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Samstag den 1.
September. 102.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Annoncen: Die n. Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Betreffend: Das Unfallversicherungsgesetz.
0 nach einer Mittheilung der Hessen-Nassauischen Baugewerks
Friedberg den 30. August 1894.
Berufsgenossenschaft mit dem Sitz in Frankfurt a. M.
die rechtzeitige Anmeldung von versicherungspflichtigen Betrieben gemäß§. 35 ff. des Unfall-Versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 nicht in jedem Falle rechtzeitig, vielmehr vielfach erst auf weitere Verfolgung des Genossenschafts-Vorstandes
werker, welcher nicht regelmäßig einen Lohnarbeiter d. h. a
2. die Anmeldung zur Selbstversicherung gemäß§. 49a des Genossenschaftsstatuts von selbstversicherungspflichtigen Bauhandwerkern — nach den bestehenden Bestimmungen ist ausnahmslos jeder allein ohne versicherungspflichtige Personen sel b stständig arbeitende Bauhandwerker, ob ständig oder mit größeren oder kleineren Unterbrechungen ist gleichgültig, sowie jeder Bauhand—
n mindestens 250 Tagen im Jahr beschäftigt, der Selbstversicherung
und Anmeldepflicht binnen 4 Wochen nach Beginn des Gewerbebetriebs oder nach Aufgabe der regelmäßigen Beschästigung eines
Lohnarbeiters unterworfen— ebenfalls selten erfolgt und
3. die im Bezirke zur Ausführung gelangenden Regiebauarbeiten im Sinne des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887, wie in§. 22 a. a. O. vorgeschrieben, nur theilweise vorschriftsmäßig zur Nachweisung kommen, zum Theil erst auf besonderes Verlangen des Vorstandes, zum Theil, wie auf Grund der Erfahrungen angenommen werden darf, aber gar nicht, bezw. erst
dann, wenn ein Unfall eingetreten ist,
so sehen wir uns veranlaßt, die Beachtung der vorgenannten Vorschriften Ihrer fortgesetzten Bewachung zu empfehlen.
Betreffend: Den Betrieb und die Benutzung der neu errichteten Anstalt zur technischen Verarbeitung und
Verwerthung von Thiercadavern.
Dr. Braden.
Friedberg den 31. August 1894.
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt.
Morgen, am 1. September, tritt das Polizeireglement vom 1
8. August d. J. in Kraft und beginnt die rubricirte Anstalt ihren
vollen Betrieb. Sie wollen hierauf nochmals, unter Hinweis auf§. 3 des Reglements, Ihre Gemeindeangehörigen aufmerksam machen.
Wir bemerken noch das Folgende:
Regl.— hat die Adresse stets zu lauten:„Düngerfabrik Friedb
Ein vierjähriger Ochs
1. In der von der Bürgermeisterei an die Anstalt zu richtenden Benachrichtigung(durch Telegramm oder Boten)— 8.
3 des erg“ und die Unterschrift:„Bürgermeiste rei bezw.
Polizeicommissariat). Die Benachrichtigung ist so kurz wie möglich abzufassen, z. 5 155 „Düngerfabrik Friedberg.
bei Philipp Schulz.
Bürgermeisterei Reichelsheim.“
Die Telegrammgebühr ist von der Bürgermeisterei vorzulegen. Nach§. 9 des Tarifs hat der Unternehmer für jede von einer Bürger—
meisterei eingehende Nachricht durch Telegramm oder Boten 50 Pf. zu Gemeinde zur Last.
vergüten. Etwaige Mehrkosten fallen als Kosten der Ortspolizei der
Dem Boten, der die Nachricht an die Anstalt einliefert, werden dort 50 Pf. direct bezahlt; die Vorlagen für Tele—
gramme sind nach Vorschrift des§. 23(Schlußsatz) des Reglements mit der Kreiskasse zu verrechnen. 5 f 2. Jeder die Cadaver ꝛc. abholende Bedienstete der Anstalt hat ein von uns visirtes Buch bei sich zu führen, in welches von der Ortspolizeibehörde über die Ablieferung der Cadaver ꝛc. die nöthigen Einträge nach Vordruck und nach Maßgabe des auf Seite 1
jeden Buches eingeschriebenen Musters zu machen sind.
