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Donnerstag den 19. Oktober.
A 123.
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf.,
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Oberhessischer
Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben),
lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
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pro 1891/92 und 18990
Betreffend: Verwendung der Polizeistrafdritttheile zun Remuneration des Aufsichtspersonals
Friedberg den 3. Oktober 1893.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Bezugnehmend auf die in rubricirtem Betreff von Ihnen erstatteten Berichte benachrichtigen wir Sie, daß wir von dem uns zur Be— lohnung des Polizeipersonals zur Verfügung gestellten Betrage die nachstehend näher bezeichneten Remunerationen bewilligt haben.
Sie wollen die Interessenten hiervon in Kenntniß setzen und denselben bemerken,
daß die Beträge Dienstags bei dem Rechner der
Kreiskasse nach Vorlegung einer auf einem halben Bogen auszustellenden von Ihnen zu beglaubigenden Quittung in Empfang zu nehmen sind.
J. V.: Süf fert
Nachstehenden von dem Gemeinderathe der lichem Ministerium des Innern und der
Justiz mit Verfügung vom 10. Oktober 1893 zu
Verzeichniß der Remuneration für die Polizeidiener und Nachtwächter. e N f N 73 a Namen 77 Namen 2 Name Namen 8 Gemeinden. der Polizeidiener 8 Gemeinden. der Polizeidiener 8 Gemeinden. der Polizeidiener Gemeinden. der Polizeidiener 3 8 f bezw. Nachtwächter. 5 bezw. Nachtwächter. 85 bezw. Nachtwächter. 8 bezw. Nachtwächter.— 5 MN. M. M. M. Assenheim Christian Schmidt 5 Friedberg Johannes Römig 40 Maibach J. Ruppel 5 Ossenheim Friedrich Stölting 5 Bad⸗Nauheim CChristian Fisch(1. 30 Franz Fourier 40 Massenheim Konrad Grimm 20 Ostheim Konrad Klötz 11.15 7 Joh. Salzmann 5 Gambach Heinrich Hammer 25 Melbach Georg Weckmann 5 Pohl⸗Göns Johs. Zörb 11. 5 Mart. Steuernagelf 5 Griedel Peter Göbel 25 Münzenberg K. Jung IV. 10 Reichelsheim Ludwig Fritz 5 Bauernheim Ernst Weimann 5 Groß⸗Karben Jakob Stelz 35 Nieder-Erlenbach Gg. Ph. Kreutz 5 Rendel Daniel Schrimpf 10 Beienheim Johannes Bopp 15 Harheim Menges 5 Nieder⸗Eschbach Chr. Bender 5 Rodheim Heinrich Bach 10 Bönstadt Philipp Heß 5 Heldenbergen Konrad Weisbecker 15 Nieder-Florstadt Georg Hofmann 20 Schwalheim Ph. Ludwig Rack 10 Bruchenbrücken Heinrich Kleiß 15 A. Zwier 5 Nieder⸗Mörlen Heinr. Zimmer II.] 25 Södel Peter Fourier 25 1 Büdesheim Daniel Schüßler 20 a J. Neff 5 Nieder⸗Rosbach Anton Seibel 10 Staden Kaspar Weith 10 Brurg⸗Gräfenrode Konrad Vetter 5 Hoch-Weisel Konrad Dörr 10 Nieder⸗Weisel Jakob Haub II. 10 Steinfurth Ludwig Alban 10 N Butzbach Ferdinand Schmidt 20 Holzhausen Johannes Burk 10 Nieder⸗Wöllstadt Adam Bechtold 161. 10 Tr.-Münzenberg Heinrich Hofmann 10 155 Dorheim Johannes Schenk 10 Ilbenstadt Johannes Klein 10 Ober-Erlenbach J. Kunz 5 Vilbel Ph. Müller 30 Heinrich Kling 5 Kirch⸗Göns W. Zöller 111. 5 Ober⸗Eschbach Wilhelm Schäfer 15 Joh. Winter 10 Dorn⸗Assenheim Heinrich Walter 5 Klein⸗Karben Johannes Jörg 20 Ober-Mörlen Peter Heil 111. 25 Weckesheim Konrad Fey 20 Fauerbach b. Fr. Heinrich Karl Zeun 15 Kloppenheim Anton Schmidt 15 Ober⸗Wöllstadt Peter Anton Diehls 15 Wisselsheim Heinrich Berg 5 1 d. H. K. Wolfheimer I.] 10 Langenhain mit Ockstadt Martin Schumann 25 Wölfersheim Hch. Christ. Ulrich, 5 . Ziegenberg Karl Rumpf 5 Skarben Kaspar Hofmann 20 Wohnbach Kaspar Berg 10 Betreffend: Errichtung einer Brückenwaage zu Heldenbergen. Bekanntmachung.
Gemeinde Heldenbergen unterm 21. September 1893 beschlossenen und von Großherzog—
Nr. M. J. 28680 genehmigten Gebührentarif für
Benutzung der Gemeindebrückenwaage zu Heldenbergen bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
Friedberg den 13. Oktober 1893.
