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Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
1893. 5 Dienstag den 21. November.
Oberhessischer
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 1⁵ Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. An die Bewohner Friedberg's und der Umgegend!
Zur Feier des Geburtstages S. K. H. des Großherzogs
wird Samstag den 25. November d. Is., Nachmittags 1 Uhr, ein Festessen im Hötel Trapp dahier stattfinden, zu welchem die Bewohner der Stadt Friedberg und der Umgegend hierdurch freundlichst ein— geladen werden. Auswärtige, sowie solche hiesige Einwohner, welchen die in Umlauf gesetzte Liste etwa aus Versehen nicht zukommen sollte, werden gebeten, bis zum 23. l. Mts. ihre Anmeldung im Hötel Trapp zu bethätigen. Die Bewohner der Stadt Friedberg werden ersucht, durch Schmücken ihrer Häuser zur Feier des Tages mitzuwirken. Friedberg den 18. November 1893. Im Auftrag des Comités: Ur. Braden, Geheimer Regierungsrath.
Die landwirthschaftliche Haushaltungsschule zu Lindheim. iin; berhesse n.
Die zu Lindheim von dem landwirthschaftlichen Verein für die Provinz Vom Tag des Eintritts an, also während des Cursus, dürfen die Mädchen Oberhessen und dem landwirthschaflichen Bezirksverein Büdingen seit 5 Jahren ge-[ohne Erlaubniß oder Auftrag der Haus mutter außerhalb der Anstalt
dung, im Bügeln, Putzen, im Molkereiwesen und zwar in der Behandlung der Milch und Bearbeitung von Butter und Käse in der der Anstalt zugehörigen, in 8 e.
gründete Haushaltungsschule hat die Aufgabe, Mädchen im Alter von etwa 16—20 Jahren die Gelegenheit zur Aneignung derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben, welche zur Führung einer wohlgeordneten, einfachen bäuerlich — bürgerlichen Haushaltung erforderlich sind, sie an Reinlichkeit, Pünkt— lichkeit und Fleiß, Ordnung und Unterordnung, sowie an Sparsamkeit im Haushalt zu gewöhnen, und auch auf Geist und Gemüth bildend einzuwirken.
In dieser Lehranstalt erhalten die Mädchen Unterricht und praktische An— leitung im Kochen, indem die Unterweisung hierin abtheilungsweise an 2 Kochherden erfolgt und auf die Erlernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräftigen . g. Hausmannskost gerichtet ist, im Conserviren von Nahrungsmitteln, wie Ein—
machen von Gemüsen und Früchten, Einsalzen von Fleisch, Räuchern von Fleisch
und Wurstwaaren, im Backen, Waschen, in der Behandlung der Wäsche und Klei—
dem Anstaltsgebäude eingerichteten Molkerei, in der Bestellung und Ausnutzung des Gemüsegartens, sowie Untericht in der Zucht und Pflege des Schweins und des Ge— flügels. Es werden ferner die Mädchen in der Fertigung weiblicher Handarbeiten gründlich unterwiesen, und zwar im Stricken, Flicken, Stopfen, und Weißnähen mit der Hand und der Maschine, und erhalten Anleitung zum Kleidermachen, wobei sie sich für den eigenen Bedarf und für denjenigen ihrer Familie beschäftigen dürfen. Auch wird in den Fortbildungsfächern, nämlich in Rechnen, in der Abfassung von Aufsätzen und Briefen und in der Buchführung Unterricht ertheilt, wie auch Unter⸗ weisung in den Anfangsgründen der Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt. Es st in der Anstalt für eine geist- und gemüthsbildende Lektüre gesorgt, und wird der Gesang gepflegt. Ein Klavier ist der unentgeltlichen Benutzung der Mädchen überlassen. 5.
Die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung der Anstalt ist einer Vor— steherin(Hausmutter) und einer Assistentin(Industrielehrexin) übertragen, welche beide in dem Anstaltsgebäude wohnen. Außerdem ertheilen in der Anstalt noch der Großh. Kreisarzt zu Büdingen, ein Landwirthschaftslehrer und ein Volksschul lehrer Unterricht.— Es finden jährlich 2 Unterrichtskurse von je 5 Monaten statt, in welchen jede Schülerin für Unterricht und Logis 20 Mark bei dem Eintritt, und jür Kost und Verpflegung pro Tag 1 Mark in Monatsraten praenumerando zu entrichten hat. Außerdem sind noch etwaige Ausgaben für Arzt und Apotheke zu bestreiten.
Betreffend: Jugendschriften; insbesondere Vertrieb derselben und Schüler-Bibliotheken.
nicht verkehren und haben sie sich der eingeführten Hausordnung unweigerlich zu fügen. Insbesondere ist ihnen auch Ehrerbietung, Gehorsam und Unterordnung gegen das Aufsichts- und Lehrerpersonal, Freundlichkeit, Verträglichkeit und liebe— voller Verkehr untereinander, und endlich Treue, Fleiß und Sorgfalt bei den Ar— beiten zur strengsten Pflicht gemacht.
