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Oberhessischer Anzeiger.
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13893. 8 Samstag den 7. Oktober.
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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch: 1. N i öchentli d a und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. n e Dienstag,
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗
wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
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Amtlicher Theil. Betreffend: Die Ausführung des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes. Friedberg den 4. Oktober 1893. ö Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und sämmtliche mit Ausstellung der Quittungskarten betrauten Stellen des Kreises. ö Nach§ 17, Absatz 2, rubr. Gesetzes wird den dermalen zur Entlassung kommenden Reservisten, insoweit sie vor ihrer Einstellung in dauernden Arbeitsverhältnissen gestanden haben und durch die Einziehung verhindert gewesen sind, diese Verhältnisse fortzusetzen, die Militär⸗ dienstzeit als Beitragszeit in Anrechnung gebracht, ohne daß sie für dieselbe Beiträge zu zahlen haben.“
Es muß hiernach der betreffende Militärpflichtige nach Inkrafttreten des Gesetzes als berufsmäßiger Arbeiter in Beschäftigung ge⸗ standen haben, die nicht blos vorübergehend aufgenommen wurde und es muß dieses dauernde Arbeits⸗ oder Dienstverhältniß durch die Ein⸗ stellung gelöst oder unterbrochen worden sein. Nicht erforderlich ist ein ständiges Arbeitsverhältniß zu einem bestimmten Arbeitgeber; es ge— nügt berufsmäßige Beschäftigung als Arbeiter überhaupt, also auch bei wechselnden Arbeitgebern. 5
Die Dauer der militärischen Dienstleistung ist von den zuständigen Stellen gemäß§ 103 des Gesetzes auf Grund der vorzulegenden Militärpapiere bei Aufrechnung der Quittungskarten in denselben einzutragen. Die Versicherungspflichtigen sind daher bei dieser Gelegenheit ausdrücklich nach etwaigen Militärdienstzeiten zu fragen.
Ferner ist dafür zu sorgen, daß allen dermalen zur militärischen Entlassung kommenden versicherungspflichtigen Personen, die noch nicht im Besitz von Quittungskarten gewesen sind, alsbald solche ausgestellt werden, sobald sie in versicherungspflichtige re eintreten. Dr. Braden.
Betreffend: Die im Artikel 33 des Volksschulgesetzes vorgesehene„erweiterte Prüfung“. 8 Friedberg den 4. Oktober 1893.
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Die Großherzogliche Kreis-Schulkommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. Unter Bezugnahme auf die in der Darmstädter Zeitung veröffentlichte Bekanntmachung vom 25. September l. J.(vergl. Nr. 459 vom 30. v. Mts.) ist uns durch Ausschreiben der obersten Schulbehörde zu Nr. M. J. 27464 vom 25. v. Mts. noch besonders empfohlen
worden, die bei uns einzureichenden Gesuche der Lehrer, welche sich dieser im Monate Dezember d. J. abzuhaltenden Prüfung unterziehen pollen zeitig genug vorzulegen.
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Sie wollen also die in Betracht kommenden Lehrer auffordern, ihre Gesuche mit Stempel nebst den erforderlichen Anlageu bis
spätestens zum 1. November l. J. bei uns einzureichen. Dr. Braden. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Beienheim.* Bekanntmachung. J. Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grund— dürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme auf⸗ eigenthümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche be- gebracht werden sollen;
siten, bei der am 4. Sept. d. Is. stattgehabten Abstimmung für die 2. die zur Vollzugs⸗Commission zu berufenden Sachverständigen und e kung und die Anlage von Wegen in den Baumstücken deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und er Gemarkung Beienheim erklärt haben, und nachdem innerhalb dessen Stellvertreter zu wählen.
der gesetzjichen Frist keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Außerdem können Wünschs und Anträge seitens der Betheiligten Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat die vorgebracht und berathen werden.
Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der Feldbe- In dieser Versammlung hat ein jeder anwesende betheiligte teinigungsarbeiten verordnet und den Unterzeichneten zum Vollzugs- Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Commissär ernannt. Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich- sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Be⸗ Hal sämmtliche betheiligten Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des theiligten verbindlich. 8 f rtikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 Montag den Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat
1. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden ständigen und Schiedsrichter zu ernennen.
23. Oktober d. Is., Vormittags 9 Uhr, in dem Gemeindehause zu zu 1. die Vollzugs-Commission die erforderlichen Beschlüsse zu Beienheim stattfindenden Versammlung ein. fassen, n 5 5 a Diese Versammlung hat: zu 2. die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sachver— ö
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sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Ab— Friedberg den 4. Oktober 1893.
schätzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf Der Vollzugs⸗Commissär: von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Be- 4030 Dr. Göttelmann. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Bönstadt. Bekanntmachung.
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Donnerstag den 19. Oktober d. J., Vormittags von 10—11 Uhr in dem Rathhause zu Bönstadt findet die Entgegennahme der Wünsche bezüglich der Zutheilung der neuen Grundstücke statt. Die Wünsche sind schriftlich einzureichen, müssen Flur und Nummer der zusammenzulegenden Parzellen enthalten und vom Eigenthümer unterschrieben sein. Ausdrücklich hervorgehoben wird, daß diejenigen Wünsche
in erster Linie Berücksichtigung finden können, welche auch ein thatsächliches Zusammenlegen der Grundstücke eines Besitzers bezwecken.
Der Uebersichtsplan liegt vom 9. d. Mts. ab auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Bönstadt zur Einsichtnahme der Interessenten offen. Auch wird der Bereinigungsgeometer Montag den 16. Oktober zur Auskunftsertheilung in Bönstadt anwesend sein. Friedberg den 5. Oktober 1893. Der Vollzugscommissär:
4057 Süffert.
Erdarbeiten.
Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Rödgen, hier die Ausführung der Meliorationsarbeiten.
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4037 Wißmann.
Die im II. Bereinigungsbezirk vorkommenden Meliorationsarbeiten, bestehend in Aufrajolen alter, und Planirung neuer Gewannwege, Hohlwegverschleifungen ꝛc., sollen Montag den 9. d. Mts., Vorm. 10 Uhr, öffentlich vergeben werden. Zusammenkunft am Gemeindehause. Pläne, Voranschlag und Bedingungen können auf dem Büreau des Unterzeichneten eingesehen werden.
i 3. October 1893. In Auftrag des Vollzugs-Commissärs: 4006 C Bauer, Kulturtechniker.
Betreffend: Feldbereinigung in der Eemarkung Rodheim v. d. H. Bekanntmachung. a 1 f 4 Die im zweiten Bereinigungsbezirke rubr. Gemarkung bei Herstellung der Drainageausführungen vorkommenden Arbeiten(ca. 30000 m)
sollen Donnerstag den 12. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause zu Rodheim v. d. H. durch öffentliches Aus⸗
bot vergeben werden. Voranschlag und Bedingungen liegen auf Großh. Bürgermeisterei zur Einsichtnahme der Uebernahmslustigen offen. 1 9 9911 18 s Der Großh. Kultur⸗Ingenieur für Oberhessen.
Gießen am 2. Oktober 1893.
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