8 Samstag,? nan f e i . eutil mn N.
: Aufnahme de ausgabe, Bespretz kreinsangelegerhs
Der Potsun einn
in Friedhn
d. Mts., ll. sammlung im f 1
dt, Gr. flosem
mona bons,
mpfieh
pfiehlt J. A. Windel, vackung: tu Pratschal!
„ Cabliau daheim Ferit
er Abu,
n mit Molkeres nkäse bei
Fr. Wagner — toffeln, inge, iebeln,
Aachglas
neeltverschülß, cl, il en
0 georg Gt0f
Samstag den 7. Juli. 2 738.
oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwo: 733: 5 rschei rei jchentlic zwar Dienst an Freitag Abend ausgegeben. 5 Kreisblatt für den Kreis Friedberg. e e n an Se Dienstag,
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Maßregeln gegen das Ueberhandnehmen rabenartiger Vögel. Friedberg den 4. Juli 1894. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt.
Es ist bei uns verschiedentlich auf den Schaden hingewiesen worden, der durch die Raben an Pflanzungen ze. angerichtet werde und gebeten worden, Maßregeln zu ergreifen, die solchen Schädigungen vorzubeugen geeignet seien. Wir erwiedern hierauf, daß insoweit eine Ver— minderung der Raben im Interesse der Landwirthschaft und des Vogel- und Jagdschutzes erforderlich erscheint, hierzu unser Ausschreiben vom 4. Mai 1891(Kreisblatt Nr. 54 von 1891) die Handhabe bietet.
Wir wollen aber nicht unterlassen darauf hinzuweisen, daß nach mehrseitigen Beobachtungen gerade im laufenden Jahre der Land— wirthschaft durch die die Engerlinge aufsuchenden und verzehrenden Raben ein nicht unwesentlicher Dienst geleistet wird. Gerade die Orte, welche z. Zt. von den Raben scharenweise befallen werden, erweisen sich vielfach als Engerlings- bezw. Maikäfer-Heerde, sodaß beim Weg— schießen und Verscheuchen der Raben der Engerlingsschaden an Mais- und Rübenfeldern ꝛc. um so fühlbarer werden muß.
Dr. Braden. Betreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge. Friedberg den 30. Juni 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unsere Ausschreiben obigen Betreffs vom 20. Juni 1885— Oberh. Anz. Nr 73— und vom 18. Juni 1890 — Oberh. Anz. Nr. 72— sowie auf dasjenige betr. den Ausschlag, die Erhebung und Verrechnung der allgemeinen evangl. Kirchensteuer, vom 30. Juli 1892— Oberh. Anz. Nr. 91— wonach Sie sich bemessen und die Gemeinde-Einnehmer bedeuten wollen, beauftragen wir Sie bis zum 1. Oktober l. J. zu berichten, ob die Abgabe der Rechnung an Sie erfolgt und die Abschriften der Rubr. 60 und 101 an den Rechner des ev. Centralkirchenfonds zu Darmstadt eingesandt wurden. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Am 23., 24. und 25. Juli d. J. wird das 3. Bataillon des Füsilier-Regiments von Gersdorff auf den Braumannswiesen bei Dorn— holzhausen Schießübungen in größeren Verbänden mit scharfen Patronen abhalten. Die Schußrichtung ist westlich gegen den Lindenweg mit der Richtung auf den Herzberg. Zeit der Uebungen: am 23. Juli von 7 Uhr früh bis gegen 2 Uhr Nachmittags; am 24. Juli von 7 Uhr früh bis gegen 5 Uhr Nachmittags; am 25. Juli von 7 Uhr früh bis gegen 1 Uhr Nachmittags. Die Wege, welche die Schußrichtung kreuzen, dürfen nicht betreten werden und ist den Weisungen der ausgestellten Sicherheitsposten unbedingt Folge zu leisten.
Die Großh. Bürgermeistereien der in der Nähe von Homburg v. d. H. belegenen bezw. in den Taunus-Waldungen begüterten Großh. Hessischen Gemeinden wollen diese Bekanntmachung alsbald in ortsüblicher Weise veröffentlichen lassen.
Friedberg den 4. Juli 1894. Großherzogliches 1171 72 Friedberg:
Dr. Braden.
