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2. für den II. Wahlbezirk(Bad⸗Nauheim) Großherzoglicher Kreisrath Geh. Regierungsrath Dr. Braden zu Friedberg, 3. für den IV. Wahlbezirk(HungenLich) Großherzoglicher Kreisamtmann Dr. Wallau zu Gießen, i 4. für den XIII. Wahlbezirk(Altenstadt Büdingen) Großherzoglicher Kreisrath Geh. Regierungsrath Klietsch zu Büdingen. Sie werden dafür besorgt sein, daß sämmtliche Wahlakten als bald nach beendigter Wahlmänner⸗Wahl nebst den in versiegeltem Umschlag beizufügenden Stimmzetteln an die bestellen Wahlcommissäre eingesendet werden. Verzögerungen in der Einsendung der Wahlakten zieht die Zusendung von Wartboten auf Ihre Kosten nach sich. Sie wollen sich hiernach bemessen. Dr. Braden.

Betreffend: Die Herbstübungen der Großh.(25.) Division; hier die Abschätzung der Flurschäden. Friedberg den 23. August 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Vor Beginn der diesjährigen Manöver hält das Feld⸗Artillerie⸗ Spalten 69 mit Bleistift auszufüllen sind. Die Spalte 6a ist nur Regiment Nr. 25 eine Schießübung am 4. September in der Nähe auszufüllen, und zwar mit Tinte, wenn der Beschädigte thatsächlich von Friedberg ab und manöverirt für sich allein in Abtheilungsver⸗ einen bestimmten Anspruch erhebt. Bei Ausfüllung der Spalte 7 bänden in der Umgegend von Butzbach. Vom 11.15. September empfiehlt sich Angabe des Verlustes von Körnern, Heu, Kartoffeln ꝛc. finden die Brigademanöver der durch Jäger, Cavallerie und Artillerie in Centnern. Die Spalten 7 und 8 sind so auszufüllen, daß die verstärkten 49. Infanterie-Brigade in dem Dreieck Lich Wetzlar Entschädigungsbeträge im Wege der Berechnung genau ermittelt wer⸗ Butzbach statt. Zu derselben Zeit finden die Manöver der durch den können.

Cavallerie, Artillerie und Pioniere verstärkten 50. Infanterie⸗Brigade Unmittelbar nach eingetretener Beschädigung haben die Bethei⸗ in dem Bezirke ButzbachUsingen. Friedberg Hungen Münzenberg ligten Ihre Entscheidung darüber anzurufen ob und in wieweit die statt. Hieran schließen sich die Divisionsmanöver vom 16.20. Sep⸗ Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat. Letztere ist anzu⸗ tember an, für welche der Landstrich Hungen Gießen Wetzlar ordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein Butzbach in Aussicht genommen ist. Am 22. und 23. September höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen endlich manöverirt die 25. gegen die 21. Division zwischen Butzbach würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausge⸗ und Büdingen. Größere Biwaks finden am 19. September im süd⸗ setzt sind. Wird die Aberntung demgemäß vor dem Eintreffen der lichen Theile des Kreises Gießen sowie am 22. September voraus- Abschätzungskommission angeordnet, so haben Sie sofort unter Zuzieh⸗ sichtlich im Kreise Friedberg statt. f 8 fung zweier, der Abschätzungen dieser Art kundigen, unparteiischen

chäden möglichst vermieden werden, beauftragen wir Personen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, das

Damit Flurf Sie, die Orts- und Feldpolizeibediensteten anzuweisen, darauf Acht Quantum(Fuder ꝛc.) und die Qualität der übrig gebliebenen Früchte zu haben, daß nicht Seitens des Publikums auf den Uebungsfeldern und deren elwaige weitere Verwendbarkeit 6. B. als Viehfutter) und und bei den Biwaks Flurschäden angerichtet werden und die Grund- den sich hiernach ergebenden Umfang des Schadens festzustellen. Es besitzer aufzufordern, ihre Grundstücke, soweit möglich, noch vor Be- ist hierüber ein kurzes Protokoll aufzunehmen und der Nachweisung ginn der Manöver abzuernten und diejenigen Grundstücke, welche beizuschließen, in welcher das Ergebniß der Abschätzung unter be während der Uebungen nach mit Früchten bestanden sind, sowie die sonderer Erwähnung Ihrer Verfügung wegen des Aberntens in vorzugsweise zu schonenden Ländereien, wozu in diesem Jahre be- Spalte 10 einzutragen ist. Zur Abschätzung sind die Beschädigten sonders die mit Futterpflanzen bestellten gehören, durch Anbringung zu laden. von etwa 2 m hohen Stangen mit Strohwischen schon von Weitem Die Flurschäden, wegen welcher Ihrerseits die Aberntung der kenntlich zu re die Betheili zan beschädigten Felder nicht angeordnet wird, werden einfach in die g Sie ene er Kaen Aten 1d rechtzeitigen ahrung Nachweisung von Ihnen eingetragen. Eine vorläufige Abschätzung ihrer Interessen darauf aufmerksam machen,: dderscelben durch die Feldgeschworenen, die früher vorgeschrieben war,

