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1894. Donnerstag den 8. Februar. 16.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 171 5 l 5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, eg Abend asg gehen Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Wonen ud Semseg.
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. —— 1—
Amtlicher Theil.
Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler in 1894. Friedberg den 5. Februar 1894. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt. Mit nächster Post übersenden wir Ihnen die muthmaßlich erforderliche Anzahl von Formularien für Verzeichnisse und Deckscheine für die voraussichtlich in diesem Jahre zur Bedeckung kommenden Stuten. Allenfallsiger Mehrbedarf wäre sofort anzuzeigen. Dr. Baden.
Landwirthschaftlicher Bezirksverein.
Bekanntmachung. f Laut Beschluß der Versammlung des landw. Bezirksvereins vom Die Vertheilung erfolgt in Friedberg an näher zu bestimmendem 28. Januar d. J. soll Saatgerste eingeführt werden, um allmählig Tage durch ein Mitglied der Commission nur gegen Vaarzahlung. zu einer Beschränkung der Sorten in der Wetterau zu gelangen. Es werden nur Bestellungen auf mindestens 1 Malter und das Viel—
Die unterzeichnete Commission hat sich auf Webbs bartlose und fache davon angenommen; bei geringerem Bedarf müssen die Inte— Heines verbesserte Chevaliergerste geeinigt, erstere vom Züchter be ressenten unter sich die Theilung vornehmen. Da das Quantum nicht sonders wegen ihrer Steifhalmigkeit für üppige Böden, letztere auf lange reservirt werden kann, ist eilige Bestellung nothwendig. Am guten Mittelböden empfohlen; als Bezugsquelle wurde die rühmlichst besten wählt die einzelne Gemeinde einen Obmann, der die Bestellung bekannte Saatfruchtstation F. Heine, Hadmersleben, Provinz Sachsen, und Empfangnahme besorgt.
gewählt. Die Com mission:
Bei einem Gesammtbezug von mindestens 100 Centnern, stellt] Ur. v. Peter; Feuerbach, Ockstadt; Heil& Co., Wickstadt; sich der Preis garantirt reinsten Saatgutes pro Malter Webbs bart— Melchior, Brauereibesitzer, Butzbach; Moscherosch, Bürger— lose Gerste auf 24,50 M., Heines verbesserte Chevalier auf 25 M. meister, Burg-Gräfenrode; Müller, Löwenhof; H. Reitz, loco Friedberg. Wird ein Waggon(200 Ctr.) bestellt, gehen pro Butzbach; Saalfelder, Brauerei Henrich, Frankfurt a. M.; Malter 50 Pfg. an den Transportkosten ab. Für den Sack der nicht A. Schneider II., Ostheim; Georg Stein häußer, zurückgenommen wird, weren 75 Pfg. berechnet. Bestellungen sind bis Brauereibesitzer, Friedberg; E. Windecker, Brauereibesitzer,
Samstag den 10. Februar, womöglich Gemeindeweise an das Sekretariat des landw. Bezirksvereins zu richten. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Obige Bekanntmachung wollen Sie im Publikationskasten aushängen und den Aushang durch die Ortsschelle sogleich bekannt machen
Friedberg.
lassen. b CC Dr. Braden. Bekanntmachung. Die Maul⸗ und Klauenseuche zu Ober-Erlenbach ist erloschen und die Gehöftsperre aufgehoben worden. Friedberg den 6. Februar 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. e 5 Dr. Braden. Bekanntmachung.
Alle diejenigen im Landwehr-Bezirk Friedberg wohnenden Unteroffiziere und Mannschaften, welche in Folge ihrer Theilnahme an den von deutschen Staaten vor 1870 geführten Kriegen invalide und erwerbsunfähig geworden sind— einerlei welcher Armee oder welchem Kontingente sie angehört haben,— werden hiermit aufgefordert, zur Erlangung der nach§ 1 des Reichsgesetzes vom 14. Januar 1894 zu gewährenden Pensionszuschüsse sich unter Vorlage ihrer Militärpapiere und des Pensions-Quittungsbuchs persönlich oder im Behinderungs— falle schriftlich beim Bezirksfeldwebel Kissel zu Friedberg anzumelden. Bemerkt wird noch, daß sich auch diejenigen Invaliden aus den vor— bezeichneten Kriegen, wenn auch event. ohne Pensions-Quittungsbuch, anzumelden haben, denen seither, weil im Civildienst angestellt, ihre s. Zt. zuerkannte Militär⸗Invaliden-Pension nicht weiter gezahlt wurde. Großherzogliches Bezirks-Commando Friedberg.
Friedberg den 5. Februar 1894. Winter.
Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Massenheim. Bekanntmachung.
Montag den 12. l. Mts., Vormittags von 10%—11½ Uhr, auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Massenheim findet die Entgegennahme der Wünsche bezüglich der Zutheilung der neuen Grundstücke statt.
Die Wünsche sind schriftlich einzureichen, müssen Flur und Nummer der zusammenzulegenden Parzellen enthalten und vom Eigen— thümer unterschrieben sein. Ausdrücklich hervorgehoben wird, daß diejenigen Wünsche in erster Linie Berücksichtigung finden können, welche
auch ein thatsächliches Zusammenlegen der Grundstücke eines Besitzers bezwecken. Der Vollzugs-Commissär:. Friedberg den 1. Februar 1894. e F Dr. Göttelmann. 572 Betreffend: Das Vormundschaftswesen. Friedberg den 2. Januar 1894.
Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an die Vormünder und Kuratoren im Amtsgerichtsbezirk. Wir sehen der Einreichung der Rechenschaftsberichte und des Nachweises der Zinsenbeischreibung unter Vorlage der Einlage— büchlein bis längstens 1. Februar l. J. entgegen. 5 5 f bt g Die für das Jahr 1893 zu stellenden Vormundschaftsrechnungen sind längstens am 30. April l. J. einzureichen. Nichteinhaltnug dieser Fristen hat unnachsichtlich eine Ordnungsstrafe von 3 Mark zur Folge. f Sellheim. Feick.
Der Zimmergeselle Berthold Preßler aus Sundhausen wurde auf Grund des Freizügigkeits-Gesetzes§ 3, Abs. 2, auf die Dauer eines Jahres aus dem Großherzogthum Hessen ausgewiesen.
Friedberg den 3. Februar 1894. Der Großherzogliche Amtsanwalt: 5 Zimmermann.


