Ausgabe 
6.4.1893
 
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13893. Donnerstag den 6. April. 1 40. f 5 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mitt: 8 f 2 e 5 zchentli. Djienf n N und Freitag Abend b. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 1 r e Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reel 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. A ce. ft wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, e e Pot e. 55 9 15 55 8 5 5 betreffend: Das Militär⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1893. i. e 6ri 5 f. i chaft p 1 Bekanntmachung. Friedberg den 1. April 1893. i Das diesjährige Musterungsgeschäft wird für den Kreis Friedberg 5 In den genannten Musterungs-Terminen haben sich sämmtliche zu Friedberg im Rathhaussaale. des ui 555 2 Ausnahme 1 2 f 5 5 zum einjährig⸗ freiwilligen Dienst Berechtigten, falls l. n ber Weise vorgenommen: nicht Reelamation erhoben wird sowie diejenigen Militär ö Freitag den 14. April l. J., Vormittags 8 Uhr,(neue Zeit) pflichtigen der früheren Jahrgänge, welche bis jetzt eine definitive Ent Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: scheidung noch nicht erhalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich Assenheim, Bad⸗Nauheim, Bauernheim, Beienheim Bodenrod, gekleidet einzufinden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten VBrußhenbröcken; oder Nen e haben ihre Loosungsscheine mitzubringen. . N f Für Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen verhindert 3 Samstag den 15. April l. J., Vormittags 8 Uhr,(neue Zeit) sind, ist im Termin ein ärztliches Attest zu Ahergeben Nach 8 66 Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: der Wehrordnung ist das Erscheinen der Loosungsberechtigten zum 5 Büdesheim, Burg⸗Gräfenrode, Butzbach, Dorheim u. Dorn-Assenheim; Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein antel f Mitglied der Ersatzeommission die Loosungsnummer für den einzelnen Montag den 17. April l. J., Vormittags 8 Uhr,(neue Zeit) Militärpflichtigen gezogen Diejenigen rh weiche bei der Muste .. 08 8 chtigen gen. Diejenige gegen, wele er 9. 1 Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: rung unentschuldigt ausbleiben, verlieren das Recht, an der Loosung ahl z Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Fauerbach v. d. H. und Friedberg, theilzunehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus becher f aus 5 Gemeinde Friedberg jedoch nur die im Jahre 1871 e ee erheben. Außerdem wird gegen dieselben das und 1872 geborenen Militärpflichtigen; im§ 49 der Wehrordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet. en; 5 8 i 5 5 5 Die Großherzogl. Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde Dienstag den 18. A pril l. J., Vormittags S Uhr,(neue Zeit) angehörigen, oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militär- Rusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: f pflichtigen auf Grund der ihnen kurzer Hand wieder zugesandten ac Friedberg und zwar die im Jahre 1873 in dieser Gemeinde Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung 4 0 geborenen Militärpflichtigen. Ferner sämmtliche Militärpflich⸗ über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. Körperliche tigen aus den Gemeinden: Gambach und Griedel. 1 11 e ee ee welche durch die vorzunehmende den 19. April 1. f. mittags 8 Uhr,(neue Zeit) ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie f 1 1 5 V. 7 7595 1 hr,(neue Zeit Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc., sind durch amtlich ausgestellte Rusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: 5 iss Heistli 1 i 9 05 9 5 5 5 Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. Groß ⸗Karben, Harheim, Hausen mit Oes, Heldenbergen, Hoch⸗Weisel, Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene

8 Holzhausen und Ilbenstadt;

Donnerstag den 20. April l. J., Vormittags 8 Uhr,(neue Zeit)

cadaussteln, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden:

89. Käaichen, Kirch-Göns, Klein⸗Karben, Kloppenheim, Langenhain mit Zaiegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster, Münzenberg,

Nieder⸗Erlenbach und Nieder-Eschbach;

Freitag den 21. April l. J., Vormittags 8 Uhr,(neue Zeit)

Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden:

Nieder⸗Florstadt, Nieder-Mörlen, Nieder⸗Rosbach, Nieder-Weisel, Nieder⸗Wöllstadt und Ober-⸗Erlenbach.

Samstag den 22. April l. J., Vormittags 8 Uhr,(neue Zeit) Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden:

Groß un! Ober⸗Eschbach, Ober⸗Florstadt, Ober-Mörlen, Ober⸗Rosbach, Ober⸗ ie Woöllstadt und Ockstadt.

5 Nontag den 24. April l. J., Vormittags 8 Uhr,(neue Zeit)

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Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Okarben, Oppershofen, Ossenheim, Ostheim, Petterweil, Pohl⸗Göns, Reichelsheim, Rendel und Rockenberg; Dienstag den 25. April l. J., Vormittags 8 Uhr,(neue Zeit) Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden:

Rodheim, Rödgen, Schwalheim, Södel, Staden, Stammheim, Stein⸗ furth, Trais⸗Münzenberg und Vilbel, aus der Gemeinde Vilbel

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daa jedoch nur die im Jahre 1871 geborenen Militärpflichtigen. eule, i g fol, lu Mittwoch den 26. April l. J., Vormittags 8 Uhr,(neue Zeit) ie Nusterung der Militärpflichtigen aus der Gemeinde: 1 eau Vilbel und zwar die im Jahre 1872 und 1873 in dieser Ge⸗ gen meinde geborenen Militärpflichtigen, ferner sämmtliche Militär⸗ 1 1 üben pflichtigen aus den Gemeinden: Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, 10 e Wölfersheim und Wohnbach. wäbren die e. 5 e ae* Don nerstag den 27. April l. 3 0 8 2% 1 Vormittags 8 Uhr,(neue Zeit) ein 5% 5 5 52580. um Rathhaussaale zu Friedberg schöne 1* 0 1 1 Loosziehung 1 0. ümmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahr % ange 1873.

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Koͤsten drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich zu erhärten haben. Wenn eir Militärpflichtiger wegen Ge⸗ brechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militär dienstes unwürdig, so haben die Großherzogl. Bürgermeistereien hier auf aufmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatzeommission einzufinden. Reclamationen, welche der Ersatzcommission nicht vorgelegen haben, werden von der Großherzogl. Ober⸗Ersatzcommission unnachsichtlich zurückge⸗ wiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu der Reclamation erst nach dem Ersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem Ersatzgeschäft ist die Classifikation der Reserve und Landwehrmannschaften, der Ersatzreservisten, sowie der ausgebildeten Mannschaften des Landsturms zweiten Aufgebots(siehe Anmerkung) verbunden. Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den obenbezeichneten Tagen die Classificirung derselben rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher Die jenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags 10 Uhr,(uneue Zeit) zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, näher zu be⸗ gründen. Die Großh. Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzkommission des Kreises Friedberg

r. Braden.

Anmerkung: Als ausgebildete Mannschaften sind zu betrachten: 1) Alle Ersatz-⸗Reservisten, welche geübt haben, 2) Ersatz-Rekruten, welche mindestens 1 Jahr activ gedient haben und 3) Einjährig⸗Freiwillige, welche mindestens neun Monate activ ge dient haben.