Bekanntmachung. Der Ortsvorstand zu Nidda beabsichtigt mit dem am 10. September l. J. daselbst stattfindenden Herbstmarkt eine Verloosung von Vieh, landwirthschaftlichen Geräthschaften und sonstigen Gebrauchsgegenständen zu verbinden, um die Mittel zur Hebung der Viehzucht zu gewinnen. Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 8000 Loose zu 0,50 Mark das Stück, ausgegeben werden dürfen und mindestens 60% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Loose in der Provinz Ober— hessen gestattet. Großherzogliches Kreisamt Friedberg: Friedberg den 5. Juli 1894. Hr. Braden.
Bekanntmachung.
Das Comite zur Abhaltung des Viehmarktes in Vilbel beabsichtigt mit dem am 22. August l. J. daselbst stattfindenden Markte eine Ver— loosung von Vieh und Gebrauchsgegenständen zu verbinden um die Mittel zur Prämiirung von Vieh zu gewinnen. Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 4000 Loose zu 1 Mark das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 60% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberhessen und dem Kreise Offen⸗ bach gestattet. Großherzogliches Kreisamt Friedberg:
Friedberg den 5. Juli 1894. Dr. Braden.
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Reichelsheim i. d. W. Bekanntmachung. 2 a Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigenthümer, welche mehr wie die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, für die Feldbereinigung und die Anlage von Wegen in den Baumstücken in der Gemarkung Reichelsheim i. d. W. erklärt haben, so wird dieses Resultat unter dem Hinweise bekannt gegeben, daß das Abstimmungsprotokoll nebst Zusammenstellung des Resultats in der Zeit vom 7. Juli bis 15. Juli d. J. auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Reichelsheim i. d. W. zur Einsicht der Betheiligten offenliegen. Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses sind binnen 14 Tagen von dem Erscheinen dieser Be— kanntmachung in dem Kreisblatt an gerechnet, mittelst schriftlicher Beschwerde bei der Großh. Oberen landw. Behörde geltend zu machen.
riedberg den 4. Juli 1894. Der Commissär: 2885 8 5 85 Or. Göttelmann.
f r ildesheim ist di ersuchungshaf Diebst a F. 143093); gegen Friedrich Bachmann von Ixheim t. Gegen Wilh. Wundram von Hildesheim ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt(F. 1430 93); geg Fr achmann v. r ist die 5 1 e 2(F. 1445/94); gegen Bierbrauer Georg Anderl von Waldau, geboren am 9. Januar 1863 daselbst, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Beleidigung verhängt(F. 573 9.3110 Margaretha Mäser, geboren am 13. Februar 1879 in Gelnhaar, Dienstmagd, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls ꝛc. verhängt(F. 311/947. a a 5 8 2 4 8 1 bezüglich deren Aufenthaltsort Auskunft begehrt wird: Heinrich Diehl von Löhnberg(N. 972/94); Johann Sulz, zuletzt in Usingen (B. 343/94); Konrad Schmidt, Schnellphotograph von Ober⸗Breidenbach(F. 704 94); Karl Landsiedel von Bebra(N. 332,94); Kaspar Gehbauer von Friedewalde N. 333/94): Heinrich Laatz von Sarnau(R. 160/94); Friedrich Keller von Bellersdorf(R. 159/94); Johannes Höres von Darmstadt(V. 387,94); Franz Geißler e⸗Semen(F. 708,94). i 8 5 g. i N 5 5 885 gen Joseph Schmidt von Wollbach, durch die Gendarmen Scheer und Rückel in Ober⸗Erlenbach; Martin Klös von Weckesheim, durch Gendarm Rückel in Ober⸗Erlenbach; Johann Adam Siefert Ehefrau von Offenbach, durch Criminal⸗Schutzmann Burkholder in Offenbach a. M.; Georg Johann Kern von Aickig, durch Gendarm Hofmann in Groß⸗Karben; August Hachenburger von Vilbel, durch Wachtmeister Will und Gendarm Held in Vilbel; Heinrich Hedderich von Lauterbach und Johann Emmerich von Möllen, durch Gendarm Schäfer in Friedberg.
i 7. Juni Der Großherzoaliche Amtsanwalt. Friedberg den 27. Juni 1894. Der Großherzogliche Amisanwalt
3 immermann


