Dienstag den 4. Juli. M 71.
Oberhessischer Anzeiger.
und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. een ee eee
Donnerstag und Samstag.
Mroncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht ahr ene bei uns 5 a Be ee ee
l 1„ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
be Amtlicher Theil. 19 Gesetz,
dienen Ne 1 die Waldstren betreffend. f 1 0 8 Vom 29. Juni 1893. EN NST Lu d WIG ͤ von Gottes Guaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ꝛc. ꝛc.
Wir haben Uns bewogen gefunden, mit Zustimmung Unserer getreuen Stande zu verordnen und verordnen rmit, wie folgt:
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litter 1 Einziger Artikel.
uhen A Der Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 1839, die Waldstreu betreffend, erhält folgenden Zusatz:
kuchen, J Unser Ministerium des Innern und der Justiz wird ermächtigt, in dem Falle außerordentlicher Futter— kuhn N und Streunoth Anordnung dahin zu treffen, daß die Waldstreu aus den Gemeinde-Waldungen aus 15 u, 0 0 freier Hand abgegeben wird. f
as dach Der Preis bemißt sich in diesem Falle nach dem jeweils für die Abgabe von Waldstreu aus Doma— n b nial⸗Waldungen festgesetzten Tarifpreise.
Lilhein gu!“ Dem Gemeinderath bleibt es jedoch vorbehalten, den Preis mit Genehmigung des Ministeriums des
* f Innern und der Justiz auch anderweitig festzusetzen.
91 Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels. nn Nindsesh Kranichstein den 29. Juni 1893. f
i 1 8 ENNST Lud.
Isenburg: Finger.
Bauhof. 8 5 — N hoffen: Die Waldstreu. Friedberg den 1. Juli 1893. „Dallae 14 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
d. I. dem Mit Bezugnahme auf das vorstehend abgedruckte Gesetz beauftragen wir Sie, unverzüglich Ermittelungen darüber, ob in Ihren 3 Meinden das Bedürfniß nach Abgabe der Waldstreu aus den Gemeindewaldungen aus freier Hand vorliegt, anzustellen und die hierauf ergesel, i seiglichen Anträge des Gemeinderaths, sowie im Anschluß hieran die Wünsche desselben über eine anderweite Normirung des Preises, als ange e Absatz 2 des Gesetzes vorgesehen ist, uns binnen 3 Tagen mit Bericht vorzulegen. 5 1 15 nde Arbe, Sollten Gemeindevertretungen es bei der Verwerthung der Waldstreu im Wege der öffentlichen Versteigerung gemäß Art. 1 des p. d. A. sßistzes vom 2. Juli 1839 zu belassen wünschen, so empfehlen wir Ihnen, übereinstimmenden Beschlüssen der beiden Kammern der Land— Fenn, ewe entsprechend, zu veranlassen, daß in die Versteigerungsbedingungen die Bedingungen aufgenommen werden, daß
üte, 1. nur Ortsangehörige bei der Versteigerung mitbieten dürfen und a Ctabatttn, Fir 2. bei Meidung einer(von der Gemeindevertretung vorher festzusetzenden) Conventionalstrafe von... M. die Steigerer gehalten 8 15. sind, die Streu nicht wieder zu veräußern. r. Braden. Ka a 5 5 175 er ffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge. Friedberg den 30. Juni 1893. 110 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. ofeln, 1 Unter Bezugnahme auf unsere Ausschreiben obigen Betreffs vom 20. Juni 1885— Oberh. Anz. Nr. 73— und vom 18. Juni 1890
beln 10 Oberh. Anz. Nr. 72— sowie auf dasjenige betr. den Ausschlag, die Erhebung und Verrechnung der allgemeinen evangel. Kirchensteuer,
dr. Wk en 30. Juli 1892— Oberh. Anz. Nr. 91— wonach Sie sich bemessen und die Gemeinde-Einnehmer bedeuten wollen, beauftragen wir rauben uh die bis zum 1. Oktober l. J. zu berichten, ob die Abgabe der Rechnung an Sie erfolgt und die Abschriften der Rubr. 60 und elbeeren Ilhan den Rechner des ev. Centralkirchenfonds zu Darmstadt eingesandt wurden. Dr. Braden.
n ug.
1 Bekanntmachung. 1 Mit Wirkung vom 1. Juli l. J. ab wird die regelmäßige fünfstündige Beschäftigungszeit im Handelsgewerbe der Uhrmacher und harbeiter für die Stadt Friedberg ebenfalls auf die Stunden von 11 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags festgesetzt.
mern, di Friedberg den 30. Juni 1893. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
iche, 1 e Dr. Braden.
10,6 Bekanntmachung.
Posen% Dienstag den 4. Juli, Vormittags 11 Uhr, in der Bierbrauerei von Schmitt(neben dem Rathhaus) Versammlung des ai hdwirthschaftlichen Bezirksvereins. 5 Tagesordnung: Berathung über gegenwärtige Nothlage. Der Direktor des landw. Bezirksvereins Dr. Braden.
Steckbriefe. J. von Großh. Amtsgericht Friedberg gegen: a. Ernst Gilow von Wreschin()(F. 744,89); b. Wilhelm Langer von Sachsen(2)(F. 563/89) „Diebstahls; c. Valentino Tusutti oder Posutti, geboren am 15. August 1866 in Meduno, Provinz Üdine in Italien,(F. 1303,92) wegen Diebstahls und Betrugs;
henrich Wenzel, geboren am 13. Februar 1871 in Raibach(F. 262,89) wegen Betrugs; 1. von Großh. Amtsgericht Bad-Nauheim gegen: a. Karl Richard
un am 15. November 1865 in Friedberg(N. 254/93) wegen Körperverletzung; b. Jakob Lenz, geboren am 3. April 1866 in Nieder⸗Weisel(N. wegen Nriedensbruchs und Sachbe schädigung; 111. von Großh. Amtsgericht Butzbach gegen: a. Heinrich Christian Schott von Usingen(B. 184/84; b. Margarethe Süß, n am 13. Januar 1872 in Oes(B. 4093); c. Peter Louis Seidenzahl, geboren am 22. März 1876 in Dippach— nennt sich auch Born—(B. 409/89) wegen ahls; IV. von Großh. Amtsgericht Vilbel gegen: a. Georg Quirin vi. geboren am 2. Juni 1865 in Harheim(V. 1071/90) wegen Körperverletzung; b. Joseph he geboren am 4. Februar 1842 oder am 28. Februar oder am 4. März 1845 in Buchenau(V. 168/81); c. Friedrich Bundel, geboren am 4. April 1853 in „ Iunien(B. 149/91) wegen Diebstahls; g. Max Rohrer von Sachseln(V. 326,90) wegen Diebstahls und Unterschlagung. 5 85 5 4 Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Wilhelm Hirschmann, geboren am 12. Oktober 1873 in Duisburg(F. 1064/1); n 1 100 Ahr Freimann von Wesel(F. 638,85): Andreas Güthlein, geboren am 2. Januar 1873 in Langensendelbach(F. 1119/91); Christian Jenke von Burg(F. 1119,91); ac i 9 ber Heinrich Figge, geboren am 2. April in Eppenhausen(N. 335/93).
N rledigungen. Wilhelm Weidmann von Uffhofen und Paul Hartje von Goldberg. Heinrich Kautz von Oberau durch Gendarm Schäfer in Friedberg. eich Köhlmann von Schönberg. Gottfried Lang von Stangenroth. August Iber von Grebenhagen. Friedrich Karger von Pforzheim.
Friedberg den 30. Juni 1893. Der Großherzogliche Amtsanwalt— Lebrecht.


