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1893. f Samstag den 14. Januar. M 6.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 3 i i Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, 0 e Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Wonne un Seeg 9
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoneen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. 2———
—=*— r 2 Amtlicher Theil. Betreffend: Die Fahrbarmachung der Kreisstraßen bei Schneefall. Friedberg den 12. Januar 1893. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unser Ausschreiben vom 13. Dezember 1889 bringen wir nachstehend in Erinnerung. Dr. Braden. Betreffend: Die Fahrbarmachung der Kreisstraßen bel Schneefall. Friedberg den 13. Dezember 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Im Anschluß an unser Ausschreiben vom 30. v. Mts.— Kreisblatt Nr. 143— sehen wir uns besonders mit Rücksicht auf ver⸗ schiedene im letzten Winter zu Tag getretene Mißbräuche veranlaßt das Nachstehende zu verfügen:
Die Fahrbarmachung der Kreisstraßen bei Schneefall erfolgt wie bisher auf Rechnung des Kreises, und unter spezieller Aufsicht und Verantwortung der Bezirksbauaufseher und Straßenwarte zunächst in der Reihenfolge, daß diejenigen Kreisstraßen, welche die Verbindung der Ortschaften mit den Staatsstraßen, den Eisenbahnstationen und dem Wohnort des nächsten Arztes herstellen, sowie diejenigen, auf welchen Posten verkehren, in erster Linie, und erst in zweiter Linie diejenigen Kreisstraßen geräumt werden, welche mehr dem lokalen Verkehr dienen und von untergeordneter Bedeutung sind. 5
Die hierzu erforderlichen Hilfsarbeiter sind von den Bezirksbauaufsehern und Straßenwarten anzunehmen; das Straßenaufsichtspersonal ist aber angewiesen, hierbei nöthigenfalls— namentlich bei größerem Bedarf an Arbeitskräften— Ihre Mitwirkung in Anspruch zu nehmen und erwarten wir von Ihnen, daß Sie solche in vollem Maaße eintreten lassen. Die von dem Straßenaufsichtspersonal aufgestellten Lohn⸗ zettel werden Sie auf Anfordern zur verlagsweisen Auszahlung auf die Gemeindekasse anweisen. d 5
. Danach werden in Zukunft nur noch die Kosten derjenigen Schneeräumungen auf die Kreiskasse übernommen, welche von unseren mit der Unterhaltung der Kreisstraßen betrauten Organen angeordnet worden sind; es sei denn, daß bei ganz außergewöhnlich heftigen Schneever⸗ wehungen die Unmöglichkeit vorläge, mit dem Kreisstraßen-Aufsichtspersonal in Ve bindung zu treten und Sie dadurch zur Selbsthülfe geradezu
genöthigt sind; in diesem Falle werden Sie uns aber möglichst rasch von den getroffenen Maßnahmen in Kenntniß setzen. 35 Dr. Braden.
Bekanntmachung. i Nach Mittheilung des Großherzoglichen Kreisamts Büdingen ist die zu Düdelsheim und Aulendiebach ausgebrochene Maul- und Klauenseuche erloschen und die Gehöft- und Gemarkungssperre aufgehoben worden.
Friedberg den 11. Januar 1893. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Friedberg den 12. Januar 1893. 15 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises. Der Aufenthalt des am 6. Juli 1870 zu Ober⸗Wöllstadt geborenen Metzgers Johannes Georg Müller, welcher sich von seinem
Truppentheil— 1. Thüringisches Infanterie-Regiment Nr. 31 zu Altona— entfernt bezw. dorthin nach Ablauf seines ihm ertheilten
Urlaubes nicht wieder zurückgekehrt ist, ist zu ermitteln und der ꝛc. Müller im Betretungsfalle uns vorzuführen. Die Großh. Bürgermeistereien wollen die Polizeidiener geeignet instruiren.
Signalement. 5 Vor und Zuname Johannes Georg Müller, Geburtsort Ober Wöllstadt, Kreis Friedberg, Großherzogthum Hessen, Alter 22 Jahre 5 Monate, Größe 1,695 Meter, Religton evangelisch, Profession Schlachter, Haare dunkelblond, Stirne hoch überbaut, Augen grau, Augenbrauen dunkel, Nase gewöhnlich, Mund gewöhulsch, Bart Schnurbart(wenig), Zähne ziemlich schlecht, Kinn ziemlich breit, G.sichtsbildung breit und blaß, Statur untersetzt, Besondere Kennzeichen keine. Bei seinem Fortgehen, war derselbe bekleidet mit 4. Rock, 4. Hose, 2. Mantel, 2 Helm, Koppel III. Garnitur, Seitengewehr Nr. 89. Sämmtliche Sachen find mitzdem Stempel der 3. Komp. versehen. Eigene Mütze.
Dr. Braden.
Bekanntmachungen! Landwirthschaftlicher Bezirksverein Friedberg. 5 g Sonntag den 15. Januar, Nachmittags präcis 3 Uhr, findet in Melbach im Gasthaus zur Post eine Versammlung statt.
Tagesordnung: Besprechung über die wirthschaftlichen Maßnahmen nach Durchführung der Feldbereinigung. Eingeleitet durch Großh.
Landwirthschaftslehrer br. von Peter. f 5 Zu zahlreicher Betheiligung ladet ergebenst ein Der Vorsitzende 5. Friedberg. ienst. Oberhessischer Obstbauverein, Vereinsbezirk Friedberg. f Im Anschluß an die Versammlung des landw. Bezirksvereins findet in Melbach, Sonntag den 15. Januar, Nachmittags ¼5 Uhr,
Besprechung über die Wiederherstellung alter Baumanlagen statt. Referent: Der Vorsteher des pomologischen Gartens zu Friedberg, C. Reichelt. Der Vorsitzende des e Friedberg. Dr. Wallau.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Obige Bekanntmachungen wollen Sie in Ihren resp. Gemeinden auf ortsübliche Weise zur Kenntniß der„ a r. Braden.
Betreffend: Das Vormundschaftswesen. Friedberg den 4. Januar 1893. Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an die Vormünder und Curatoren im Amtsgerichtsbezirke. 5 „Wir sehen der Einreichung der Rechenschaftsberichte und des Nachweises der Zinsenbeischreibung unter Vorlage der Einlage⸗ büchlein bis längstens zum 1 Februar d. J. entgegen. Dagegen sind die zu stellenden Vormundschaftsrechnungen bis längstens zum 30. April l. J. einzureichen. Nichteinhaltung dieser Fristen hat unnachsichtlich eine Ordnungsstrafe von 3 Mark zur Folge. 8 Sellheim. Feick.


