Gutachten der Ortsvermittelungsstelle. Auf Grund vorstehender Angaben, welche wir nach Pflicht und Gewissen als zutreffend besfätigen, sowie nach sorgfältiger Prüfung des i n nisses wird der Antrag befürwortend Großherzoglicher Oberforsterei vorgelegt und zugleich bescheinigt, daß die Torfstreu und anderen Streuersatzmitteln besonders schwierig ist.
und Cameralverwaltung, gewährten Bedingungen. (Ort)— den ten 189 (Unterschrift von sammtlichen Mitgliedern des Ortsausschusses. Da wo Genossenschaften an Stelle des Ortsausschusses getreten sind, Firma der Genossenschaft mit Unterschrift von 2 Vor stands mitgliedern.) i. Betreffend: Die Aufstellung der Gemeinde-Voranschläge für 1894/95. Friedberg den 18. September 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Indem wir darauf aufmerksam machen, daß die nach der Instruktion vom 20. Oktober 1874 aufzustellenden Voranschläge spätestens Ende Oktober dem Gemeinderath zur Berathung vorzulegen und spätestens bis zum 15. November an das Kreisamt einzusenden sind, erwarten wir, daß die Instruktion, sowie die Entschließungen zu den letzten Voranschlägen genau beachtet werden und verweisen gleichzeitig zur Be⸗ Beachtung der darin enthaltenen neueren Bestimmungen auf unser Ausschreiben vom 18. September 1891— Oberh. Anzeiger Nr. 113—. Wir bemerken weiter noch besonders: i. 1 1. Die Beilage 2 ist für 1894/95 in allen Theilen zergliedert aufzustellen, S 38 Schlußsatz der Instruktion. 2. Die Kosten für Bau und Unterhaltung von Gebäuden, Straßen und Wegen sind durch Ueberschläge der Bezirksbauaufseher, die Bedürfnisse für Kirchen und Schulen durch Auszüge aus den Kirchenvoranschlägen und resp. detaillirte Anforderungen der Schul⸗ vorstände zu begründen.
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eingestellt werden.
4. Auf Vorsehung eines entsprechenden baaren Betriebskapitals ist stets Bedacht zu nehmen und
5. Ebenso auf Schuldentilgung, wo dies die Verhältnisse der Gemeinden gestatten.
6. Es ist wiederholt vorgekommen, daß die Offenlegung des Voranschlags-Entwurfs unterblieb. Wir nehmen deshalb Veranlassung auf die Bestimmung in§ 3 der Instruktion besonders aufmerksam zu machen. Dr. Braden.
Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1894/95. Friedberg den 18. September 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Kirchenvorstände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen dafür Sorge zu tragen, daß die zur Begründung der kirchlichen Ausgaben in den Gemeinde-Voranschlägen
erforderlichen Auszüge— siehe Art. 20 der Verordnung über Verwaltung des Kirchenvermögens vom 6. Juni 1832— rechtzeitig, d.. längstens im Laufe des Monats September, in den Besitz der Großherzoglichen Bürgermeistereien gelangen, damit die Fertigstellung der Ge⸗ meinde-Voranschläge nicht aufgehalten wird. Dr. Braden.
Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1894/95. Friedberg den 18. September 1893.
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. Unter Bezugnahme auf§ 20 der Instruktion für die Schulvorstände vom 21. September 1874 laden wir Sie ein, die erforderlichen
Nachweisungen über die in die 1894, 95er Gemeinde-Voranschläge für Bedürfnisse der Schulen aufzunehmenden Credite bis längstens zum 30. September d. J. den Großherzoglichen Bürgermeistereien zuzustellen. Dr. Braden. Betreffend: Die Wahlen zum XXIX. Landtag. Friedberg den 22. September 1893.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises, welche dem 1. Wahlbezirk(Vilbel) zugetheilt sind.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 22. August d. J., Kreisblatt Nr. 100, benachrichtigen wir Sie, daß infolge einge⸗
tretener Behinderung des Großh. Kreisamtmanns dr. Göttelmann durch Erlaß Großherzoglichen Staatsministeriums vom 6. d. Mts. zu unh e
uch S. D
Nr. St. M. 3859 der Großh. Kreisamtmann Süffert dahier zum Wahl-Commissär für den 1. Wahlbezirk(Vilbel) der Provinz Oberhessen ernannt worden ist.
