Einzelbild herunterladen

1893. Dienstag den 21. März. M34.

g 2 vurz hat 0 9 1 8 N 8 9 rg Vu. 5 1 3 4 1 8 hilfen 5 er 0 a ranz, Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittw ö 5 1 5; schei i 5 i Di Wen e e ene e Kreisblatt für ven Kreis Friedberz. rn Ponger und Senf. rd Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Recla 30 in Beleg k 9 2 5 een 5 f 2 wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), wiichen der n 55 beigefügt ist, meide fed, Dürch bie ef 0 85 , hat zu u Bi f te Amtlicher Theil. n E 1 5 Bekanntmachung. etreffend: Die Ausführung der Novelle zum Krankenversicherungsgesetz; hier die Festsetzung der Durchschnittswerthe der Naturalbezüge. ten In Gemäßheit des§ 1 Abs. 5 des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung vom 10. April 1892, der§S§ 3 und 140 des land⸗ 1 8 und, forstwirthschaftlichen Unfall⸗ und Krankenversicherungsgesetzes vom 5. Mai 1886, sowie des§ 3 Abs. 1 des Invaliditäts- und Alters 0 versicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889 wird der Werth der nachstehend bezeichneten Naturalbezüge festgesetzt:

1. für freie Kost:

ue

n a) männlicher Arbeiter S M. 200, 9 9 b) weiblicher Arbeiter S 180, 4 2. für freie Wohnung 0

ob Treutel.

5 Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ziumet

Diese Feststellungen treten am 1. April l. J. in Kraft. Dr. Braden.

Friedberg den 17. März 1893.

Bekanntmachung.

e. Wolfen⸗ . Nach Mittheilung Königlichen. Landrathamts Wetzlar wird der Viehmarkt daselbst am 22. l. Mts. wegen Ausbruchs der Maul- und

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Klauenseuche aufgehoben. Dr. Braden.

wohnung ö Friedberg den 20. März 1893. uni beziehbab. Carl Frick. ö

5 8 Bekanntmachung. Dienstag den 28. März d. J., Vormittags 10 Uhr, findet im Regierungsgebäude dahier eine öffentliche Sitzung des Provinzial⸗

d Super-. i

uper tages der Provinz Oberhessen mit folgender Tagesordnung statt:

unter Habil. 4 1. Prüfung der Ergänzungswahlen für den Provinzialtag.

Simon. Wahl eines Mitgliedes des Provinzialausschusses an Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes Steuerrath Pfannmüller-Nidda.

2 1 f met 4 elm Schenck 2

dr Buß. Gießen den 11. März 1893.

eselle kann so- bei 9 Thomas, liedmeister.

ng gen per April 5 Erben.

Samstag den 25. d. Mts., von Feldbereinigung im 3. Felde rubr. Gemarkung Verkauf nur einmal stattfindet, und daß sofort ö Die Zusammenkunft zur Ueberweisung

Friedberg den 19. März 1893.

1405

Erledigungen: Johs. Repp von Betzenrod; von Eisenroth, durch Gendarm Steinbach in Friedberg. Friedberg den 17. März 1893.

. Wahl eines Mitgliedes und eines Stellvertreters der Ober-Ersatz-Comn Prüfung der Rechnung der Provinzialkasse und Erstattung des Rechens Feststellung des Voranschlags der Provinzialkasse für 1893,94.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Bruchenbrücken. Mittags 1 Uhr ab, findet die Ueberweisung der neuen Grundstücke und der Verkauf des bei der Ort und Stelle statt. ssion wegen der Genehmigung in Berathung treten wird. Haltestelle zu Bruchenbrücken.

Personen, bezüglich deren Aufenthalts Aus

Bekanntmachung. ausgewiesenen Massegeländes an nach der Versteigerung die Commi

und zum Verkaufe ist Mittags 1 Uhr an der

Friedrich Ludwig Braun von Karlsruhe;

kunft begehrt wird. August Hennies von Bretenbach(N. 126/93); Franz Hornung von Benshe

nission für die Jahre 1893ù95. chaftsberichts für 1891/92.

