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Samstag den 18. November.

Oberhessischer

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

. 136.

Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

i ö ela g 1 f. Annoncen von aus⸗ chen der Vetrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Matave ten lern (Reisen

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 P wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), wel

Amtlicher Theil. Betreffend: Ermittelung der landw. Bodenbenutzung und des Ernte-Ertrages pro 1893. Friedberg den 17. November 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die mit Einsendung der rubr. Nachweisungen(Formular 1 und 2) noch Rückständigen wollen die Formulare

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1 Dulgnuhues, A. Windecker irgarine,

e 7.% , per Pfund 4

unter Zuziehung

Undeener einer Ortscommission nach Maßgabe des Vordrucks und derAnleitung sofort ausfüllen und uns dieselben ohne Verzug, spätestens inge innerhalb 3 Tagen, zusenden. Wir bemerken ausdrücklich, daß für dieses Jahr ausnahmsweise die Formulare 1 und 2 auszufüllen sind. 4

Ur. Braden. cal ins

Bekanntmachung, betreffend Errichtung einer Brückenwaage zu Fauerbach v. d. H. Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 28. v. Mts. zu Nr. M. J. 30431 wird das nachstehende Statut für die Gemeinde Fauerbach v. d. H. erlassen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 11. November 1893. Dr. Braden.

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Statut,

die Benutzung der Gemeinde-Brückenwaage zu Fauerbach v. d. H. betreffend.

Stikfe 3§ 1. Alle zur Verwiegung gebrachten Gegenstände müssen durch] 3. Für das Wiegen einer Fracht von über 10 Ctr. pro Ctr. 1 Pfg. t einen verpflichteten Wiegemeister gewogen werden. Außer dem Wiege-- 4. eines Stücks Großvieh 20 Laar eingtaß, meister oder dessen Stellvertreter hat Niemand das Recht auf der 5. ö Schweins oder Kalbes 10. 55 iehl Uff,. Waage zu wiegen. 8 von zwei Stück Kleinvieh 18 eiten 9§ 2. Der Wiegemeister oder dessen Stellvertreter haben der 7. 0 dre 5 20 g ihnen zugehenden Aufforderung zum Wiegen alsbald Folge zu leisten. 8. 5 bier 1 2 55 Die Aufforderung hat von den Betheiligten(Käufer oder Verkäufer) 9. 75 mehr ais vier Stück Kleinvieh 3 esätzen direkt an den Wiegemeister zu geschehen. Wenn der Wiegemeister der 10. 1 I bis 10 Stück Gänse 10 big und change Aufforderung nicht entspricht, so ist sich an die Großh. Bürgermeisterei 11. 0 mühe 5 18 u, Spitzen khn zu wenden, welche denselben zum Wiegen anhalten und nöthigenfalls§ 6. Sogleich nach stattgehabter Wiegung sind die vorgemerkte Ju older ef Großh. Kreisamt Anzeige erstatten wird. Gebühren an den Wiegemeister oder dessen Stellvertreter auszubezahlen. er Selon§ 3. Der Wiegemeister oder dessen Stellvertreter haben über§ 7. Am Schluß jeden Monats hat der Wiegemeister das Tage 10 die von ihnen besorgten Geschäfte ein Tagebuch zu führen, in welchem buch abzuschließen und den Betrag der erhobenen Wiegegebühren zu ten unter fortlaufenden Ordnungs-Nummern anzugeben sind: a. der Name summiren, das Tagebuch sodann dem Bürgermeister vorzulegen. Der 15 1 des Verkäufers; b. der Name des Käufers; 4. Datum der Verwiegung; selbe überweist nach genommener Durchsicht die Hälfte aller Gebühren besätzen da. die Art der verwogenen Gegenstände; e. das Gewicht der einzelnen dem Gemeinde⸗Einnehmer zur Einnahme. Die Hälfte aller Gebühren sses, Galons Gegenstände; k. der Betrag der erhobenen Wiegegebühren. werden dem Wiegemeister als Vergütung für seine Bemühung zuge 50§ 4. Der Wiegemeister hat dem Käufer oder Verkäufer einen sichert. Die andere Hälfte hat derselbe alsbald nach Schluß jeden Tüclier, dem Eintrag des Tagesbuchs gleichlautenden Wiegeschein, welcher durch Vierteljahres jedesmal an den Gemeinde-Einnehmer zu bezahlen. . den an der Waage angebrachten Apparat gedruckt wird, zu übergeben.§ 8. Der Wiegemeister und dessen Stellvertreter werden von en, i§ 5. Gebührentarif. dem Ortsvorstand auf Wiederruf ernannt, von Großh. Kreisamt ver ul, 5 An Wiegegebühren sollen erhoben werden: pflichtet und unterliegen als Gemeindebeamte den für solche geltenden yümpfe, 7 1. Für das Wiegen einer Fracht bis zu 2 Centuer 10 Pfg. Disciplinarvorschriften. Socken, e 2. 4 1 von über 2 bis zu 10 Ctr. 15 1 Landwirthschaftlicher Bezirksverein Friedberg.