Die Großh. Bürgermeistereien des 1. Wahlbezirks wollen dafür besorgt sein, daß sämmtliche Wahlacten alsbald nach beendigter Wahlmännerwahl nebst den in versiegeltem Umschlag beizufügenden Stimmzetteln an den genannten Wahl-Commissär eingesendet werden.
Verzögerung in der Einsendung der Wahlacten zieht die sofortige Zusendung von Wartboten auf Ihre Kosten nach sich.
Dr. Braden. Betreffend: Abnahme des Verfassungseides vom III. Quartal 1893. Friedberg den 20. September 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Zur Ableistung des rubrieirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: J. zu Friedberg Dienstag den 3. Oktober 1893, Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben Mittwoch den 4. Oktober 1893, Vormittags 10 Uhr.
Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung des rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 1. Oktober 1893 unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Die im Rückstand befindlichen, unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 Mark Strafe vorladen lassen.
Zugleich werden wir in dem Termine am 4. Oktober 1893 von Angehörigen der betr. Orte Beschwerden oder Wünsche entgegennehmen.
Geistliche und Volksschullehrer sind nicht vorzuladen. Dr. Braden.
Bei 3 Mark Strafe sind zu laden:
Heinrich Jakob Rahn von Assenheim; David Bär Krämer III. von Friedberg; Georg Peter Wagner von Griedel; Heinrich Freitag und Heinrich Ritz von Nieder-Wöllstadt; Friedrich Schmidt, Johann Schäfer, Philipp Wolf und Ludwig Schäfer von Harheim; Georg Herz⸗ berger von Nieder-Eschbach; Johann Gottlieb Gabrian, Philipp Karl Stelz und Johann Wilhelm Lehr von Vilbel.
Bekanntmachung. Die Stelle eines Verwalters der Naturalverpflegungs-Station Groß-Karben ist vom 1. November l. Js. an zu besetzen. Außer freier Wohnung und Benutzung des Gartens wird eine entsprechende Vergütung für Verwaltung der Station gewährt. Geeignete Bewerber haben sich— unter Vorlage von Zeugnissen über Leumund und Befähigung— bis zum 15. Oktober l. Js. bei unterzeichneter Stelle zu melden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 21. September 1893. Dr. Braden. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
g Etwaige, in Ihren Gemeinden vorhandene, zur Versehung obiger Stelle geeignete Personen wollen Sie auf obige Bekanntmachung aufmerksam machen. Dr. Braden.
Betreffend: Die Nothlage der Landwirthschaft. Bekanntmachung.
Wir bringen hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß die Intendantur des 15. Armeecorps zu Straßburg i. E. beschlossen hat, im Großherzogthum folgende Märkte für den Ankauf von Schlachtvieh abzuhalten: r vom 21. bis 22. September in Beerfelden,
3 75„Reichelsheim i. O.,
„„ 5„Ortenberg,
F 33 5. ober„ Schotten, 9 5„ Gießen.
Friedberg den 19. September 1893. Großherzogliches Kreisamt Friedberg: Dr. Braden.
Bedürf⸗ eschaffung von Wir haften für Annahme der bestellten Streu und versprechen Zahlung nach Maßgabe der von Großh. Ministerium der Finanzen, Abtheilung für Forft⸗
Als Beitrag zur Kreiskasse sind ca. 4% mehr vorzusehen als für 1893/94 angefordert wurde, damit nicht unzureichende Beträge
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