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Friedberg den
1. April 1893.
Betreffend: Das Militär⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1893. g 10 Der Civil-⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz⸗Commission Friedberg 8 2 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt. 2 dc Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen, Au welche gestellungspflichtig sind, speziell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen 6 Genehn pünktlich zur Ausführung kommen. Da es vorgekommen ist, daß Militärpflichtige, welche im Kreise Friedberg geboren sind, aber in Orten 2 eines anderen Musterungsbezirkes sich aufhalten(als Gesellen, Commis, Dienstboten ꝛc.), sonach in der Gemeinde ihres Aufenthalts. F. orts anmelde⸗ und gestellungspflichtig sind, von Ihnen aber dennoch zur hiesigen Musterung und bezw. Aushebung vorgeladen wurden,. weise ich Sie hierdurch wiederholt an, nur diejenigen Militärpflichtigen zur diesseitigen Musterung vorzuladen, welche sich in Ihren resp. Gemeinden thatsächlich und nicht etwa nur vorübergehend aufhalten. b f J b Ebenso wollen Sie diejenigen Leute, welche in Orten anderer Musterungsbezirke geboren sind, sich aber in Gemeinden des Kreises harfe 60 Friedberg aufhalten und bis jetzt sich etwa zur Stammrolle Ihrer Gemeinde nicht gemeldet haben, da sie beabsichtigen, sich in ihrem dsück Heimathskreise zu stellen, anhalten, die Anmeldung noch nachträglich zu bewirken und dafür sorgen, daß dieselben auch hier zur Vorstellung un 1 kommen. Treten derartige Fälle ein, wollen Sie Nachtrags⸗Stammrolle aufstellen und diese mit den betreffenden Geburts- oder Loosungs: isiol scheinen sofort anher einsenden. Die Stammrollen und die Geburtslisten der drei letzten Jahre(1891, 1892 und 1893) find eum 0 zum Er satzgeschäft mitzubringen. Dr. Braden. 1 Jh 53 3 wei g Betreffend: Die Beiträge zur Kreiskasse für 1893/94. Friedberg den 30. März 1893. 0 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg au die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. al 5 Nach der auf Grund des von dem Kreistag des Kreises Friedberg genehmigten Voranschlags für 1893/94 durch Großherzogliches a Steuercommissariat Friedberg erfolgten, unten abgedruckten Repartition der Beiträge zur Kreiskasse für 1893/94 haben Ihre Gemeinden Sgefend die nachstehend genannten Beträge zur Kreiskasse zu bezahlen. Sie werden Ihren resp. Gemeinde⸗Einnehmern sofort Zahlungsanweisung 8 ertheilen und dafür besorgt sein, daß/ dieser Beiträge alsbald,/ im Oktober l. Is. und ½ im Januar 1894 an den Rechner der Kreis⸗ eangung kasse, Kreuder dahier, gezahlt wird. Bei jeder Zahlung sind die nach unserem Ausschreiben vom 27. März 1883, Oberhessischer Anzeiger 6 Nr. 37, vorgelegten Kosten der Unterhaltung der Kreisstraßen aufzurechnen. Dr. Braden. 0 M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. 1634 Assenheim 3370 30 Groß-Karben 2860 60 Nieder⸗Erlenbach 2737 50 Petterweil 1963 40 Bad⸗Nauheim 9588 400 Harheim 1608 40 Nieder-Eschbach 2169 10 Pohl⸗Göns 1056 70 Bauernheim 1002 10 Hausen 124 100 Nieder-Florstadt 2714 90 Reichelsheim 2708 10 Beienheim 55 10 Heldenbergen 3438 00 Vom Birkensee 49 50 2764 40 Rendel 2 4 Die Boden rod 212 20 Hoch-Weisel 845 50 Pieder⸗Mör 1820 40 Rockenber 5„ Vonstadt 1803 20 Holzhausen 1593 70 1 1618 90 Rodheim 5 4594 0 Page Bruchenbrücken 1882 50 Ilbenstadt 3519 80 Nieder-⸗Weisel 3892 700 Rödgen 452 00 1520 J e. 1627 70 Nieder⸗Wöllstadt 4463 80—Schwalheim 1348 0 de g Burg⸗Gräfenrode 1268 40 Von der Haide, Ober⸗Erlenbach 1813 30 Södel 1285 90 Lias Vom Seif- und 2 Gemarkung Burg— Ober⸗Eschbach 1727 50 Staden 1238 0 15 10 Ortsguldenwald 35 70 1304 10 Gräfenrode 35 90 Ober⸗Florstadt 595 10 Stammheim 1894 20 1 eren Butzbach 7213 50 Gemarkung Kaichen 26 20 1689 80 Ober-Mörlen 3975 20 Enclave in der 9* ben Dorheim 2066 90 Kirch⸗Göns 1306 100 Ober-Rosbach 2696 50 Gemarkung Staden 290 1916% en 15 Dorn-Assenheim 1269 20 Klein-Karben 1646 10 Ober⸗Wöllstadt 1924 90 Steinfurth 2065 00 1 1 und 1 1205 60 