Der Vorsitzende des Provinzialtages: v. Gagern.

Ausdrücklich bemerkt wird, daß der

Der Vollzugs-Commissär: Dr. Wallau.

Johann Elbing von Ober-Ellgoth(N. 91/93). im und Heinrich Friedr. Wilh. Nickel Der Großherzogliche Amtsanwalt:

J. V.: Neuenhagen.

aden, sowle ublikum zur

Deutsches Reich.

5 1 Darmstadt, 18. März. Prinz Ludwig nchaus nicht von Battenberg und seine Gemahlin, die Prin⸗ te vor in det kzessin Viktoria, haben heute die Rückreise nach fan nn London angetreten. Die Kinder werden später in bee: dorthin nachfolgen.

0 1 Darmstadt, 17. März. 2. Kammer. In Betreff 8 der Interpellation Zinßer wegen Anhaltens einiger

pbꝛendors.

Fi auf der Haltestelle Angersbach der oberhessischen Eisenbahnen, sowie Errichtung eines Stationsgebäudes

und Güterschuppens daselbst, verspricht die Regierung,

wenn irgend khunlich, Abhilfe zu schaffen. Es kommt

hierauf zur Berathung der Initiativantrag Berg⸗

sträßer und Gen. auf Einführung eines Gesetzes über

die Feuerbestattung. Metz⸗Darmstadt empfiehlt den

durch den Ausschuß in etwas präzisere Form gebrach⸗

ten Entwurf. Weder religiös-sittliche noch konfessionelle

Bedenken könnten dem Entwurf entgegengehalten wer⸗ den. Wolz(Ultr.) meint, aus dem Entwurf sehe be⸗ reits der Pferdefuß des Zwanges heraus. Schröder erwiedert, an Zwang denke Niemand; der Entwurf bezwecke nur die Feuerbestattung, wenn es Jemand wünsche, im Lande zu ermöglichen. Bedenken von religtösem Standpunkt könnten nicht erhoben werden, selbst streng kirchliche Männer seien Anhänger der Feuerbestatkung. Staatsminister Finger erklärt, die Regierung verharre auf ihrem ablehnenden Standpunkt. Die Feuerbestattung sei vielfach Modesache. Die Be⸗ erdigung sei eine alte christliche Sitte, an der festhe⸗ halten werden müsse, wolle man nicht, wie dies durch Annahme des Antrags geschehen werde, eine Zerbröcke⸗ lung des religiösen Sinnes im Volke herbeiführen. Solange er Staatsminister sei, werde jeder Versuch der Leichenverbrennung im Lande inhibirt werden. Ulrich (Soz.) meint, daß jeder das Recht habe, sich eine Be⸗ stattungsart zu wählen. Gerade die religiose Toleranz dürfe sich dem Antrag nicht entgegenstellen. Berg⸗ sträßer verwahrt sich mit Entschiedenheit

Vorwurf des Staatsministers, daß die Feuer

bestattung

gegen den trag des Ausschusses

Modesache und der Antrag geeignet sei, den religiösen Anschauungen des Volkes Abbruch zu thun. Mit ganzem Ernst sei man an diese Frage herangetreten. Von einem Eingriff in das Glaubensgebiet und einer Kränkung des Volksbewußtseins könne keine Rede sein. Staatsminister Finger erklärt, daß seine Bemerkung, daß durch den Antrag der religiöse Sinn des Volkes geschwächt werde, nicht den Antragstellern diese Absicht unterschoben habe. Franck(Ultr.) bittet an der christ⸗ lichen Sitte der Beerdigung festzuhalten. Für den Ent⸗ wurf bestehe kein Bedürfniß. Friedrich verwahrt sich gegen den Vorwurf der Regierung, daß der An⸗ trag eine Schwächung des religiösen Gefühls herbei⸗ führen werde. Die Bestattungsart habe mit dem Christenthum nichts zu thun, die äußere Gestalt, das Kleid des Christenthums, bilde sich nach den Zeitver⸗ hältnissen, der Kern bleibe derselbe. Das Christenthum beruhe im Gewissen und nicht in Aeußerlichkeiten. Heinzerling betont, für den Entwurf könne jeder ohne Bedenken stimmen. Metz⸗Darmstadt protestirt gegen die Vorwürfe des Staatsministers und erklärt, daß von einer Modesache hier gar nicht die Rede sein könne. Redner geht des Näheren auf die Gründe für die Feuerbestattung ein und bittet dringend um An⸗ nahme des Entwurfs. Mit überwältigender Mehrheit wird hierauf der Entwurf in der Fassung des Aus⸗ schusses(36 gegen 6 Stimmen) angenommen. Dem Antrag verschiedener Abgeordneten auf Errichtung von neuen Kreisen oder Wiedererrichtung von ehemaligen Kreisen wird nach dem Ausf

