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18393. Dienstag den 7. März. 28.

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Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo ö; 3;; ö i i öchentli d Di 5 und Freitag Abend dasgegebtn, 0 Kreisblatt für den Kreis Friedberg. ö e Wee ee N

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

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Amtlicher Theil.

cöetreffend: Notirung des Handels mit Schlachtvieh nach Lebendgewicht. Friedberg den 4. März 1893. 8 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir erinnern die Rückständigen von Ihnen an die Erledigung unserer Verfügung vom 23. Januar l. J. Kreisblatt Nr. 11 Dr. Braden.

mit Frist von 5 Tagen bei Meidung von Strafe.

Bekanntmachung. a Landwirthschaftlicher Bezirksverein Friedberg. Gelegentlich des am 23. März l. J. stattfindenden Viehmarkts in Butzbach findet wie alljährlich Fasel⸗Prämiirung statt. Die am 7. Januar beschlossene Prämiirungordnung enthält folgende Bestimmungen:

Cs können prämiirt werden Fasel von Privaten, Gemeinden und Gemeindefaselhaltern. Die Fasel müssen mindestens 1 Jahr alt sein und der für die betreffende Gemeinde bestimmten Zuchtrichtung angehören.

Selbstgezüchtete Thiere werden höher prämiirt als angekaufte.

Die zur Ausstellung zu bringenden Thiere sind 8 Tage vor der Prämiirung auf dem durch das Sekretariat zu beziehenden An⸗ meldeformular anzumelden. Die Anmeldung hat sich auf das Alter des Thieres, Angabe ob selbstgezogen oder gekauft, im letzten Falle Dauer des Besitzes, ob bereits prämiirt(wo und zu welcher Zeit) oder nicht prämiirt, zu erstrecken.

Die Thiere sind nach Nummern und gefesselt vorzuführen. Die Nummern werden nach der Reihe der schriftlichen Anmeldungen

am Platze ausgegeben. Zur Bewerbung um die Vereinspreise werden nur Besitzer von Faseln aus dem Kreise Friedberg zugelassen.

Thiere, welche in den letzten 12 Monaten im Kreise Friedberg prämiirt worden sind, können nicht wieder prämiirt werden.

Unrichtige Angaben des Ausstellers in Bezug auf die programmmäßigen Anforderungen haben zur Folge, daß etwa zuerkannte Prämien wieder zurückbezahlt werden müssen, auch wird der Aussteller künftighin von der Prämiirung ausgeschlossen. rthschaftlichen Bezirksvereins

riedberg den 5. März 1893. Der Direktor des landwi Dr. Braden.

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Bekanntmachung.

Landwirthschaftlicher Bezirksverein Friedberg. Da der Geflügelzuchtverein in Darmstadt Mitte April d. J. eine allgemeine Ausstellung von Geflügel aller Art abzuhalten gedenkt tzer von Geflügel, welche auszustellen

und bei unserem Verein um Stiftung von Prämien eingekommen ist, so ersuchen wir diejenigen Besi 0 if beabsichtigen, bis 11. d. Mts. an das Sekretariat des landw. Bezirksvereins Friedberg Mittheilung gelangen zu lassen, um ermessen zu können,

ob und wie hoch ein Beitrag seitens des landw. Bezirksvereins einzustellen sein würde. e 5 N Friedberg den 5. März 1893. Der Direktor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins C⁵ß!f 5 Dr. Braden. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Vilbel. Bekanntmachung.

In der Zeit vom 7. bis 21. März d. J. liegen die Arbeiten des III. Abschnittes vom II. Felde rubr. Gemarkung nämlich:

1 Band Gütergeschosse,

1 Heft Zusammenstellung der Geschosse,

6 Blatt Zutheilungskarten,

das Zutheilungsverzeichniß,

das Verzeichniß der Bonitätserhöhungen und. 1077

das Verzeichniß der Geldausgleichungen über zu viel oder zu wenig erhaltenes Gelände f Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen

auf dem Amtszimmer der Großh Bürgermeisterei Vilbel zur Einsicht der Betheiligten offen.. N gegen diese Arbeiten findet statt: Mittwoch den 22. März l. J., Vormittags von 1011 Uhr, in dem Rathhause zu Vilbel, wozu ich die Betheiligten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. 2 Friedberg den 4. März 1893. Der ae e Dr. allau.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Rödgen. Bekanntmachung. In der Zeit vom 7. bis 21. März d. J. liegen die Arbeiten des III. Abs

1 Band Besitzstandsverzeichniß,

1 Band Gütergeschosse,

1 Heft Zusammenstellung der Geschosse,

die Zutheilungskarten,

das Zutheilungsverzeichniß und

das Verzeichniß der Obstbäume nach dem alten und neuen Stand 8 auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Rödgen zur Einsicht der Betheiligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Ein⸗ tag den 23. März, Vormittags von 10 bis 11 Uhr, iu dem Rathhause zu Rödgen,

wendungen gegen diese Arbeiten findet statt: Donnerft ihr, iu de f schlossen sind. 5 Der Vollzugs-Commissär:

wozu ich die Betheiligten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausge

chnittes vom l. Felde rubr. Gemarkung nämlich:

riMärz 1893. 1076 3 e Dr. Wallau. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Ober Erlenbach. Bekanntmachung. f

Montag den 13. März d. J., Vormittags 9 Uhr, beginnend an der Ameisbrücke, findet die Ueberweisung der neuen Grund⸗ stücke des 3. Bereinigungsbezirks statt. 1 a b 1

Es wird besonders darauf hingewiesen, daß mit dieser Ueberweisung das Eigenthum an die neuen Besitzer übergeht. 5

Friedberg den 3. März 1893. Der e e

17.

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