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1393. Dienstag den 10. Oktober. N 119.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 8 eee 1

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n hierzu Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗

wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Ausführung des Reichsgesetzes vom 10. Mai v. J. über die Unterstützung von Familien

der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften, hier die für 1893/94 angewiesenen Friedberg den 7. Oktober 1893. ö Unterstützungen. 9 0 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

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Unter Bezugnahme auf pos. 8 und 10 unseres Ausschreibens vom 1. Juli v. J. ersbarten wir, daß die Abrechnungen mit der Kreiskasse bezüglich rubr. Unterstützungen sobald wie möglich von den Gemeinde-Einehmern vorgenommen werden und bemerken, daß wir alle am 15. k. Mts. noch nicht im Besitze des Kreiskassenrechners befindlichen Empfangsbescheinigungen, deren unterbliebene Einsendung auf Saumseligkeit des betreffenden Gemeinde⸗Einnehmers zurückzuführen ist, auf Kosten des säumigen Gemeinde-Einnehmers abholen zu lassen n genöthigt sein werden. Auch kann ein säumiger Gemeinde-Einnehmer gewärtig sein, daß die Zurechnung von Empfangsbescheinigungen nach 1 Ablauf des bestimmten Termins bei der Kreiskasse ihm nicht mehr gestattet wird, sodaß er die betr. Unterstützungsbeträge selbst ersetzen kann. fi* Sie wollen die Gemeinde-Einnehmer hiernach bedeuten. Von selbst versteht es sich, daß den bei Ihnen vorgebracht werdenden Unter

stützungsanträgen, infoweit sie begründet sind, alsbald zu entsprechen ist, daß es sonach in der Regel nicht vorkommen darf, daß zwischen die Zeit An der Antragstellung und der Vorlage der Anträge(Empfangsbescheinigungen) zur Zahlungsanweisung bei uns ein längerer Zeitraum liegt, als sen Reil⸗Au derjenige, den die Beförderung an uns in Anspruch nimmt. Besonders in der Zeit, während welcher die Gemeinde-Einnehmer spätestens die

. le vorgelegten Unterstützungsbeträge mit der Kreiskasse verrechnen sollen, müssen wir strenge darauf sehen, daß dies genau beobachtet wird,

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l Uhaans damit wir unsererseits an Einhaltung des Termins zur Vorlage der Empfangsbescheinigungen an die höhere Behörde nicht gehindert sind. a Sie wollen sich hiernach bemessen.

1 Da die hier in Betracht kommenden Militärübungen für dieses Jahr so ziemlich abgeschlossen sein werden, so werden für 1893,94 nur noch vereinzelt, soweit die gesetzliche 4wöchige Frist noch nicht verstrichen ist, Anmeldungen von Unterstützungsansprüchen zu erwarten sein. irme Wiederholt wollen wir hier darauf hinweisen, daß die in Betracht kommenden Unterstützungen im Voraus von Halbmonat zu Halb d enpfehe monat zahlbar sind. Or. Braden. orm, J. Kein. Bekanntmachung,

die Herbstübungen der Großh.(25.) Division in 1893 betreffend. 5 5 8 rac. Das nachstehende an Großh. Staatsministerium gerichtete Schreiben des Kommandos der 25.(Großh. Hessischen) Division bringen

vir zur allgemeinen Kenntniß. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

11 Cognac Friedberg den 6. Oktober 1893. Dr. Braden.

, dau fen] 25. Division. Sect. I. J. Nr. 4099. Darmstadt den 28. September 1893.

b Gross. 1 Auch in diesem Jahre und trotz der ungünstigen Ernte⸗Verhältnisse, haben die zu den Herbstübung ausgerückten Truppen der Großh.

7 Division allenthalben eine sehr herzliche und wohlthuende Aufnahme gefunden.

üte 1 Es gereicht mir zur besonderen Freude, dies zur Kenntniß des Großh. Staatsministeriums zu bringen und gestatte ich mir die ganz

Crna Augaegakte Bitte anzuschließen, unseren freundlichen Quartiergebern, wie der gesammten oberhessischen Bevölkerung den wärmsten Dank aller

Angehörigen der Division in geeigneter Weise geneigtest bekannt geben zu wollen.

eistk 13 gez. von Bülow, Generallieutenant und Divisions-Kommandeur. eisen CCVFVFVVVVCC

mpel betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Beienheim. Bekanntmachung.

geshefe W Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grund dürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme auf

ze a, jgenthümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten läche be⸗ gebracht werden sollen;

rantie⸗Qua 0 19 5 9 2 599

l 1 stzen, bei der am 4. Sept. d. Is. stattgehabten Abstimmung für die 2. die zur Vollzugs⸗Commission zu berufenden Sachverständigen und

I, Usagass feldbereinigung und die Anlage von Wegen in den Baumstücken deren 2 sowie 115 Mitglied des Schiedsgerichts und

i eer Gemarkung Beienheim erklärt haben, und nachdem innerhalb dessen Stellvertreter zu wählen. 3 5 5

ages ler gesetzhichen Frist keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Außerdem 1 0 7 5 und Anträge seitens der Betheiligten bungets, Kechtsbeständigkeit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat die vorgebracht und berathen werden.

. 5 7 2 7 eee Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der Feldbe In dieser Versammlung hat ein jeder anwesende betheiligte rivatllägecs zeinigungsarbeiten verordnet und den Unterzeichneten zum Vollzugs⸗ Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer

kleln W. Commissär ernannt. Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und eee 3 Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich-sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Be⸗ Aaggelage pitig sämmtliche betheiligten Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des theiligten verbindlich. 2 3 Großen Artikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 Montag den Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat 18 dt e 3. Oktober d. Is., Vormittags 9 Uhr, in dem Gemeindehause zu zu 1. die Vollzugs-Commission die erforderlichen Beschlüsse zu der dane, eienheim stattfindenden Versammlung ein. fassen, a 95 1 a in l 0 mn hat: l zu 2. die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sachver lich, wid! I. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden ständigen und Schiedsrichter zu ernennen. ebe sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Ab⸗ Friedberg den 4. Oktober 1893. 2 Hrunic schätzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf Der Vollzugs⸗Commissär: 00% f von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Be- 4030 Dr. Göttelmann. nb e 8 5 f i i 5 Bekanntmachung. 2 e Verh. In der Zeit vom 16, bis 30. Oktober d. J. können von den auf Grund der Bekanntmachung vom 24. Juni d. J.(Regierungs⸗ nwallage, batt Nr. 21) neu emittirten Großherzoglich Hessischen prozentigen Obligationen, soweit solche zur Deckung der Kosten der nach luslage den Gesetzen vom 14. Juli 1884 und 9. September 1885 erbauten Nebenbahnen bestimmt sind, Stücke von 5000, 2000, 1000, 500 und 1 d 200 Mark zum Paricours, so lange der Vorath reicht, von Großherzoglicher Hauptstaatskasse bezogen werden. 1 3 al an Die bei dieser Stelle schriftlich einzureichenden Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Käufer a hut die Stückzinsen vom 1. Oktober d. J. an bis zum 3. Tage nach dem Eingang der Anmeldung bei der Großherzoglichen Hauptstaatskasse, 1 0 10* 0 50 un 11 80 1 8 775 r 0 1 Käufer zugesendet werden, worauf die Obligationen alsbald gegen a der Weahnung buseloß in Gupfang genommen werben funen. 5 ma hahe, entrichtung des Betrags der Rechnung daselbst in Empfang ger. 5 f 12 16 dat den 29. September 1893. Großherzogliche Staats⸗Schulden⸗Commisson. 11 Lindeck. J. Moellinger. n