1. Grundstücke, deren Benutzung bei Truppenübungen gänzlich findet nicht mehr statt. g ausgeschlossen ist(Gärten, Parkanlagen, Holzschonungen. Pflanz. Die Großh. Bürgermeister haben für ihre Thätigkeit in Flur⸗ Anken ze. 6), sofern deren Eigenschaft als solche icht one ene schadensangelegenheiten eine Vergütung nicht zu beziehen. Die Theil⸗ 1 ist, 5 den 0 durch hochstehende Tafeln mit Aufschrift nahme bei der Abschäzung gehört zu ihren Pflichtgeschäften emerklich gemacht werden müssen. f b g

2 Daß Beschädigungen, ane nicht durch die Truppenübungen, Die nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen ausgefüllten sondern auf andere Weise, besonders dadurch entstanden sind, daß die Nachweisungen(berhl. hierzu insbesondere die Instruktion vom ers en ee unterlassen haben, keinen An⸗ o a e ee 27 See pruch auf Vergütung begründen. Uh; mi spatesten⸗ N 5 Sept

3. Daß Arbeiten, von welchen die Interessenten gewußt haben, d. Is. an den Civil⸗Commissär für die Aurschadensabschü e daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden 800 E 1 8 Göttelmann W mine 1 mußten, keinen Anspruch auf Schadloshaltung begründen. sen en. sst 8 6 ahin die e ellung 15 8 80 schäden

Sobald die Uebungen in Ihrer Gemarkung beendet sind, wollen sein, so ist dem ommissär jedensal e Flur che

Sie die Grundbesitzer durch ortsübliche Bekanntmachung auffordern, entstanden sind und bis wann der Einlauf der Nachweisungen zu er etwa durch die Truppenübungen entstandene Flurschäden bei Ihnen warten ist. 1 3 5 1 1 9 f. 1 Schäden, iN 1 1 11. i Tußehenden Fin verlangt wird, sind von Ihnen in einer Nachweisung auf vorge⸗ en. b N 1 U nm de schriebenem Formular zusammenzustellen. Das Formular it als Bei⸗ eure 5 1 e. 9 Seewen n* lage E. zu der Instruktion(zur Ausführung des Gesetzes über die Negnnde en beson 1 werden. 5 3 3 urch Naturalleistungen) im Reichsgesetzblatt 1887, Seite 481, abgedruckt] Hebungar des Feld ⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 25 in der Zeit vom und wird Ihnen von uns auf Verlangen übersandt. Sobald Scha, 7. bis 9. September Flurschäden in Ihrer Gemarkumg eutstehen, if densanmeldungen bei Ihnen einlaufen, wollen Sie das Formular, die obenerwähnte Aufforderung zur Schadensanmeldung sofort zu er⸗ unter Angabe der ungefähren Zahl der beschädigten Grundstücke 5 9 1 5 een e 9 9 9 2 schleunigst von uns erbitten. Die dem Formular vorgedruckten An⸗ e 8. e en 777 0 1 1. 8 ich dn merkungen 14 sind genau zu beachten. In dem Formular sind senden, e le schätzung alsba 1 getrennt von den du die erfolgenden Anmeldungen nach Flur und Nummer geordnet durch andere Truppenkörper etwa verursachten Flurschäden erfolgen kann. Ausfüllen der Spalten 15 mit Tinte einzutragen, während die Dr. Braden.

Bekanntmachung. Betreffend: Die Herbstübungen der 21. und 25. Division.

Bei den Anfangs September d. J. im Kreise Friedberg beginnenden Manövern sind die Polizeiorgane angewiesen, dafür zu sorgen, daß Flurbeschädigungen durch das Publikum auf den Uebungsfeldern und bes mieden werden.

Wir bringen dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die für die Dauer der Manöver zur Aufrechterhaltung der Ord⸗ nung kommandirten Königl. Preußischen Gendarmen auf hessischem Gebiet mit denselben Rechten ausgestattet sind wie die Großh. Hessischen Gendarmen.

Friedberg den 24. August 1893. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden. Betreffend: Wie oben. Friedberg den 24. August 1893. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.

Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie wiederholt ortsüblich publiciren lassen und das Ihnen unterstehende Polizeipersonal (Polizeidiener, Feldschützen ꝛc.) mit sorgfältiger Ueberwachung des Publikums auf den Uebungsfeldern und bei den Biwaks beauftragen, da⸗ mit durch dasselbe Flurschäden möglichst vermieden werden. Dr. Braden.

Friedberg den 23. August 1893.

Betreffend: Die Errichtung einer Sammelwasenmeisterei.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 5 8 e n 85 8 Wir erinnern Sie an die Erledigung unserer Verfügung vom 31. Juli d. J. Dr. Braden.

onders auch bei den Biwaks, soweit nur irgend möglich, ver⸗

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