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berhessischer
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch ö N;; Erschei i 5 f Di e de age Kreisblatt für den Kreis Friedberg. e eee l e
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A Amtlicher Theil.
Betreffend: Das Militär⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1894. Friedberg den 3. Januar 1894. Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.
Mit Aufstellung der Rekrutirungs⸗Stammrollen pro 1894 wollen Sie nunmehr alsbald beginnen und dafür besorgt sein, daß die⸗ selben unfehlbar bis zum 10. Februar 1894 dahier eintreffen. Ich empfehle Ihnen dabei die genaueste Beachtung der ergangenen Bestimmungen, namentlich des§ 46 der Wehrordnung vom 22. November 1888, Reg.-Blatt Nr. 5 von 1889.
Insbesondere wollen Sie für rechtzeitige ortsübliche Bekanntmachung der Aufforderung Sorge tragen, daß in der Zeit vom 15. Januar 1 bis 1. Februar nicht allein die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1894, sondern auch diejenigen der Jahrgänge 1893 und 1892, sowie über⸗ haupt alle Militärpflichtige, welche eine endgültige Entscheidung über ihre Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden noch nicht erhalten haben 14 sich bei der Bürgermeisterei desjenigen Ortes zur Stammrolle anmelden müssen, an welchem sie ihren dauernden Aufenthalt haben. Auf diese letztere Bestimmung des§ 25, 2 d. W.⸗O., wird um so nachdrücklicher hingewiesen, als in den vorderen Jahren vielfach dagegen insofern gefehlt worden ist, daß Militärpflichtige aus anderen Kreisen des Großherzogthums, obgleich sie im diesseitigen Bezirk ihren dauernden Aufenthalt nicht hatten, nur aus dem Grunde in die Stammrollen des Kreises eingetragen worden waren, weil sie sich hier zu stellen wünschten. Sie wollen daher Anträgen, welche in dieser Beziehung an Sie gestellt werden sollten, unter keiner Bedingung stattgeben, die betreffenden Militärpflichtigen bezw. deren Angehörige vielmehr auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen verweisen, sowie darauf aufmerksam machen daß Leute, welche im diesseitigen Kreise nach den geltenden Bestimmungen nicht gestellungspflichtig sind und sich dennoch hier zur Musterung stellen wollen, zu derselben event. nicht zugelassen werden würden und sich die daraus dann entstehenden Nachtheile selbst zuzuschreiben hätten.
Ebenso ist es unter keinen Umständen statthaft, daß umgekehrt Militärpflichtige, welche in Ihren Gemeinden dauernden Aufenthalt 1 haben, die Anmeldung deshalb unterlassen, weil sie sich in ihren resp. Heimathgemeinden melden wollen oder gemeldet haben, um sich dem— 11 nächst in ihrem Heimathbezirk zur Musterung stellen zu können. In Fällen dieser Art, welche Ihnen bekannt werden, sind die Betreffenden 1 von Ihnen zur Meldung anzuhalten. Außerdem ist eine von solchen Militärpflichtigen späterhin, vor Beginn der Musterung, beabsichtigte 1 Abmeldung nur dann entgegenzunehmen, wenn Sie sich die Ueberzeugung verschafft haben, daß dieselben thatsächlich außer Arbeit getreten sind und den Ort verlassen werden.