schußantrag keine Folge gegeben. Zur Gewährung des Torfstreubezugs in den strohärmeren Gegenden des Landes werden für die noch laufende Finanzperiode jährlich 4000 Mark be⸗ willigt. 18. März. 2. Kammer. Die Vorstellung der Gemeinden, Babenhausen, Dieburg, Münster, Oppertshausen, und Jügesheim, von Dieburg durch das

zur 3 demselben Sinn werden die

Rodgau wird gemäß dem An⸗ eit für erledigt erklärt; in

Ditzenbach, Heusenstamm, Nieder⸗Roden stimmt im Grof betr. die Erbauung einer Nebenbahn mißt aber die ausgesproch

Vorstellung der Bürger zu

Dietzenbach um Erbauung einer Nebenbahn von Offen⸗ bach über Hensenstamm, Dietzenbach nach Langen und das Gesuch der Gemeinde Bieber um Anlage einer Station bei der zu erbauenden Bahnlinie Offenbach Dieburg erledigt. Es kommt hierauf zur Berathung die Vorlage betr. Zustimmung zur Inangriffnahme von Nebenbahn⸗Theilstrecken bei Ausführung des Ge⸗ setzes vom 15. November 1890. Hiernach sollen die im fraglichen Gesetz vorgesehenen Nebenbahnlinien in Angriff genommen werden können, sobald: 1. der Ent⸗ wurf für eine Theilstrecke einer solchen fertig ist, 2. die für die Theilstrecke erforderliche Kostensumme den für die ganze Linie bewilligten Betrag nicht übersteigt, 3. die Geländestellung wie der von den Interessenten etwa gefordert werdende Baarbeitrag für die in ganze Linie oder wenigstens für die in Angriff zu nehmende Theil⸗ strecke wenn nicht erfolgt bezw. geleistet, so doch in rechtsgültiger Form sichergestellt ist. Die Majorität des Ausschusses will nur die Ermächtigung ertheilen, daß der Bau der Nebenbahnlinien Worms-Bodenheim und Osthofen⸗Guntersblum in Angriff genommen wer⸗ den kann, sobald der Entwurf für eine Theilstrecke der⸗ selben fertig gestellt ist und die Kostensumme für den Kilometer Theilstrecke die Kosten des Kilometers der ganzen Strecke um nicht mehr als höchstens 3020 über⸗ steige, sowie auch, wenn die Geländestellung gesichert sei. Bei der Abstimmung wird der Majoritätsantrag angenommen. Nach Erledigung einiger kleinen Gegen⸗ stände vertagt sich hierauf die Kammer auf unbe⸗ stimmte Zeit.

Berlin, 17. März. Reichstag. der Entwurf betreffend Verlängerung Handelsabkommens mit Spanien und Rumänien. folgt Fortsetzung der Berathung über die Novelle zum Unterstützungs⸗ Baumbach(freis.)

Eingegangen ist des provisorischen Es

Wohnsitz-Gesetz. ßen und Ganzen der Novelle zu, ver⸗ ene definitive Stellung zu dem inftigen Regelung der Armen⸗ är von Bötticher theilt h einer einheitlichen Regelung

festen Prinzip bei der Gesetzgebung. Staats ebenfalls den Wunsch