Ausgabe 
5.4.1894
 
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Donnerstag den 5. April.

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Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., 8 wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei

lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., uns haben), welchen der

ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus- Post nachgenommen.

Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die

Amtlicher Theil.

Betreffend: Rundgang der Wiesenvorstände im Frühjahr 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die

Nach Artikel 7 der Wiesenpolizeiordnung ist im Frühjahre von den Wiesenvorständen unter Zuziehung der Feldschützen und Wiesen wärter ein Wiesengang vorzunehmen.

Wir empfehlen Ihnen, dieselben nunmehr aufzufordern, den Wiesengang vorzunehmen und die hierüber aufzunehmenden Protokolle mit Bericht bis längstens den 1. Mai d. J. hierher einzusenden. Die Wiesenvorstände haben in diesem Protokoll, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Punkte auf- zunehmen:

1. Ob die Anordnungen, welche sie bei dem im Oktober v. 15

vorgenommenen Wiesengang getroffen haben, befolgt sind und welche nicht. 2. Welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitig

Betreffend: Die Ausführung der Landesfeuerlöschordnung; hier insbesondere die Anschaffung der

Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehren.

Das Großherzogliche an die Großh. Bürgermeistereien des

Durch Beschluß des Kreistages vom 16. Januar 1892 war be⸗ stimmt worden, daß die Anschaffung der nothwendigen Ausrüstungs stücke für die Feuerwehren vorlagsweise zu Lasten der Kreiskasse ein⸗ heitlich bethätigt und den Gemeinden gestattet werden sollte, die auf sie entfallenden Beträge innerhalb vier Jahren zurückzuzahlen, wo bei die betreffenden Antheile mit 40% verzinst werden sollten. Nach⸗ dem nunmehr die Ausrüstungsstücke den Gemeinden überliefert worden sind, hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 31. v. Mts. als Be⸗ ginn der Verzinsung den 1. April 1894 mit der Maßgabe be⸗ stimmt, daß alle Zahlungen bis Ende April 1894 noch ohne Zinsen bewirkt werden sollen. Die Aufstellungen der Ihre Gemeinden treffenden Kosten gehen

Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Fauerbach b. Fr., II. Sache. Freitag den 6. April l. J., f

6607 Om haltend, an Ort und Stelle statt. Friedberg den 3. April 1894.

Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung In der Zeit von Dienstag dem 10. bis Dienstag dem 24. l. Mts. einschließlich, liegen zuf dem Rathhause zu Burg⸗Gräfenrode die Arbeiten des 1. und II. Abschnittes rubr. Gemarkung, nämlich: 1. Der allgemeine Meliorationsplan mit Erläuterungsbericht und Prüfungsprotokoll, sowie das Protokollbuch, 2. die Besitzstandsverzeichnisse, theilungspläne zur Einsicht der Betheiligten offen. Tagfahrt Arbeiten, welche schriftlich einzureichen sind, findet statt:

Mittwoch, den 25. April l. J., Vormittags von 1011 Uhr, auf dem Rathhause zu Burg⸗Gräfenrode, wozu ich die Interessenten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Ein wendungen ausgeschlossen sind.

Während derselben Zeit(10. bis 24. April) liegen bezüglich

Burg⸗Gräfenrode.

Kreises mit Ausnahme von

30. l. Mts. unfehlbar entgegen. Ihnen mit nächster Post zu und weisen wir Sie daher an, den Ge⸗

Bekanntmachung.

Bekanntmachung.

die Gütergeschosse und die Ver⸗

zur Entgegennahme von Einwendungen gegen diese

Friedberg den 24. März 1894. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

ung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden; hierbei wird den Wiesenvorständen besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos c., die Entfernung von Herbstzeitlosen, des Erdaufwurfs aus den Be- und Ent⸗ wässerungsgräben, auf die Verebnung der Maulwurfshügel und dergl. und auf die Unterhaltung der Be⸗ und Ent⸗ wässerungsgräben zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren.

3. Welche Verbesserungsvorschläge in Bezug auf fluren zu machen sind.

größere Wiesen

Dr. Braden.

Friedberg den 2. April 1894.