ligen Preise

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Bekanntmachung. Sonntag den 19. November, Nachmittags ¼4 Uhr, findet in Stammheim im Saale des Gastwirths Carl Musch eine Ver sammlung statt.

garnirle Tagesordnung:Besprechung über die Wirthschaftsänderung bei Vermehrung des Ackerlandes unter gegenwärtigen Verhältnissen, ein 7 derhl 1 geleitet durch Großh. Landwirthschaftslehrer r. von Peter. f 5 ill Zu zahlreichem Erscheinen ladet ergebenst ein f In Erledigung des Sektionsvorsitzes: 91 der Direktor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins br. Braden. 9 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg. g 1 an die Großh. Bürgermeistereien der Orte Stammheim, Staden, Reichelsheim, Nieder-Florstadt, Ober-Florstadt, Bönstadt, Assenheim.

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Obige Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß bringen.

Friedberg den 14. November 1893. Dr. Braden.

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Deutsches Reich.

Darmstadt. Der Prinzregent von Bayern wird am 21. d. Mts. zum Besuch am Großh. Hof hier eintreffen. 5

14. Nov. Prinz und Prinzessin Hein⸗ rich von Preußen sind heute von Darmstadt nach Kiel zurückgereist. f a

Graf Hartenau ist neuerlich an Blind⸗ darmentzündung schwer erkrankt. Bekanntlich hatte er sich ein gleiches Leiden vor Jahren durch Verschlucken eines Kirschkerns zugezogen. Diesmal dehnt sich die Entzündung auf das

Zacheis in Altenstadt zum Gerichtsvollzieher in Fried⸗ berg, der Gerichtsvollzieher-Aspirant Kayser in Mainz zum Gerichtsvollzieher in Altenstadt ernannt, dem Guts⸗ besitzer Dettweiler zu Laubenheim die Goldene Verdienst⸗ medaille für Wissenschaft, Kunst, Industrie und Land⸗ wirthschaft, dem Gymnasiallehrer(or. Drescher zu Mainz, dem Realgymnasiallehrer Weihrauch zu Mainz, dem Gymnasiallehrer Ur. Nover zu Worms, dem Gymnasial⸗ lehrer br. Weckerling zu Worms, dem Realgymasial⸗ lehrer Wagner zu Darmstadt, dem Realgymnastallehrer

Dr. Hangen zu Darmstadt, dem Realgymnasiallehrer Dr. Körner zu Mainz, dem Gymnasiallehrer Ur. Munier

zu Mainz, dem Gymnasiallehrer br. Kieffer zu Bens⸗ heim, dem Gymnasiallehrer Dr. Haeling zu Bensheim, dem Realgymnasiallehrer Maul zu Offenbach, dem Gym⸗

zu Darmstadt, dem Gymnasiallehrer Kölsch zu Büdingen, dem Gymnasiallehrer Sommer zu Bensheim, dem Gymnasiallehrer Dr. Forbach zu Darmstadt, dem Real⸗ gymnasiallehrer Dr. Schädel zu Mainz, dem Gymnasial- lehrer Ur. Nehmeyer zu Darmstadt, dem Lehrer an dem Schullehrerseminar br. Heid zu Friedberg, dem Lehrer an dem Schullehrerseminar Flegler zu Bensheim und dem Lehrer an der höheren Mädchenschule Weckerling zu Offenbach der Charakter als Professor verliehen. Berlin, 16. Nov. Der Reichstag wurde heute durch den Kaiser eröffnet. Die Thron rede dankt für die patriotische Bereitwilligkeit bei der Mitwirkung der Fortbildung für die Heereseinrichtungen und die mannichfachen Be

len.. 7 2 nasiallehrer Trümpert zu Darmstadt, dem Realgymnasial⸗ 17 2 25 5 5 midt,% Bauchfell aus. 0. 5. Neal 905 lebrer weise der Sympathie, deren sich der Kaiser in ver⸗ 1 0 fle 75 5 5 8lehrer Dreher zu Offenbach, dem Realgymnasiallehrer 2 5 2 5 cott 1 WM e Darmstadt. Dem Polizeidiener n 1 5 Dr. Schäfer zu Mainz, dem Gymnasiallehrer Ur. Stau- schiedenen Theilen des Reiches erfreute. Diese 70 0 8 renzei Für lang⸗ Dr. Sch zu 3, der minafstalleh Yr. 5 5 2 5

Pfef burg a. d. O. wurde das allg. Ehrenzeichen Für lange zu Worms, dem Gymn ehrer Dr. Goldmann bürgten dafür, mit welcher Genugthuung die Na 15 5 1 jährige treue Dienste verliehen, der Gerichtsvollzieher dinger zu Worms, dem Gymnasiallehrer Goldmann 9 U 9 gth 9