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Betreffend: Das Ober⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1893.

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Samstag den 20. Mai.

Oberhessischer Anzeige

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einem von den Ersatzbehörden

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗

wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Friedberg den 18. Mai 1893.

f Der Civil⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.

Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den Kreis Friedberg findet nach dem untenstehenden Reiseplan am 3., 5., 6., 7., 8. und 9. Juni l. Is. in dem Rathhaus saale zu Friedberg statt.

Hierbei haben zu erscheinen:

1. Die von den Truppen-(Marine-) Theilen abgewiesenen Ein jährig⸗Freiwilligen; 2. sämmtliche, in diesem Jahre von Großherzoglicher Ersatz-Com mission Friedberg oder von fremden Ersatz-Commissionen ge musterten, inzwischen in den Kreis Friedberg verzogenen Militär pflichtigen, daferne dieselben nicht auf ein Jahr zurück⸗ gestellt worden sind. Gemüthskranke, Blödsinnige, sowie augen⸗ scheinlich zum Militär Untaugliche, welche sich hier zum Ersatz Geschäft gestellt haben, haben nicht zu erscheinen.

Die Ihnen unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den Militärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, daß die⸗ selben reinlich und sämmtlich präcis zu der in der Ladung angegebenen Stunde erscheinen.

Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober Ersatz⸗Commission vorzustellen find, bis dahin in einen anderen Aus⸗ anderen Aushebungsbezirken Gemusterte in Ihre resp. Gemeinden einziehen, so wollen Sie hiervon sofort anher Anzeige erstatten. Bei Zugängen ist der Loosungs n der Anzeige beizulegen.

Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen

Deutsche W

§. 26. 7. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden nicht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen zu be⸗ strafen. Außerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vortheile der Loosung (F. 66) entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder widerholt erfolgt, oder liegen die Voraussetzungen des§. 150 D. ⸗Str.⸗G. vor, so sind sie ade der von ihnen verwirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige(§. 66, 3 c) zu behandeln. 8. Ist die Versäumniß der Gestellungspflicht durch Umstände herbei⸗ geführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen der Gestellungspflichtigen lag, so kreten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G.§. 33.

§. 66, 3 a. Vorweg Einzustellende sind solche Mllitärpflichtige, welche in abzuhaltenden Termin nicht pünktlich erschienen und

denen deßhalb von den Ersatz-Commissionen die Vortheile der Loosung entzogen

der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen be deuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unter lassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Be stimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Beorderung zum Ober-Ersatz-Geschäft keine Folge leisten, sich sofortiger zwangsweiser Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich an den genannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.

Die der Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commission vorzulegenden Reklamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reklamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der Reklamationen irgendwie in Frage kommen, wollen sie auf den Tag, an welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vormittags präcis zu der Stunde, auf welche der Militärpflichtige ge⸗ laden ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und dieselben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolge hat, hinweisen.

Militärpflichtige, welche angeblich kurzsichtig, schwerhörig ꝛc. ze. sind, haben insoweit dies noch nicht geschehen Atteste vom Geist⸗ lichen, Lehrern ꝛc. ꝛc. mitzubringen, solche, welche an Blutsturz, Blut⸗ husten, Geistesgestörtheit oder Epilepsie leiden oder gelitten haben, müssen ärztliche Atteste oder glaubhafte Zeugenaussagen vorlegen.

Dy. Braden.

ehrordnung.

worden sind(§. 26, 2). R. M. G.§. 33. b. Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zur Seite, so können sie von den verstärkten Ober-Ersatzeommissionen dieser Vergün⸗ stigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumniß in bös licher Absicht oder wiederholt erfolgt ist. R. M. G. SS. 30, 4b und 33. c. Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Bezirks⸗ Commandeure einem Infanterietruppentheil bezw. der nächsten Arbeiter-Abtheilung (§. 30, h oder dem nächsten in Betracht kommenden Marinetheil(Matrosendivisionen 23, ea, b und 3, Werftdivision:§. 23, 2c und 4) überwiesen werden(§. 68, o). d. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in

dem Willen des betreffenden N. M. G. 3.35 lag, so treten die unter a bis

Reiseplan für das Aushebungs⸗Geschäft der 49. Infanterie⸗Brigade für 1893. 5 ta Ort a 8 1 3 2 5 Datum 9 8 e Geschafts. des Geschäfts. Reiseweg und Angabe der täglichen Dienstverrichtungen. Monat. Tag.. Juni 3.[ Samstag, Uhr Vormittags,] Friedberg. Reise nach Friedberg, Liste B, C, Beilage 13, Felddienstunfähige. 5 4. Sonntag 7 Ruhe. 7 5.] Montag, 8 Uhr Vormittags, 5 Liste 1, Felddienstunfähige. 1 6.] Dienstag, 8 ½ Uhr Vormittags, 4 Liste E, Invaliden. 2 7. Mittwoch, Uhr Vormittags, 1 Liste E, Invaliden. 5 8. Donnerstag, 8 ½ Uhr Vormittags, 1 Liste E, Invaliden. 5.. Liste E, Invaliden, Revision der Alphabetischen und Restanten-Listen. 5 9.] Freitag 8 ½ Uhr Vormittags, 1 3 ö Reise nach 95 f. 225 8 7 10. Samstag Lich. ꝛc. e ꝛc. ꝛc. ꝛc. Darmstadt den 9. Mai 1893. Großherzogliche Ober⸗Ersatz⸗-Commission im Bezirk der 49. Infant.⸗Brig.(1. Großh. Hess.)

Betreffend: Reichstagswahl in 1893.

Das Großherzogliche Kreisamt a Diejenigen von Ihnen, welche mit dem Bericht 2 die Bekanntmachung bezüglich der Offenlegung der Wählerlisten von Morgens an erfolgt ist, noch im Rückstande sind, erinnern wi bei Meidung von 5 Mark Strafe.

Der Militär-⸗Vorsitzende: (gez.) v. Obernitz.

Friedberg an die Großh auf Ausschreiben vom 9. l. erlassen haben, dies r wiederholt an Einsendung dieses Berichts und

Der Civil⸗Vorsitzende: (gez.) Pr. Zeller.

Friedberg den 19. Mai 1893. erzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Mts. darüber, daß, nachdem Sie am 15. und 16. l. Mts. e Offenlegung von Donnerstag den 18. l. Mts. und zwar zwar binnen 24 Stunden Dr. Braden.