Ferner wollen Sie bei den Namen derjenigen Militärpflichtigen: a, von welchen sich ein Bruder im aktiven Dienst befindet oder ein solcher gleichfalls bei der Musterung hier oder auswärts zu gestellen hat, einen entsprechenden Vermerk machen. Die Militär⸗ N plplichtigen würden daher bei Anmeldung zur Stammrolle in dieser Hinsicht zu befragen sein;
b. welche schon gerichtliche Strafe erhalten haben, diese unter Angabe des verurtheilenden Gerichts und Datums des Urtheils ein—
1 tragen, auch angeben, ob die Strafe verbüßt ist; 1 e. welche ausgewandert sind, genau angeben, ob die Auswanderung mit oder ohne Entlassung und in welchem Jahre erfolgt ist. 1 Schließlich empfehle ich Ihnen noch, bei der von Ihnen zu erlassenden Aufforderung wegen Anmeldung zur Stammrolle zugleich
auf die Strafen aufmerksam zu machen, welche nach 8 25, 11 d. W.⸗O. Denjenigen treffen, welcher die vorgeschriebene Meldung zur Stamm⸗ 1 rolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt. Dr. Braden. 0 Betreffend: Das Militär-Ersatz⸗Geschaft pro 1894.))CCCC(( Friedberg den 3. Januar 1894. Der Civil⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg a an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt. Unter Bezugnahme auf§ 32 der Wehrordnung bemerke ich Ihnen, daß Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger genau zu
protokolliren und die Protokolle mit Beilagen bis längstens zum 10. Februar 1894 anher einzusenden sind. 4 Frühere Reklamationen, welche pro 1894 erneuert werden sollen, wollen Sie durch Bericht unter Angabe des Namens und
Geburts jahres des betr. Militärpflichtigen einfordern und, wenn keine Veränderungen in den Verhältnissen eingetreten sind, dies auf Seite 4 des Protokolls bescheinigen, andernfalls die etwaigen Aenderungen genau angeben. Dr. Braden.
Der Ortsvorstand zu Biebesheim beabsichtigt mit dem am 6. März 1894 stattfindenden Fasel⸗, Zuchtvieh⸗ und Schweinemarkt eine Verloosung von Zuchtvieh zu verbinden. Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 10000 Loose zu 1 Mark das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 70% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum gestattet. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 30. Dezember 1893. Dr. Braden.
0 Betreffend: Das Vormundschaftswesen. Friedberg den 2. Januar 1894. Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an die Vormünder und Kuratoren im Amtsgerichtsbezirk. Wir sehen der Einreichung der Rechenschaftsberichte und des Nachweises der Zinsenbeischreibung unter Vorlage der Einlage⸗
büchlein bis längstens 1. Februar l. J. entgegen. 5 i 5 1 Die für das Jahr 1893 zu stellenden Vor mundschaftsrechnungen sind längstens am 30. April l. J. einzureichen. Nichteinhaltung
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Bekanntmachung. 0
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dieser Fristen hat unnachsichtlich eine Ordnungsstrafe von 3 Mark zur Folge. 5 1 g Sellheim. Feick. 1 Betreffend: Einsendung der Tagebücher der Fleischbeschauer. Friedberg den 2. Januar 1894.
ö Das Großherzogliche Kreisveterinäramt Friedberg
an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Polizei⸗Commissariat Wickstadt. 1 Im Sinne des Ausschreibens Großh. Kreisamts Friedberg vom 14. Januar 1892 in rubr. Betreff erinnern wir Sie an die Ein⸗ sendung der Tagebücher der Fleischbeschauer an uns bis zum 15. Januar d. J. vom IV. Vierteljahr 1893. May.
Deutsches Reich.— Pachdem die Kabelverbindung mit der nachdem sie heimlich Munitionsschuppen er⸗ 1 Berlin, 29. Dez. Die Mittheilung, daß westafrikanischen Küste wieder hergestellt wor⸗ brochen, Geschütze, meistens Gewehre, viel 1 der Reichskanzler die Miquel'sche Reichssteuer⸗ den, traf Nachts ein Telegramm ein mit folgen⸗ Munition occupirt hatten. 40 Soldaten blieben 1 reform auf die Deckung der Kosten der Mili- dem Wortlaut aus Kamerun vom 29. Dez.: treu, nach 15stündiger Gegenwehr mußten wir
9 tärvorlage einzuschränken wünschte, wird von„Da Telegramm nicht eingetroffen, wiederhole Gouvernementsbeamte und zu Hilfe geeiltes 1 unterrichteten Personen als unbegründet be⸗ ich: am 15. haben 60 Dahomeysoldaten, Poli- Vermessungskommando wegen Munitionsmangel
5 zeichnet. zeitruppe, nebst 40 bewaffneten Weibern revoltirt, zurückziehen. Ein Weißer, ein treugebliebener


