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1894. Dienstag den 6. Februar. M 15.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch j 5 i 375 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, n en Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 0 n Sun stag
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Betreffend: Das Institut der Feldgeschworenen. Friedberg den 1. Februar 1894. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt.
Sie wollen uns binnen 8 Tagen die Namen und das Alter der sämmtlichen Feldgeschworenen Ihrer Gemarkungen angeben und dabei berichten, ob die vorhandene Anzahl derselben(auch mit Rücksicht auf vorgerücktes Alter, körperliche, häusliche oder geschäftliche Ver— hältnisse der vorhandenen Feldgeschworenen) ausreicht. Eventuell wollen Sie, nach Anhörung des Gemeinderaths, Antrag(mit besonderem Bericht) auf Ernennung weiterer Feldgeschworenen stellen. Als solche sind nur vorzuschlagen: gänzlich unbescholtene, in der Gemeinde ange— sehene Männer, die rüstig, willig, jederzeit abkömmlich sind und sich jedenfalls nicht in bereits sehr vorgeschrittenem Lebensalter befinden.
Dr. Braden. : Di istik und Rechnungsführung der Krankenkassen; hier die Einsendr 5 j Betreffend: l a0 Nenne cla fer. Friedberg den 2. Februar 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien der Orte mit Gemeinde-Krankenversicherung und die Vorstände der Ortskrankenkassen und eingeschriebenen Hilfskassen des Kreises.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß die nach§§ 9 und 41 des Kranken-Versicherungs-Gesetzes und§ 27 des Hilfskassengesetzes aufzustellenden Nachweise bis spätestens zum 31. März l. J. bei uns eingereicht sein müssen und daß wir die Nichteinhaltung dieses Termins unnachsichtlich mit Ordnungsstrafe ahnden werden. Im Uebrigen nehmen wir auf unser Amtsblatt ohne Nummer vom 1. Februar 1893 Bezug und machen noch besonders darauf aufmerksam, daß für die Nachweise ausschließlich das neue, in der Buchdruckerei von Friedrich Langnes in Darmstadt erhältliche, Formular benutzt werden muß. Dr. Braden.
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Betreffend: Die Kreisfeuerlöschordnung für den Kreis Friedberg. 5 Friedberg den 3. Februar 1894.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die Ihnen zugegangenen Abdrücke der Kreisfeuerlöschordnung wollen Sie in das Gemeindevermögens-Inventar aufnehmen, zwei Exemplare zu Ihrem Dienstgebrauche zurückbehalten und die übrigen an den Commandanten und, soweit der Vorrath reicht, auch an die Unterführer der Feuerwehr vertheilen. Commandanten und Unterführer haften für demnächstige unversehrte Rückgabe.
Sie wollen dieses den Betheiligten eröffnen. 5 Dr. Braden.
Bekanntmachung. Betreffend: Schießübungen der Garnison Butzbach mit scharfer Munition. Von Montag den 5. d. Mts. ab wird an verschiedenen Tagen in der Woche auf dem in der Gemarkung Nieder-Weisel gelegenen Scheibenstand mit scharfer Munition geschossen. Seitens des Militärs werden Barrieren und Warnungstafeln am Häuser Pfad angebracht, Posten werden nicht ausgestellt. Zur Verhütung von Unglücksfällen fordern wir das Publikum zur Achtsamkeit auf. Friedberg den 2. Februar 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 5 Dr. Braden. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, deren Gemarkungen in der Nähe des vorbezeichneten Scheibenstands liegen, wollen die vorstehende Bekannt— machung wiederholt ortsüblich publiciren. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Wahl eines Mitgliedes der Großh. Kreisschulkommission Friedberg.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in der heutigen Sitzung des Kreisausschusses an die Stelle des durch den
Tod ausgeschiedenen Mitgliedes der Großh. Kreisschulcommission Friedberg Herrn, Seminardirector Schäfer, der Großh. Seminardirector,
Herr Dr. Quentell dahier, gewählt worden ist. Der Vorsitzende der Großh. Kreisschuleommission Friedberg: Friedberg den 3. Februar 1894. b Dr. Braden. Bekanntmachung. 5 Nach Mittheilung des Königl. Landrathamts Wetzlar ist bei einem Rinde in Katzenfort Milzbrand und bei den Schafen zu Werdorf die Räudekrankheit amtlich festgestellt worden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 1. Februar 1894. 1 5 8 Dr. Braden. Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Rendel. Bekanntmachung.
In der Zeit vom 7. bis 21. d. Mts. liegt das Verzeichniß über die Vertheilung der Drainagekosten nebst den über deren Rücker⸗ hebung von der Vollzugs⸗Commission gefaßten Beschlüssen auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Rendel zur Einsicht der
Betheiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind innerhalb der genannten Frist bei Großherzoglicher Bürgermeisterei Rendel vorzubringen. Gießen den 1. Februar 1894. Der Vollzugs⸗Commissär:
593 8 Dr. Wallau.
Bekanntmachung. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Dortelweil; hier Kostenvertheilung. 3. In der Zeit vom 8. bis zum 23. l. Mts. liegt das Kostenvertheilungsverzeichniß rubr. Verfahrens auf dem Amtszimmer der Großh.
Bürgermeisterei Dortelweil zur Einsicht der Betheiligten offen.
Einwendungen gegen dasselbe sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb genannter Frist bei Großh. Bürgermeisterei Dortelweil
schriftlich vorzubringen. Der Vollzugs-Commissär:
Gießen den 3. Februar 1894. 5 Dr. Wallau. 594
Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Wilhelm Seitz, Kellner von Vilbel(R. 26493); Kaspar Bornaß von Klein⸗Auheim, Spengler und Schirmflicker(F. 7/4); Georg Jöckel von Nieder⸗Ohmen, Kreis Alsfeld, Kitzelmacher(F. 118/94); Johann Werner von Gersfeld, zuletzt in Bad⸗Nau—
heim(N. 6194); Georg Jakob Röder(1112) angeblich von Bergen(V. 1184/93).
Steckbrief: Gegen Wilhelm Wundram von Hildesheim, ledig, etwa 26 Jahre alt, Dachdecker und Taglöhner, ist von Großh. Amtsgericht Friedberg Haft⸗ befehl wegen Diebstahls erlassen worden. Um Verhaftung und Nachricht vor Zuführung wird ersucht(F. 1430/93). 5 5 Friedberg den 2. Februar 1894. Der e n e immer.


