Bekanntmachung. N
Wir bringen andurch zur allgemeinen Kenntniß, daß das Königliche Proviantamt Bockenheim auch mit dem Ankaufe von Roggen g 5 stroh(Flegeldrusch) neuer Ernte bereits begonnen hat und— unter Voraussetzung guter Qualität des Strohes— vorzugsweise d fe Producenten kauft. Die Heuankäufe werden fortgesetzt. Großherzogliches Kreisamt Friedberg: Sbebe Friedberg den 1. August 1894. Dr. Braden. 1 0 — z 0 Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Reichelsheim i. d. W. Bekanntmachung. du 5 Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grund—⸗ Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträg? 1 6 eigenthümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche be— nach Bedürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalauf⸗ Hirt sitzen, bei der am 29. Juni d. Is. stattgehabten Abstimmung für die nahme aufgebracht werden sollen; mn s Feldbereinigung und die Anlage von Wegen in den Baumstücken der 3. die zur Vollzugscommission zu berufenden Sachverständigen Ja 6 Gemarkung Reichelsheim i. d. W. erklärt haben, und nachdem inner⸗ und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts 4 ö halb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit und dessen Stellvertreter zu wählen. 1 oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligtenn 5 die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der Feld— vorgebracht und berathen werden.. 5 bereinigungsarbeiten verordnet und den Unterzeichneten zum Vollzugs— In dieser Versammlung hat ein jeder anwesende betheiligee Tin 1 commissär ernannt. Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer der d 5 Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich- Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und Trik zeitig sämmtliche betheiligten Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Be— egi Artikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887, Mittwoch den theiligten verbindlich. unte f 15. August l. J., Vormittags 9 Uhr, in dem Gemeindehause Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat die 1 zu Reichelsheim stattfindenden Versammlung ein. zu 1 durch Vermessung der Grundstücke die Ermittelung des Flächen- doll Diese Versammlung hat: gehalts derselben zu erfolgen, Han 1. darüber zu beschließen, ob die im Stockbuch enthaltenen Größen- zu 2 die Vollzugscommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, ohn angaben, oder ob die durch Vermessung zu ermittelenden Fläche-][ zu 3 die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sachver⸗ Ures gehalte der Bereinigung zu Grunde zu legen sind; ständigen und Schiedsrichter zu ernennen. Vert 2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden Friedberg den 28. Juli 1894. f sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Der Vollzugs-Commissär: af Abschätzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und 3241 Dr. Göttelmann. Vor Bekanntmachung. ass Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. t nach Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse] der Erklärung über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer ein— u die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten fol. werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen; die Fähigkeit hierzu ist 109 beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß obrigkeitlich zu bescheinigen; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches i. hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.] für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realgymnasien, Ober-, Sum 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission][ Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Ie da nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum[Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Anstalten) durch g Hera Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. den Direktor der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die 4 in. 2) Die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst kann nicht Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; besse vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar[d. das Schulzeugniß. a 115 f des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr] Sodann wird noch besonders bemerkt: zu pos. b.: daß in dem vollendet wird. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes, be⸗* 0 Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April glaubigt sein muß; zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme Abs desselben Jahres zu erbringen.(Wenn z. B. mit Rücksicht auf das der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten and Lebensalter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinausgeschoben, Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Real⸗ u das vorschriftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schlusse des Schul-[gymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur hang jahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch[ Wehrordnung vom 22. November 1888— Regierungsblatt Nr. 5 von ruft. anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde. 1889— ausgestellt sein müssen. 2 8 Ene 1 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§8 88, 89, 90, Acheue 50 und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu ver— 93 und 94 der angeführten Wehrordnung verwiesen. f Ir 9 wenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben. Großh. Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.. ie, N 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: à. Geburts— Der Vorsitzende: Wahn, 4 zeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit Frhr. v. Gemmingen. Wordet 5 1 f N a rengt 9 Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. woa gi 5 Als Wiesenvorstandsmitglieder wurden ernannt und verpflichtet: Konrad Himmelreich von Ober⸗Eschbach für die Gemarkung Ober⸗ 15 1 Eschbach, Heinrich Fenchel von Gambach für die Gemarkung Gambach. Mecier N Zu Feldgeschworenen für die Gemeinde Nieder-Rosbach wurden ernannt und verpflichtet: Heinrich Simon V., Balthasar Wien.— * Wilhelm Jost, Heinrich Brodrecht sämmtlich von Nieder-Rosbach. Land * Anton Will II. und Wilhelm Diehl, beide von Pohl-Göns, wurden als Nachtwächter für diese Gemeinde eidlich verpflichtet. 5 1 Philipp Egidius Borig von Ober-Erlenbach wurde als Jagdaufseher für die von Friedrich Scheuermann und Ludwig Claus zu 1767 U 1 Oberrad b. Frkft. a. M. gepachtete Jagd in der Gemarkung Ober⸗-Erlenbach eidlich verpflichtet. 8 n eine 0 Konrad Falk J. und Heinrich Huber VIII., beide von Steinfurth, wurden als Feldgeschworene für die Gemeinde Steinfurth in un ö Pflichten genommen. l 0 Kaspar Thönges und Heinrich Jung III., beide von Steinfurth, wurden als Mitglieder des Wiesenvorstandes dortselbst in Pflichten 4 genommen. f 6 Julius Dauth von Kaichen wurde auf Antrag der ugl. Eisenbahn-Bau-Inspektion Marburg als Bahnpolizeibeamter eidlich verpflichtet. 5 1 0 Steckbrief. r b utfe daher der F flucht dringend verdächtig. auf den ꝛc. Birx zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und durch die nächste zen den Königliches Kommando des Infanterie-Regiments Graf Barfuß(4. Westfalischen) Nr. 17. f Signalement. Be onate, 1 Tag; Dienstzeit: 9 Monate; Größe: 1,65 m; Vaterland: Ort: Mainz, ö Kreis Mainz; Religion: evangeli: niedrig; 2: grau; Augenbrauen: schwarz; Nase: sehr klein; Mund: klein; 0 Zähne d 1d änglich; Gesichtsfarbe: bleich; Gestalt: schlank. Beso e Kennzeichen: Fehlt der . Zeigefinger der rechten Hand ele Muttermale im Gesicht. Bekleidet war derselbe mit: 1 ock, gestempelt 17. J. R. II. B. 7. C. III.; 1 Drill de, gestempelt 17. J. R. IIIII.; 1 Feldmütze, gestempelt 17. J. R. II. B. 7. C. Il. 20 Personen, bezüglich deren Aufenthalts Aus rd: Heinrich Bonn von Hattenrod(F. 818,9); Ludwig Kaiser von Hohenrod(V. 876/93); Joseph Bande M. 5 Erledigungen. Margarethe Engel f(heim und Georg Jockel von Nieder-Ohmen, durch Gendarm Steinbach in Friedberg; Johs. Höres von Darmstadt 0 Friedberg den 2. A 1894 Der Großherzogliche Amtsanwalt: Zimmermann.


