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4. die Hegezeit für Auer⸗, Birk⸗ und Fasanenhäh

9 5 1 IV. Ver 0 rdun ung, dem 1. Juni und endigt mit dem 31. August: 5 reud die Ausführung des Jagdstrafgesetzes, insbesondere Anordnungen wegen der 5. die Hegezeit für Enten beginnt mit dem 1. März und endigt mit den i Hegezeit betreffend. 30. Juni; f 1 abel. J. Vom 2. September 1893. 6. die Hegezeit für Trappen, Schnepfenarten. Brachvo gel und and aufg Unter Aufhebung der Bestimmungen der Verordnungen vom 19. August 1882 1 Kibitze beginnt mit dem 1. Mai und endigt mit dem 30. Juni; 3 10 ile und (Regierungsblatt Nr. 16) und vom 28. Juli 1888(Regierungsblatt Nr. 22) wird 7. die Hegezeit für Repphühner beginnt mit dem 1. Dezember und endigt Uerk 1 8. auf Grund des Artikels 29 des Jagdstrafe esetzes, beziehungsweise des die Be⸗ mit dem 31. August; 1 g or de i. stimmung unter 11, 3 des Artikels 30 des Jagösträfgesezes abändernden Gesetzes 8. die Hegezeit für den Staar beginnt mit dem 1. Februar und endigt Eilahrt! vom 19. August dieses Jahres hiermit verordnet, wie folgt: a mit dem 31. Juli, 5 merkapel 9 die bezeichneten Tage jedesmal mit einbegriffen. 5 10 geichten Die allgemeine Hegezeit im Wald und Feld beginnt mit dem 1. Februar 8 3. 3 fegte einschließlich und endigt mit dem 31. August einschließlich. Es bleibt vorbehalten, aus forst- oder feldpolizeilichen Gründen die Hegezeit 10 b. 0

2 für einzelne Wildarten vorübergehend aufzuheben.

2 . 5 .

Von der allgemeinen Hegezeit bestehen, außer der in dem Artikel 30 des f 9 4 Jagdstrafgesetzes angeführten, die nachfolgenden Ausnahmen: ae e 271 5: f 5 1 g 1. Die Hegezeit für weibliches Rehwild beginnt mit dem 15. Dezember ng. f Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regie 1 Geleit und endigt mit dem 15. Oktober;. 5 8 dos 2. die Hegezeit für männliches Rehwild beginnt mit dem J. März und Darmstadt den 2. September 1893. i 6. 4 endigt mit dem 30. April; 5 n Großh. Ministerium des Innern und der Justiz. 1 früh nebst 3. die Hegezeit für den Dachs beginnt mit dem 15. Februar und endigt Finger. Best. 9 fle um mit dem 15. Mai; g 0 f Wa 4 45 f 5 5 8 5 5 rseld. D 44 Betreffend: Die Abschätzung der durch die Truppenübungen entstehenden Flurschäden. Friedberg den 13. September 1893. 0 2 1 f 2 2 1 7 f 1 15 7 1 a f 11 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. armste

Sobald Flurschäden in Ihren Gemarkungen entstehen, wollen Sie die Betheiligten zur Anmeldung ihrer Entschädigungsforderungen een wunde?

bei Ihnen durch ortsübliche Bekanntmachung auffordern und das Formular für die Nachweisung von uns verlangen. Wegen Ausfüllung Berlin

und Weiterbeförderung der Nachweisungen verweisen wir auf unser Ausschreiben vom 23. August l. Is. Kreisblatt Nr. 100. Da mit der schen Plan

ber begonnen wird, so sind die Nachweisungen sofort, nachdem die Truppen die einzelnen Gemarkungen Lolkszig.