Kreisamt Friedberg Bad⸗Nauheim, meinderath als bald darüber zu hören, ersatz bewirkt werden, insbesondere welcher Betrag zu Lasten des Vor⸗ anschlagsjahres 1894 95 an die Kreiskasse zurückgezahlt werden soll, und dem Rechner dementsprechend Zahlungsanweisung zu ertheilen. Den Gemeinden ist es selbstverständlich überlassen, auch Erstattung des ganzen Kostenbetrags auf einmal zu beschließen und im Laufe des April 1894 den Betrag noch ohne Zinsen zurückzuerstatten.

Ihren Berichten, in welcher Weise der Gemeinderath den Rück⸗ ersatz beschlossen hat, sehen wir unter Angabe des dem Rechner zur Auszahlung für 1894/95 angewiesenen Betrags bei erfolgender Ab⸗ stattung der Schuldigkeiten an die Kreiskasse, spätestens jedoch bis zum

Butzbach und Friedberg. a in welcher Weise der Rück⸗

Dr. Braden.

Vormittags 11 Uhr, findet eine nochmalige Versteigerung des Massegrundstücks Gewann VII, Nr. 6, Zusammenkunft: Verlängerte Bismarckstraße.

Der Vollzugs-Commissär: Süffert. 1601

zimmer der Großh. Bürgermeisterei Ilbenstadt bezw. Kaichen und bezw. Nieder⸗Wöllstadt die Pläne und die Verzeichnisse der bei der betreffenden, Regulirung betheiligten Grundbesitzer zur Einsicht der Interessenten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen gegen diese Regulirungen, welche schriftlich einzureichen sind, findet statt: in Ilbenstadt auf dem Rathhause: Donnerstag den 26. April l. J., Vormittags 11 Uhr, in Kaichen auf dem Rathhause: Mittwoch den 25. April l. J., Nachmittags 3 Uhr, in Nieder⸗Wöllstadt auf dem Rathhause: Donnerstag den 26. April l. J., Vormittags 10 Uhr,

wozu ich die Interessenten unter dem Hinweise einlade, daß die Nicht⸗ erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Friedberg den 3. April 1894.

ö Der Vollzugs⸗Com missär:

der projectirten Regulirung der Gemarkungsgrenze von Burg⸗Gräfen⸗ f 8. rode gegen Ilbenstadt, Kaichen und Nieder⸗Wöllstadt auf dem Amts⸗ 1600 Süffert. Bekanntmachung.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Rodheim

ch bringe hiermit zur Kenntniß der 1894/5 vorgenommen und genannten Termine, 1. Oktober 1895, sämmtliche

neuen Besitzer erfolgt. Gießen den 29. März 1894.

Interessenten,

v. d. H.; hier Zutheilung des III. Feldes. 5 daß die Zutheilungsarbeiten des III.

die Ueberweisung am 1. Oktober 1895 folgen wird. Aecker des III. Feldes geräumt sein müssen, da alsdann unbedingt di

Feldes rubr. Gemarkung im Winter Es wird jetzt schon darauf hingewiesen, daß bis zu dem

ie Uebergabe an die Der Vollzugs⸗Commissär:

Dr. Wallau. 1587

Deutsches Reich.

Darmstadt, 3. April. Heute trat die zweite Kammer wieder zusammen und wurde zunächst in die Berathung des Hauptvoranschlags der Staatseinnahmen und Ausgaben für die Finanzperiode 189497 einge⸗

ungen für

treten. Bei der Abstimmung wurden die Anträge des Ausschusses zu: 23) betreffend die Kredite für laufende Unterhaltung von Gebäuden, 2) betreffend Verwillig⸗ Neubauten und größere Herstellungen, 3) be⸗ treffend Einverständnißerklärung der Kammer mit dem

Inhalt der in dem Hauptvoranschlag enthaltenen An⸗ merkungen ꝛc., soweit nicht ein einschränkender oder ab⸗ lehnender Beschluß bei den einschlägigen Kapiteln gefaßt wird, 1a) betreffend Einführung des Systems der Dienst⸗ alterszulagen, 10) betreffend die von Beamten und Be⸗