Als Unterschrift genügt ein Abdruck des Bürgermeisterei-Siegels.
3. Der Eigenthümer des abgeholten Cadavers ꝛc. erhält von dem Abholenden eine Empfangsbescheinigung, die als Beleg bei Inan⸗
spruchnahme der Entschädigung vorzulegen ist. Ohne diesen Beleg wird keine Entschädigung gezahlt.
Dr. Braden.
Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß das Proviantamt Bockenheim auch mit dem Ankaufe von Hafer, neuer Ernte, bereits begonnen hat und— unter Voraussetzung guter Qualität des Hafers— vorzugsweise von Produzenten kauft. Die Heu- und Strohankäufe werden fortgesetzt. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 30. August 1894. br. Braden. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Holzhausen. Bekanntmachung.
In der Zeit vom 3. September l. J. bis einschließlich 17. September l. J. liegen die Arbeiten des III. Abschnittes vom ersten Felde rubr. Gemarkung, nämlich: 1. 2 Zutheilungskarten,
1 Jutheilungsverzeichniß,
1 Band Gütergeschosse, 0
1 Abschätzungsverzeichniß der Obstbäume nach dem alten und neuen Stand,
E 2
auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Holzhausen zur Einsicht der Betheiligten offen.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen, welche schriftlich einzureichen sind, findet statt: Mittwoch den 19. Sep⸗ tember l. J., Vormittags von 10—11 Uhr, auf dem Gemeinde⸗ hause zu Holzhausen, wozu ich die Interessenten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Friedberg den 30. August 1894.
5. 1 alphabetische Zusammenstellung der Obstbäume nach dem Der Bereinigungs⸗Commissär: alten und neuen Stand, 3601 Ur. Göttelmann, Großh. Kreisamtmann. 6. 1 Protokollbuch
Deutsches Reich. dem Pfarrverwalter Schütz in Darmstadt. Der Dammwärterasp. Müller aus stelle daselbst, dem Pfarrer Hofheim wurde zum Dammwärter zu Groß-Rohrheim, die kath. Pfarrstelle zu der Dammwärterasp. Baumann in Groß-Rohrheim Beringer zu Vendersheim zum Dammwärter, der Dammwöärterasp. Schuhmacher Freimersheim übertragen. gus Lampertheim zum Dammwärter zu Ginsheim er⸗ lehrer Wolf zu Uffhofen; nannt, dem Schulumtsasp. Luley aus Trebur eine Lehrer⸗ Augst zu Darmstadt: der s telle zu Großen⸗Buseck, dem Schulverwalter Pundsack Liebersbach; der Oberförster zu Abenheim eine Lehrerstelle zu Abenheim, dem Schul⸗ Leipzig, 29. Aug.
umtsasp. Geißler aus Dorf⸗Gill eine Lehrerstelle zu Hentschel ist heute aus der Stadt und dem pathie des Königs f der Forstwartasp. Blöser aus Kreis⸗Direktions-Bezirk Leipzig ausgewiesen druck gab, eröffnet.
Beuern übertragen. d rstwa 2 Sichenhausen zum Forstwart in Grebenhain ernannt, 0 dem Forstassessor Cellarius aus Gießen das Patent worden.
1
.
als Geometer 1. Kl. für den Kreis Erbach ertheilt,
Gestorben sind:
dt; der Schullehrer Geißler zu Nieder⸗
Ausland. Kopenhagen, 30. Aug. Der
Osthofen die kath. Pfarr⸗
5 5 Haas zu Neckar⸗Steinach Dänemark.
zu Heidesheim, dem Pfarrer König von Griechenland traf heute hier ein
die kath.. 1 und wurde auf dem Bahnhofe von den Mit⸗ 5 sind der Schul⸗ gliedern der königlichen Familie empfangen. ai eee 5 Belgien.. 29. August. Der Thurn in Mönchhof. Friedenskongreß wurde unter dem Vorsitz des Ein Anarchist Namens belgischen Deputirten Honzeau, der der Sym⸗ für die Friedensarbeit Aus⸗ Dr. Grelling-Berlin sprach Der Präsident
Namens der Friedensgesellschaft.