144 Abschätzung bereits am 25. Septem as ngen sofort 1 verlassen haben, spätestens aber bis zum 23. September an den Civilcommissär einzusenden. bis zum 1 Dr. Braden. nit iner! 1 Betreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge. Friedberg den 14. September 1893.. 255 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 5 1a 11 In den bis jetzt in obigem Betreffe bei uns eingelaufenen Berichten hat fast regelmäßig die Angabe gefehlt, daß die Abschriften der nden fol 14 Rubr. 60 u. 101 an den Rechner des ev. Centralkirchenfonds zu Darmstadt eingesandt worden. 5 tarls! 141 Wir bringen deßhalb unser Ausschreiben vom 30. Juli l. J. Oberh. Anz. Nr. 77 durch nachstehenden 1 5 in Erinnerung. in 3 Uhr 4 Dr. Braden. ur 10 zurück und N 1 b f Betreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge. Friedberg den 30. Juni 1893. f hel. Ge 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. die Fürst b N Unter Bezugnahme auf unsere Ausschreiben obigen Betreffs vom 20. Juni 1885 Oberh. Anz. Nr. 73 und vom 18. Juni 1890 den von 15 Oberh. Anz. Nr. 72 sowie auf dasjenige betr. den Ausschlag, die Erhebung und Verrechnung der allgemeinen evangel. Kirchensteuer, onen ve 5 vom 30. Juli 1892 Oberh. Anz. Nr. 91 wonach Sie sich bemessen und die Gemeinde-⸗Einnehmer bedeuten wollen, beauftragen wir een. Na 1 Sie, bis zum 1. Oktober l. J. zu berichten, ob die Abgabe der Rechnung an Sie erfolgt und die Abschriften der Rubr. 60 und dine Dep 101 an den Rechner des ev. Centralkirchenfonds zu Darmstadt eingesandt wurden. Or. Braden. über die . große Fr * 4 Betreffend: Die Feuerwehrpflicht der Lehrer, hier Befreiung der Lehrer vom Eintritt in die Pflichtfeuerwehr. Friedberg den 14. Sept. 1893. der 0 1 5 f n 5 9 p r Kaise 11 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Die Abr 14 an die Großh. Bürgermeistereien, sowie die Befehlshaber der Feuerwehren des Kreises. Mitaag. 5 Nachdem die Großh. Kreisschulcommission Friedberg auf Grund des Art. 11 Abs. 3 der Landesfeuerlöschordnung ausgesprochen hat, Stutt 1 daß sämmtliche Lehrer an den einfachen und erweiterten Volksschulen des Kreises durch ihre öffentliche Berufspflicht verhindert sind, den aisers, s 1 Pflichtfeuerwehren anzugehören, so beauftragen wir Sie, soweit eine Heranziehung der Lehrer zu den Pflichtfeuerwehren bezw. Hilfsmannschaften ih sich pf 5 1 stattgefunden hat, diese Anordnungen rückgängig zu machen und die Lehrer aus den Listen der Pflichtigen wieder zu streichen. lutz vorhe . 11 Dr. Braden. wartete dez ö 1 f Betreffend: Die Errichtung und Einrichtung der Fortbildungsschulen. Friedberg den 14. September 1893. 20 14 Die Großherzogliche Kreis-Schulkommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. chien d 1 Es stehen noch mehrere von Ihnen mit der in unserem Ausschreiben vom 12. August d. J. in Nr. 95 des Oberh. Anzeigers ein, folge die 1 geforderten berichtlichen Vorlage im Rückstande. Wir empfehlen denselben, die angeführte Verfügung umgehend zu erledigen. Helte Ab . Ur. Braden. im 8 b 8 2 2 é 0 5 11 Polizei⸗ Verordnung. en dl i Auf Grund des§ 366, Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuchs und bezw. Art. 78 der Kreis- und Provinzial-Ordnung wird unter Zu g5ober stimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz zu Nr. M. J. 19379 vom 7. Juli 1 15 1 Kalser

1893 hiermit für den Kreis Friedberg verordnet: f 1 3 1 fanzöss

14§ 1. Die Verwendung von roth oder grün leuchtenden Laternen an Straßenfuhrwerken jeglicher Art ist verboten. adh

N 5 2. D werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft im Falle der Uneinbringlichkeit dei Manage

. de baden danachts

3 Friedberg den 14. September 1893. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Jeststellung 1 Dr. Braden.

g Arbeits-Vergebung. deste

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Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Rodheim v. d. H. 2. Ein a Donnerstag den 21. September, Vormittags 10 Uhr, sollen im II. Bereinigungsbezirke rubr. Gemarkung vorkommende* Vert Grabenarbeiten, ca. 2900 m, durch öffentlichen Verding in 3 Arbeitsloosen auf dem Rathhause zu Rodheim v. d. H. vergeben werden. Ine gestr

5 Zeichnung, Voranschlag und Bedingungen liegen auf Großh. Bürgermeisterei Rodheim v. d. H. zur vorherigen Einsichtnahme des angebun 4 Bietenden offen. 8 Der Großh. Kulturingenieur für Oberhessen: üilche * Gießen den 13. September 1893. Wißmann. 720 1 ful 0 ll 1.80 N Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. lan Johannes Mais II. von Beienheim wurde als Feldschütze für diese Gemeinde ernannt uud verpflichtet. an den 80 ö ung N 5 Deutsches Reich. 9 Prinzessin Victoria von Schleswig- Holstein; traf der Zug mit den allerhöchsten Herrschaften geh 0 5 Friedberg, 15. Sept. Der gestrige Tag im Gefolge befanden sich, Schlüsseldame Freiin in dem geschmückten Bahnhof ein. Nachdem schnde 5 brachte uns den schon lange ersehnten Besuch von Graney, die Hofdame Frl. von Fabrice, die Herrschaften in das Fürstenzimmer einge dete t 5 unseres jetzigen Landesherrn, S. K. H. des Generaladjutant Generalmajor Wernher, Ober- treten waren, fand die Begrüßung höchstderselben Js 1 so

Großherzogs Ernst Ludwig. Mit ihm kamen stallmeister Freiherr von Riedesel, Flügeladju- durch Geh. Reg.-Rath r. Braden und Bürger? un

S. K. H. der Herzog und die Herzogin von tant Major Freiherr von Graney, Flügelad⸗ meister Steinhäußer statt. Unter dem Geläut 110 erkle Connaught, J. Gr. H. die Prinzessin Alix, jurant Major Freiherr von Röder, Premier- der Glocken hielt sodann S. K. Hoheit Ihres 90 i S. D. der Prinz Ludwig und J. Gr. H. Lieutenant von Frankenberg, commandirt zur Einzug in die auf das prächtigste geschmü nah 0 Prinzessin Victoria von Battenberg, J. H. Dienstleistung, und Mr. Wemyß. Um 12 Uhr 48 Stadt; Haagk, Kaiserstraße und Burg boten June