An Sonn- und Feiertagen werden die Mädchen veranlaßt, den Gottesdienst ihrer Confession zu besuchen, wobei die Hausmutter bezw. Assistentin die Be⸗ gleitung übernimmt. Morgens vor dem Frühstück, vor und nach dem Mittagessen und Abends vor dem Schlafengehen findet gemeinsames Gebet statt.
Besuche von Eltern und Schwestern sind gestattet, solche anderer Personen nur unter Begleitung eines Mitglieds des Ortscomités.
In die Anstalt sind mitzubringen:
1 Bettdecke, 1 Unterbett, 1 Kissen(Bettstelle und Matratze werden gestellt), 1 doppelter Ueberzug, 1 weißer Bettüberwurf, 1 Waschbecken, 6Hemden, 4 Hand— tücher, 2 Bettjacken, 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 1 Trinkglas, 1 Zahnbürste, 1 Regenschirm, 1 Nähkissen, Zeug und Leinwand zur Anfertigung von Kleidern, Hemden und Bettwäsche, Wolle und Garn zu Strümpfen und Socken ꝛc. und 2 Vorhängschlößchen.
Am Schlusse des Cursus findet eine Ausstellung der gefertigten Arbeiten, die Uebergabe von Zeugnissen über Betragen und Leistungen, sowie eine feierliche Entlassung der Schuͤlerinnen statt, wozu deren Eltern und Angehörigen einge— laden werden.
Der 1. Cursus pro 1894 beginnt Mittwoch den 3. Januar und wird Sams- tag den 2. Juni 1894 geschlossen werden.
Die Meldungen hierzu sind bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des land— wirthschaftlichen Bezirksvereins Büdingen unter gleichzeitiger Angabe des Vor- und Zunamens, des Tags, Monats und Jahrs der Geburt und des Wohnorts der Schülerin und des Namens der Eltern oder des Vormunds schriftlich einzureichen.
Lindheim den 20. Oktober 1893.
Der Vorsitzende des landw. Bezirksvereins Büdingen. Klietsch. Das Ortscomits. Westernacher, Oberamtmann, Frau Westernacher, Buß Kreisschulinspektor, Möller, Pfarrer, Lipp, Bürgermeister, König, Beigeordneter.
Friedberg den 17. November 1893.
Die Großherzogliche Kreis-Schulkommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises. Indem wir das nachstehende hohe Ausschreiben durch Abdruck zur allgemeinen Kenntniß bringen, empfehlen wir Ihnen, die Be— solgung desselben Ihren Lehrern in unserem Auftrage einzuschärfen, bezw. durch den Oberlehrer einschärfen zu lassen. 6 8 Veranlaßt hierdurch und durch Mittheilungen unseres Kreisschulinspektors, infolge eingegangener Erkundigungen über den Stand der
Schüler⸗Bibliotheken, können wir, unter Rückverweisung auf unsere früheren allgemeinen Ausschreiben hierüber, nur unser Bedauern ausdrücken, daß in vielen Gemeinden in den letzten Jahren wieder wenig für die Anschaffung geeigneter Jugendschriften und die Förderung dieser guten
Sache geschehen ist und empfehlen Ihnen hiermit binnen 10 Tagen zu berichten g 75 855 1 5 1. ob die Schüler⸗Bibliotheken in guter Ordnung in Ihrer Gemeinde noch fortbestehen und dieselben bisher entsprechend vermehrt
worden sind;
2. wie groß die Zahl der Jugendschriften in denselben und wie groß die Summe ist, die alljährig für deren Fortführung aufge— wendet wurde, bezw. im Voranschlage der Gemeinden in Aussicht genommen ist. i 5 1 N Sie wollen die Großh. Bürgermeister in unserem Auftrage und in demjenigen Großh. Kreisamts zur bereitwilligen Mitwirkung in
dieser Sache auffordern.
Bis zum Ende dieses Monats erwarten wir Ihren Bericht.
zu Nr. M. J. 4520.
Dr. Braden.
Darmstadt am 25. Februar 1893.
Letreffend: Vertrieb von Jugendschriften in den Schulen.
Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, an die Großh. Kreisschulkommissionen. f Obgleich durch unsere beiden Ausschreiben vom 17. Mai 1883 und 9. Oktober 1885 den Lehrern und Lehrerinnen der Handel mit 0 Schulbedürfnissen, wie auch die Vermittlung von Bestellungen und Empfehlung gewisser Lieferanten untersagt ist, sollen doch noch in neuester Zeit 5
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