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Samstag den 21. Oktober.

124.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

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Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Erlaubnißscheine zum Tanz und Musikhalten an öffentlichen Orten.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

Friedberg den 14. Oktober 1893.

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, das Polizei-Commissariat Wickstadt und die Gendarmerie des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt Nr. 2 von 1878 benachrichtigen wir Sie zu Ihrem Bemessen, daß nach neuerer Ministerial Entschließung auch bei bezahlter Musik in denjenigen Fällen von Erhebung einer Tanzstempelabgabe abgesehen werden soll, in welchen es sich nicht um eigentliche Tanzmusik, d. h. um eigens zur Abhaltung von Tänzen veranstaltete Belustigungen, sondern nur um einzelne Tänze

handelt, die, gelegentlich anderweiter Veranstaltungen, z. B. gesanglicher, musikalischer oder theatralischer Aufführungen in Waldungen oder überhaupt im Freien außerhalb der zu Wirthschafts⸗ und ähnlichen Lokalen gehörigen Gärten und ohne vorgängige Her⸗ richtung eines Tanzbodens an Nachmittagen nicht über die Dauer von zwei Stunden vorgenommen werden.

Bekanntmachung.

* Betreffend: Den Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg pro 1893. Der diesjährige Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg soll Mittwoch den 25. l. Mts. zu Friedberg Alle Fasel, welche an der Prämiirung theilnehmen sollen, müssen längstens Vormittags 9 Uhr auf dem Platze sein. Die Anmeldung kann diesmal mit Zugrundelegung unten abgedruckten Anmeldeformulars am Platze selbst vollzogen werden.

Die Großh. Bürgermeistereien wollen die ihnen unterstehenden Polizeibediensteten entsprechend instruiren.

Dr. Braden.

Der Eintritt mit Faseln in den abgesperrten Ring ist nur gegen Abgabe eigenhändig dieser im Voraus angefertigten und unterschriebenen An

meldescheine gestattet.

Nicht genügend gefesselte Thiere werden zurückgewiesen.

Nach einem

Beschluß des landwirthschaftlichen Provinzial

vereins und Mittheilung des Präsidiums sollen nur Simmenthaler Reinzuchten prämiirt werden; Kreuzungsprodukte mit anderen Rassen

sind daher ausgeschlossen.

mindestens/ Jahr im Besitze des Ausstellers sein.

Von Ausstellern selbst gezüchtete Thiere werden höher prämiirt als angekaufte. Viehhändler als solche sind von der Bewerbung um Preise ausgeschlossen.

Angekaufte Thiere müssen Zur Be⸗

werbung um die Vereinspreise sind nur die Bezirksangehörigen zuzulassen; sonstige Beiträge z. B. die Prämienzuschüsse der Stadt Friedberg können zur Prämiirung von Vieh aus anderen Kreisen oder nicht selbst gezogenem Vieh verwendet werden. Thiere, welche bei einer Preis⸗

vertheilung im laufenden Jahre prämiirt worden sind, können diesmal nicht concurriren. Thiere ein und desselben Besitzers nur ein Geldpreis gegeben werden.

Ferner kann in derselben Kategorie für mehrere Jeder Aussteller hat die Ausstellungszeit bei Meidung des Verlustes

der ihm zuerkannten Prämie einzuhalten. Unrichtige Angaben des Ausstellers in Bezug auf die programmmäßigen Anforderungen an die

concurrirenden Thiere haben zur Folge, daß etwa zuerkannte Prämien wieder zurückbezahlt werden müssen. Aussteller künftighin von der Zulassung zur Prämiirung ausgeschlossen.

Protokollführer zur Kenntniß bringen. Friedberg den 16. Oktober 1893.

Nr. der Anmeldung:

Gattung des Thieres:.

Rasse(Reinzucht oder K

N Selbst gezogen: Bereits prämiirt(wo u

Für jedes Thier ist ein besonderer

nd wann):

Auch ist in solchem Falle der

Die zum Abschluß gebrachten Verkäufe wolle man dem anwesenden Zur recht zahlreichem Besuche des Marktes wird hiermit eingeladen.

Der Direktor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg. Ur. Braden.

Anmeldeschein

für die Ausstellung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins

zu reuzung):. C 8 Geschlecht: Gekauft(seit wann im Besitz):

den 1 189 f

Friedberg

(Name des Ausstellers.)

Anmeldeschein auszufüllen.

Die Angaben gelten als auf Ehrenwort gemacht. Wer nachweislich unrichtige Angaben macht, wird zu späteren Ausstellungen nicht mehr zugelassen.