An Wiegegebühren sollen erhoben werden:
1. Für das Wiegen einer Fracht bis zu 2 Centner 10 Pf. 2. 2 7 7 7„ über 2 bis 10 Ctr. 15 55 3 2 7 7. 2 75 von über 10 Ctr. pro Ctr. 50 7 .„ eines Stücks Großvie h 20„ „ 5„ Schweines oder Kalbes i
Haushaltungs Schule
Die Haushaltungsschule zu Langen eröffnet am 1 DTienstag den 2. Januar 1894
einen neuen fünfmonatlichen Kursus. 3 f Aufgenommen werden Mädchen aus dem Bürger⸗ und Bauernstand, welche mindestens 15 Jahre alt, körperlich und geistig zu einer erfolgversprechenden Theil⸗ nahme am Unterrichte und den praktischen Uebungen befähigt, sowie im Besitze eines guten Leumundes sind. 5 a f 2 i Der Zweck und die Aufgabe der Anstalt besteht in der Heranbildung von Mädchen aus dem Bürger- und Bauernstande zu künftigen tüchtigen Hausfrauen durch Unterrichtung der Schülerinnen in der Führung eines einfachen bürgerlichen Haushalts, insbesondere durch praktische Arbeiten im Kochen, Backen, Waschen, Bügeln, Putzen, im Weißzeugnähen, Flicken, Stricken, in. der Anfertigung von Kleidungsstücken, in der Zubereitung von Butter und Käse, in der Aufbewahrung, im Einmachen und Dörren von Früchten und anderen Lebensmitteln ꝛc., im Obst⸗ und Gartenbau, sowie in der Geflügelhaltung. i 1 2 Damit verbunden ist behufs Befestigung und Erweiterung der Schulkenntnisse für das praktische Leben ein Unterricht in der deutschen Sprache, namentlich im Aufsatz, im Rechnen, in der Buchführung, sowie eine Unterweisung in der Gesund⸗ heits⸗ und Krankenpflege. 85.„. Die Haushaltungsschülerinnen bilden mit der Hausmutter und der Industrie⸗ lehrerin einen gemeiyschaftlichen Haushalt und werden durch angemessene Beauf⸗ sichtigung an Reinlichkeit, Pünktlichkeit und Ordnung gewöhnt. Durch 5 richt und gemeinsame Lehrstunden während der Abendarbeit wird eine gemüthliche Anregung zu geben gesucht. Die Kost ist einfach Unterrichtszweck der Schule, Schülerinnen Rücksicht.
Personen, bezüglich deren Aufenthalts um Auskun Diehl von Löhnberg(N. 972793); Karl Fischer von Homberg a. d. O.
Erledigungen: Heinrich Steller von Burg⸗Gemünden, dur! Tais dr durch Wachtmeister Schwarz und Gendarm Bach in Friedberg; karl Damson von Plüderhausen; August Werth von Möllenbeck; J
Friedberg den 16. Oktober 1893.
Gebühren⸗Tarif.
und kräftig, die Hausordnung nimmt ebenso auf den wie auf das körperliche und geistige Gedeihen der
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. fert.
6. für das Wiegen von zwei Stück Kleinvieh. 15 Pf.
e e W„ Ni„ 4 e 8 1„ mehr als vier Stück Kleinvieh 30 „„„ I bis 10 Stück Gänse N 1. „ n 0 18
zu Langen.
In Krankheitsfällen erfolgt die ärztliche Behandlung unentgeltlich.
Die evangelischen Schülerinnen besuchen den sonntäglichen Gottesdienst in der Stadtkirche und die katholischen denjenigen in der Kapelle zu Langen. Der Kursus dauert ohne Unterbrechung fünf Monate.
Für Wohnung und Mobiliarbenutzung zahlen:
a) Mädchen aus dem Kreis Offenbach„„ 30 Mk. 5) Mädchen aus anderen Kreisen der Provinz Starkenburg 4 e) Mädchen von außerhalb der Provinz 50
Der Preis für die Verpflegung wird nach den Selbstkosten bezw. den Preisen der Lebensmittel berechnet.
Im Handarbeitsunterricht, auf welchen ebenmäßig besonders Gewicht gelegt wird, verarbeiten die Mädchen ihr eigenes Material, welches sie mitbringen oder im Schulorte kaufen können.
Weitere Kosten entstehen nicht und ist insbesondere der Unterricht unentgeltlich.
Unter der Oberleitung des unterzeichneten Großh. Kreisraths sind an der Anstalt thätig:
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2 irigent: Großh. Landwirthschaftslehrer Weitzel; Als Haushaltungsvorsteherin: Fräulein Charlotte Melsheimer; Als Industrielehrerin: Fräulein Maria Wenck,
sowie die erforderliche Anzahl Hülfslehrer.
Alle Anmeldungen, welche baldigst erbeten werden, sowie Anfragen sind an den Dirigenten, Landwirthschaftslehrer Weitzel in Langen zu richten, welcher zu jeder Auskunft gerne bereit ist. 5 Offenbach den 2. Oktober 1893.
ö Der Großherzogliche Kreisrath des Kreises Offenbach. Haas.
ft gebeten wird: Philipp Velte, geb. am 16. Juni 1873 in Nieder⸗Wöllstadt(R. 200/93); Heinrich (N. 981/93); Konrad durch Gendarm Hofmann in Grof Oswald Menzel von Liegn 5ohann Franzmann von Sobernheim
n Paul Wagner von Herpersdorf(N. 900/93). 3⸗Karben; Johann Hönig von Weickartshain; Adolf Amend von durch die Gendarmen Scheer und Rückel in Ober⸗Erlenbach; Eduard Humburg von Köln. Der Großherzogliche Amtsanwalt: Lebrecht.
Hasselbach von Geroda(N. 899/93);
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