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1894.
Donnerstag
den 7. Juni.„ 65.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Annoncen von aus⸗
Arbeits- Die zur Unterhaltung der Kreisstraßen im IV. Baubezirk pro 1894/5 nöthigen Arbeiten und Lieferungen und zwar:
J. Reparatur der Holzbrücke bei Holzhausen:
Zimmerarbeit, veranschlagt zu M. 544.— Eiserne Trägerlieferung„ 240.— Weißbinderarbeit„ 24.— Schmiedarbeit 5 8
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Weckes heim.
6 Bekanntmachung. Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigenthümer, für die Feldbereinigung und die Anlage von Wegen in den Obstbaumstücken und
Amtlicher Theil.
Vergebung. II. Neuer Durchlaß bei Burg-Gräfenrode:
Maurerarbeit, veranschlagt zu M. 673.— sollen auf Grund schriftlichen Angebots vergeben werden.
Kostenüberschläge und Bedingungen liegen auf dem Büreau des Bezirks- bauaufsehers Jungmann zu Vilbel zur Einsicht offen, woselbst die Oeffnung der eingelaufenen Angebote am 13. d. Mts., Morgens 11 Uhr, stattfindet.
Friedberg den 5. Juni 1894.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
welche mehr wie die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, Gärten in der Gemarkung Weckesheim erklärt haben, so
wird dieses Resultat unter dem Hinweise bekannt gegeben, daß das Abstimmungsprotokoll nebst Zusammenstellung des Resultats in der Zeit vom 8. Juni bis 15. Juni d. J. auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Weckesheim zur Einsicht der Betheiligten offenliegen. Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses sind binnen 14 Tagen von dem Erscheinen dieser Bekannt— machung in dem Kreisblatt an gerechnet, mittelst schriftlicher Beschwerde bei der Großh. Oberen landwirthschaftlichen Behörde geltend zu machen.
Friedberg den 5. Juni 1894. 2519
Der Vollzugs-Commissär: Dr. Göttelmann.
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Dorheim, II. Sache. Bekanntmachung.
Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigenthümer, welche mehr wie die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, für die Feldbereinigung und die Anlage von Wegen in den Obstbaumstücken und Gärten in dem noch nicht bereinigten Theil der Gemarkung
Dorheim erklärt haben, so wird dieses Resultat unter dem Hinweise
nebst Zusammenstellung des Resultats in der Zeit vom 8. Juni bis 15. Juni d. J
Dorheim zur Einsicht der Betheiltigten offenliegen. Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit
bekannt gegeben, daß die oben angeführte Erklärung der Betheiligten
auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei
des Ergebnisses sind binnen 14 Tagen von dem Erscheinen dieser Be—
kanntmachung in dem Kreisblatt an gerechnet, mittelst schriftlicher Beschwerde bei der Großh. Oberen landwirthschaftlichen Behörde geltend
zun machen.
Friedberg den 5. Juni 1894.
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Holzhausen.
In der Zeit von Freitag dem 8. laufenden Monats bis Donners— tag den 21. l. Mts. einschließlich liegen auf dem Rathhause zu Holz— hausen die Arbeiten des J. und II. Abschnittes vom ersten Felde rubr. Gemarkung offen, nämlich:
1. der allgemeine Meliorationsplan mit Erläuterungsbericht nebst Nachtrag und Prüfungsprotokoll, das Protokollbuch, zehn Originalbonitirungskarten, zwei Reinkarten(Zutheilungskarten), 5. ein Band Besitzstandsverzeichniß,
1 gde
Der Vollzugs-Commissär:
Dr. Göttelmann. 2520
Bekanntmachung.
6. ein Band Güter-Geschosse. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen, welche schrift— lich einzureichen sind, findet statt:
Freitag den 22. Juni 1894, Vormittags von 10—11 Uhr, auf dem Rathhause zu Holzhausen, wozu ich die Interessenten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen
ausgeschlossen sind.
Friedberg den 4. Juni 1894. Der Vollzugs⸗Commissär: Süffert.
2521
Polizei⸗ Verordnun g.
Auf Grund der§s 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung vom 20. September 1867 und des§ 143 des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30 Fuli. 1883 wird— mit Zustimmung des Königlichen Herrn Landraths und des Gemeindevorstandes— unter Aufhebung der Polizeiverordnung vom 29. Juni 1889 für die Stadt Homburg verordnet was folgt:
§ 1. In der Zeit vom 15. Juni bis 1. September jeden Jahres dürfen die Straßen hiesiger Stadt, mit Ausnahme des „Neuen Wegs“ und der Straße„vor dem Unterthor“ mit durch⸗ gehendem Lastfuhrwerk,— einerlei ob es leer oder beladen ist— nicht befahren werden, dasselbe ist vielmehr über die obenerwähnten Straßen und die Ferdinandsanlage zu leiten.
Solche Fuhrwerke, welche auf der Durchfahrt Waaren bei giesigen Gewerbetreibenden aufzunehmen oder abzuliefern haben, sind selbstverständlich von dem Verbot ausgenommen.
Außerdem behält sich die unterfertigte Stelle vor, in einzelnen
§ 2. Die Bestimmungen der Polizei-Verordnung vom 10. Februar 1876, betreffend das allgemeine Verbot des Befahrens der Promenade und des Schwedenpfads mit schwerem und Oekonomie—
fuhrwerk, bleiben aufrecht erhalten.
§S 3. Das Recht der Gonzenheimer Orts-Einwohner, den Schwedenpfad und die Untere Promenade zur Abfuhr des Holzes aus dem Gonzenheimer Hardtwaldantheil bei trockener Witterung zu
benutzen, wird durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt.
§ 4. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des§ 1 werden gemäß§ 3661 des Strafgesetzbuchs bestraft. § 5. Gegenwärtige Polizeiverordnung tritt mit dem 16. Juni dieses Jahres in Kraft. Homburg den 11. Juni 1890. Bürgermeister-Amt:
Fällen Ausnahmen zu gestatten.
J. V.: Der Beigeordnete: F. Lotz.
Der Aufenthaltsort des Ludwig Wolf aus Mannheim, vormals Dienstknecht zu Hof Haselheck, ist noch nicht ermittelt. Um Fortsetzung der Recherchen wird
giermit ersucht. Bad⸗Nauheim den 4. Juni 1894.
Der Stellvertreter der Staatsanwaltschaft in Forstrügesachen. Schnittspahn.
Deutsches Reich. Berlin, 4. Juni Darmstadt, 4. Juni. J. J. K. K. H. Kaisers ist nach dem 5. der Großherzog und die uhren heute nach dem Fürstenlager
Hofhaltung verlegt ist. gut verklebt zeigte.
Großherzogin sehr befriedigend, der Heilungsprozeß normal. a bei Auer⸗ Heute wurde der Verband durch Bergmann bach, wohin von heute an die Großherzogliche und Leuthold gewechselt, wobei sich die Wunde In etwa 3 Tagen ist die
Das Befinden des völlige Heilung sicher zu erwarten, daher wird Ausspruch der Aerzte außer heute im„Reichsanzeiger“ kein Bulletin weiter ausgegeben werden. 8
— Die„Post“ meldet: In diplomatischen Kreisen geht das Gerücht, daß der in Berlin weilende Gesandte Dönhoff nicht nach Brasilien