Kloppenheim 1342 20 Ockstadt 3195 80 Straßheim 425 20 1 bun Fauerbach b. Fr. 3200 10 Langenhain mit Ziegenberg 932 90 Oes 26 30 Trais⸗Münzenberg 676 50 anten vor Fauerbach 9, d. 3 1102 70 Maibach 221 50 Okarben 2278 90 Vilbel 5871 90 f 85 Wurs Friedberg 15858 10 2 Massenheim 930 70 Oppershofen 1623 30 Shei 082 e 5 1 N ssenh N Weckesheim 1082 50 aledung, Vom Burgwald 7 40 15865 50 Melbach 2860 20 Ossenheim 1468 30 Wisselsheim 727 90 4 5 10 Gambach 2515 30 Münster 355 30 Ostheim 1465 70 8 Wölfersheim 2537 80 5 Aufi Griedel 2215 40 Münzenberg 1931 20 Ostheimer Wald 82 20 1547 90 Wohnbach 1773 20 1 des Gemüt 8 uss Hefti, a e arbeiten g Betreffend: Die Einführung der Mittel⸗Europäischen Zeit. Friedberg den 30. März 1893. Adlähen mi Die Großherzogliche Kreis-Schulkommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises. 1 5895 8 Am 1. April d. J. kommt im deutschen Reich, was auch beim Schulunterrichte zu beachten ist, die Mittel⸗Europäische Zeit zur asung! Einführung. Wenn auch in Art. 14 des Volksschulgesetzes die Tageszeit, zu welcher der Unterricht in der Volksschule beginnen und enden die duc soll, überall unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, von Ihnen festzusetzen ist, so möchten wir Ihnen bei dieser Veranlassung doch deer Folgendes zur Beachtung empfehlen. 5 Laer d 10 Es erscheint auf dem Stundenplan weder für den Monat April, in welchem der Volksschul-Unterricht noch nach dem Winter⸗ 2 Stundenplan mit der vollen 8 Uhr⸗Stunde, noch auch für alle Sommermonate, in welchen der Unterricht mit der vollen 7 Uhr-Stunde beginnt, feherin eine Aenderung geboten. Im Vergleiche mit der seitherigen Ortszeit wird fortan der Unterricht eine knappe halbe Stunde früher zu be⸗ 185 ginnen haben, was schon längst allgemein, insbesondere auch wegen des Confirmanden-Unterrichts, für ländliche Verhältnisse als t zulässig erklärt worden ist. 1 1 1 Sollten Sie, wie die oberste Schulbehörde durch Ausschreiben zu Nr. 8189 vom 26. d. Mts. für die höheren Schulen besondere Be- de 8 stimmungen getroffen hat, in Rücksicht auf örtliche Verhältnisse für Anfang und Schluß des Volksschul-⸗Unterrichts andere Zeitpunkte als die ud Ver oben angegebenen festsetzen, so wollen Sie uns hierüber Bericht erstatten.. 1 5 Bezüglich des nächsten Winter⸗Stundenplans behalten wir uns weitere Verfügung vor. In allen unseren amtlichen Zuschriften ist. 0 fortan bei Zeitbestimmungen nur die betreffende neueingeführte Zeit zu verstehen. Dr. Braden. 1 sta 8 Wird d N. N Bekanntmachung. Wc hie 5 Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Maul- und Klauenseuche zu Bad⸗Nauheim erloschen und die Gehöftsperre dais aufgehoben worden ist. 1 Großherzogliches Kreisamt Friedberg. g Friedberg den 29. März 1893. Ur. Braden. f 8 13 . 5 Bekanntmachung. 0 Betreffend Die Feldbereinigung in der Gemarkung Bauernheim. 0 geln Samstag den 8. April d. J., von Mittags 3 Uhr ab, findet die Ueberweisung der neuen Grundstücke und der Verkauf der Masse⸗ che grundstücke an Ort und Stelle statt. e ber 9 Nn 1 1 1— f N 7——.„ 72„ N— 1 5 Müsdenalich bemerkt wird, daß der Verkauf nur einmal stattfindet und daß bei Erreichung des Abschätzungswerthes die Commission 5 dunn wegen der Genehmigung sofort in Berathung treten wird. Die Zusammenkunft zur Ueberweisung und zum Verkaufe ist um die genannte aide Zeit an, der Wetterbrücke. 5 1620 Friedberg den 30. März 1893. Der Vollzugs-Commissär: he * Dr. Wallau. dai —.. 5 Jiddu das! Die Nec f. Bekanntmachung. ß Die Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Zusammenlegungsgenossenschaft der Gemark ss i ö f Zei g 8. bis einschließlich 15. April l. J. sgabe der Zuf enlegungsgenosse schaft der Gemarkung Assenheim liegt in der Zeit vom lau
auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Assenheim zu Jedermanns Einsicht offen.
Einwendungen gegen dieselbe sind innerhalb der genannten Frist bei Großherzoglicher Bürgermeisterei Assenheim schriftlich einzureichen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Friedberg den 31. März 1893.


