigt sein muß; zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Real⸗ gymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehrordnung vom 22. November 1888— Regierungsblatt Nr. 5 von 1889— ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehrordnung verwiesen.
* wenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben. Großh. Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt. eo 70 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts⸗ Der Vorsitzende: all Dee zeugniß; b. ein Einwilligungs⸗Attest des Vaters oder Vormundes mit Frhr. v. Gemmingen. b n el g
1 Hellil. 1