Deutsches Reich. f

Darmstadt, 18. Okt. Der Prinz und die Prinzessin Christian, sowie die Prinzessin Viktoria zu Schleswig-Holstein reisten heute nach England ab. Der Prinz und die Prin⸗ essin Heinrich von Preußen nebst Prinz Walde mar treffen morgen zu längerem Besuche hier ein.

Dem Gg. Knapp aus Fürth wurde das Patent

Ils Geometer erster Klasse für den Kreis Heppenheim,

em Gottf. Schatto aus Wöllstein das Patent als Heometer 2. Kl. für den Kr. Mainz ertheilt; dem Schulamtsasp. Listmann aus Dorn⸗Dürkheim eine Lehrer⸗ telle zu Flomborn, dem Schulamtsasp. Becker aus Gonsenheim eine Lehrerstelle zu Weinsheim, dem Schul⸗ lehrer Traub zu Bermersheim eine Lehrerstelle zu deppenheim a. W., dem Schullehrer Thomas zu Jugen⸗ leim eine Lehrerstelle zu Offstein, dem Schulamtsasp. Sahn aus Wöllstein die Lehrerstelle an der israel. Schule

n Grebenau, dem Schullehrer Rauch zu Klein⸗Umstadt

ine Lehrerstelle zu Zotzenbach, dem Schullehrer Schäfer A Zotzenbach eine Lehrerstelle zu Klein-Umstadt, dem

minar zu Alzey Matthes zum Lehrer ernannt;

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Schullehrer Gompf zu Merlau die Lehrerstelle zu Hopf⸗ arten übertragen; der prov. Lehrer am ee le

auf eine Lehrerinnenstelle zu Offenbach präs. Schulver⸗ walterin Hetzel daselbst, die auf Lehrerstellen zu Offenbach präs. Schulverwalter Stier und Wetzel daselbst bestätigt; dem Schulamtsasp. Finkernagel aus Stumpertenrod eine Lehrerstelle zu Storndorf übertragen; dem A. Nock aus Biblis das Patent als Geometer 2. Kl. für den Kr. Darmstadt ertheilt; dem Schulamtsasp. Schenkelberg aus Pfaffen⸗Schwabenheim eine Lehrerstelle zu Wolfs⸗ heim, dem Schulverwalter Eckstein zu Sellnrod eine Lehrerstelle daselbst, dem Schullehrer Höchst zu Fleschen⸗ bach eine Lehrerstelle zu Maar, dem Schullehrer Göckel zu Landenhausen eine Lehrerstelle zu Angersbach über tragen; dem Forstassessor Fuchs und dem Geometer gehilfen Schmidt, beide zu Darmstadt⸗ das Patent als Geometer 1. Kl. für den Kr. Darmstadt ertheilt, der Kanzleidienergehilfe Föbel zum Ministerialkanzleidiener ernannt, der vortrag. Rath Oberforstrath Wilbrand zum ständigen Mitgliede des Landesversicherungsamts, der Kreisamtmann Dr. Kayser zu Darmstadt zum stell⸗ vertretenden ständigen Mitgliede des Landesversiche⸗ rungsamts, die Landrichter Fabricius und Neundörfer zu Mainz zu Landgerichtsräthen ernannt, der Ober⸗ förster Ebel von Jägersburg nach Lorsch versetzt, dem Ortseinnehmer Haas zu Babenhausen das Allg. Ehren

zeichen für treue Dienste verliehen, der Steuerkom⸗ missariatsgehilfe Fabry bach auf Nachsuchen in den Ruhestand versetzt, der Diener an der Landes

zu Off

Universitüät Hofmann zu Gießen auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Dienste in den Ruhestand

versetzt und demselben das silberne Kreuz des Philipps

ordens verliehen, dem zweiten Diener an der Landes⸗ Universität Wedel die Stelle des ersten Dieners über tragen, der Regierungsrath br. Frh. von Gemmingen Hornberg zu Darmstadt zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts für die Sektion 2 der Hessen-Nassauischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft, zu dessen Stellvertreter der Kreisamtmann Or. Kayser daselbst, der Großh. Kreisamtmann Neff zu Darmstadt zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts für die Invaliditäts- und Alters⸗

versicherung für den Bereich der Versicherungsanstalt

Großh. Hessen, der Ministerialsekretär Schliephake zu Darmstadt zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Schiedsgerichts der land- und forstwirthschaflichen Be⸗ rufsgenossenschaft für das Großherzogthum Hessen er nannt, dem Fußgendarmen Wagner die Stelle des Pedellen an dem Realgymnasium zu Darmstadt über tragen.

Berlin. DerReichsanzeiger meldet: General v. Kaltenborn wurde vom Amte des Kriegsministers entbunden und General Bronsart

v. Schellendorf zum Kriegsminister ernannt.

Bremen, 18. Okt. Der Kaiser traf um