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10. März 1895,
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10, März, Von 9 Uhr: me= 7 Festm.
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Dienstag den 14. März. L 31.
berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Unnoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf.,
lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf.
„ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗
wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Nach Mittheilung Großherzoglichen Kreisamts Büdingen ist in einem Gehöfte in Nieder-Mockstadt die Maul—
nusgebrochen und Gehöftsperre angeordnet worden. Friedberg den 10. März 1893.
Hetreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Harheim
1 Band Gütergeschosse,
1 Heft Zusammenstellung der Geschosse, 1 Band Besitzstandsverzeichniß,
die Zutheilungskarten,
das Zutheilungsverzeichniß,
Bekannt g In der Zeit vom 9. bis 23. März l. Is. liegen die Arbeiten des III. Abschnittes
und Klauenseuche Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
vom J. Felde rubr. Gemarkung nämlich:
das Verzeichniß über die eee und
das Verzeichniß über den Stand der s uuf dem Sitzungszimmer der Vollzugscommission, Untermühle
Obstbäume auf den alten und neuen Parzellen zu Harheim, zur Einsicht der
Betheiligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme
don Einwendungen gegen diese Arbeiten findet statt: 5 den 27. d. Mts., Vormittags von 10—11 Uhr, in dem oben genannten
Locale, wozu ich die Betheiligten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit e r e
Friedberg den 6. März 1893. 229
Hetreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Bönstadt II. Sache. In der Zeit vom 14. bis
. sind.
Dr.!
Bekanntmachung. 28. März l. Is. liegen die Arbeiten des
II. Abschnittes rubr. Gemarkung nämlich:
2 Bände Besitzstandsverzeichniß,
1 Band Gütergeschosse,
1 Heft Zusammenstellung der Geschosse und 56 Blatt Bonitirungskarten
uf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Bönstadt zur Einsicht der Betheiligten offen.
Tagfahrt zur Entgegennahme von
inwendungen gegen diese Arbeiten findet statt: n den 29. März, Vormittags von 10— 11 Uhr, in dem Rathhause zu Bönstadt, Hozu ich die Betheiligten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Friedberg den 13. März 1893. 228
Der Vollzugs-Commissär: Dr. Wallau.
Außerordentliche Hauptversammlung des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen. Auf Antrag von 72 Vereinsmitgliedern beehre ich mich, die Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen zu einer
lußerordentlichen Hauptversammlung auf Mittwoch den 22. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, urgebenst einzuladen.
Einziger Gegenstand der Tagesordnung ist die Frage:
in Stein's Garten zu Gießen hiermit
„Welche Stellung nimmt der Verein zu den Beschlüssen der Ver⸗
nigung deutscher Landwirthe, welche sich am 18. Februar d. J. in Berlin constituirt hat?“
Laubach am 9. März 1893.
Der Präsident des landwirthschaftlichen!
Vereins für die Provinz Oberhessen.
Friedrich Graf zu Solms-Laubach.
Bekanntmachung. hetreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
Diejenigen jungen Leute, welche 190 Grund ihrer ee eugnisse ie Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, erden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der e zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß liernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs⸗ Commission rur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großher 80 en be essen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden F hat. 2) Die Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Dienst kann nicht
kor vollendetem 17.. und muß f spätestens bis zum 1. Februar
des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr (ullendet wird. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.(Wenn z. B. mit Rücksicht auf das Lebensalter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinausgeschoben, n 7 vorschriftsmäßige! Schulzeugniß aber erst am Schlusse des Schul— jüͤhres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu ver— wenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben.
) Dem Gesuche sind folgende Papiere ufig zlugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder?
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a. Geburts— Vormundes mit
der Erklärung über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer ein— jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen; die Fähigkeit 0 ist obrigkeitlich zu bescheinigen;«. ein Unbescholtenheitszeugniß, 8 lches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realgymnasien, Ober— Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Anstalten) durch den Direktor der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt: zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs— Attest die e des Vaters oder Vormundes, be— a e sein muß; zu pos. d.: daß die. mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Real— gymnasien und Ober— Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehrordnung vom 22. November 1888— Regierungsblatt Nr. 5 von 1889— ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der 88 88, 89, 90,
93 und 94 der angeführten Wehrordnung verwiesen. Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige zu Der Vorsitzende: Dr. Zeller.
Großh. Darmstadt.


