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Donnerstag den 3. August.
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Oberhessischer Anzeiger.
mi 5 b, Kaen Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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scheinigt ist, daß die Thiere sich seit mindestens 7 Tagen in seuche— freiem Zustande an dem Ort der Untersuchung befunden haben.
länger als ein Monat gänzlich seuchefrei sind, von den Großherzog⸗ lichen Bürgermeistern(Beigeordneten) ausgestellt werden, dann, wenn nicht innerhalb des Ortes ein zur Ausstellung der Scheine ermächtigter Thierarzt wohnt. wohnen, an welchem ein zur Ausstellung der Gesundheitsscheine er— mächtigter Thierarzt seinen Sitz hat, mit von letzterem ausgestellten Scheinen versehen sein.
können nur von einem dazu ermächtigten Thierarzte ausgestellt werden.
0 Ausstellung, Namen des Besitzers der zu transportirenden Thiere,
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Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
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Amtlicher Theil. Polizei⸗ Verordnung,
betreffend das Führen und
Für die Stadt Bad⸗Nauheim wird auf Grund des Art. 78 der
Kreis⸗ und Provinzial-Ordnung, nach Anhörung der Lokalpolizei⸗
behörde und der Gemeindevertretung und mit Genehmigung Groß—
herzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 30. Juni 1893 zu Nr. M. J. 18663 verordnet.
§. 1. Das Führen und Treiben von Vieh auf den Fußsteigen
der Ortsstraßen zu Bad⸗Nauheim und aller innerhalb der Gemarkung
der Stadt gelegenen Wege, sowie in den sämmtlichen fiskalischen Park—
anlagen daselbst, ist verboten.
Treiben von Vieh auf den Fußsteigen der in der Gemarkung Bad⸗Nauheim gelegenen Wege.
8 Erlaubt bleibt das Führen und Treiben von Vieh über den Fußsteig unmittelbar vor dem Grundstück, aus welchem bezw. in welches das Vieh verbracht werden soll. §. 3. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des§. 1 werden nach§. 366, Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuchs bezw. Art. 104, Absatz 1, Ziffer 3 und Absatz 2 des Polizeistrafgesetzes bestraft. Friedberg den 29. Juli 1893. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
J. V.: Dr. Göttelmann.
Bekanntmachung, den Sommermarkt zu Schotten betreffend.
Zur Durchführung der veterinärpolizeilichen Ueberwachung des am 7. und 8. August l. J. dahier stattfindenden Viehmarktes kommen die nachstehenden Bestimmungen zur Anwendung, und werden dieselben hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
J. Der Markt beginnt um ½4 Uhr früh. Vor dieser Zeit dürfen keine Thiere auf der Straße aufgestellt werden. Zuwider— handlungen werden mit Geldbuße bis zu 60 Mark bestraft.
II. Viehhändler, welche Thiere zu dem Markte bringen oder bringen lassen, müssen mit Zeugnissen versehen sein, in welchen be—
Diese Zeugnisse(Gesundheitsscheine) können in Gemeinden, welche
Sonach müssen Händler, welche an einem Orte
Die Gesundheitsscheine für Schafe und Schweine in Treibheerden Die Gesundheitsscheine müssen enthalten: Ort und Datum der edes mitzuführende Stück Rindvieh nach Geschlecht, Alter, Farbe und
Abzeichen, die Zahl der mitzuführenden Schweine und Ziegen. Die Scheine sind 5 Tage gültig.
Die über das angetriebene Vieh beigebrachten Gesundheitsscheine werden revidirt, jedoch den Besitzern alsbald wieder zugestellt werden.
Der Schein muß nur dann erneuert werden, wenn die betreffen⸗ den Thiere in anderen Besitz übergehen, oder wenn die Gültigkeits— dauer des Scheins an dem Markttage erlischt.
III. Landwirthe und Metzger bedürfen, sofern sie nicht ebenfalls mit Vieh Handel treiben, der Gesundheitsscheine im Allgemeinen nicht.
Es ist indessen dringend zu empfehlen, daß sich jeder mit solchen Scheinen versieht, weil nur dann bei dem Verkauf des zu Markt gebrachten Thieres an den Händler der bei dem Abtrieb des Thieres vom Markt erforderliche Schein von dem den Markt überwachenden Großherzoglichen Kreisveterinärarzte alsbald ausgestellt wird, wenn die Seuchefreiheit des Ortes der Herkunft des Thieres festgestellt ist.
IV. Den Großherzoglichen Bürgermeistereien empfehlen wir, sowohl die vorstehenden Bestimmungen in entsprechender Weise zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen, als auch für die Ausstellung ordnungsmäßiger Gesundheitsscheine, soweit solche ihre Zuständigkeit berührt, besorgt zu sein. Der Unterschrift ist das Siegel beizufügen.
Auch verweisen wir noch auf die Bekanntmachung vom 5. Juli 1891, Kreisblatt Nr. 44.
Schotten den 25. Juli 1893. Großherzogliches Kreisamt Schotten. Schönfeld.
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bei 1 Erledigung. Heinrich Haßler von Oberhörgern.
a 22 Geter Gronen, geboren am 18. Sept. 1833 in Münchrath(B. 309/9
dag und gr Ausschreiben.
ac 0 und Butzbach. Um Fahndung, Durchsuchung, Beschlagnahme, Verhaftung wird gebeten(B. 412/93). Flu ö eestrickter
Personen, bezüglich deren i Auskunft 9 wird: Heinrich Bauer, geboren am 8. September 1873 in Heufeld, Schlossergeselle(N. 430/93); 9 3. Maria Limbach, zuletzt bei Carroussellbesitzer Karl Oskar Schmidt von Ober⸗Florstadt(F. 689/93). Am 25. Juli 1893 wurde auf Hofgut Griedel ein Paar Schaftenstiefel(Faltenstiefel) mit verschlissenen Doppelsohlen,
die Schäfte roth ge⸗
üttert, einer der tuchenen Struppen halb durchgerissen, gestohlen. Dringend verdächtig ist Karl August oder August Karl Allhenn von Gemünden, früher in Bendorf Am 17. nit schwarzen und weißen Borsten und weißem Handleder, ein blau- und weißgestreifter Kittel, ein rundes Spiegelchen, ein weißer Hornkamm, ein neuer kaffeebrauner, Wamms, eine alte, gezwirnte, schwarz⸗ und weißgestreifte Arbeitshose und 1 M. 50 Pf. baares Geld gestohlen.
Juli 1893 wurden in Nieder⸗Erlenbach eine Kartätsche
Dringend verdächtig ist Joseph Stark, geboren
Um Fahndung, Durchsuchung, Beschlagnahme, Verhaftung wird gebeten(V. 680,93).
am 1. März 1864 in Ganden oder Gonten, Kanton Appenzell, Dienstknecht u. Schweizer. ö 8 Wilhelm deut Fri edberg den 1. August 1893. Der she e eee a sebrecht. „ 1 leider“. 4 Deutsches Reich. sionär Alfred J. Swann, welcher seit zehn g Ausland. ⸗Tabch Darmstadt. Aus Jagdschloß Wolfs- Jahren am Tanganpyikasee stationirt ist, schreibt Oesterreich⸗Ungarn. Wien. Nach dem
ber dn arten wird unterm 30. Juli gemeldet: S. Dan. gin K. H. der Großherzog hat die Nächte gut an 5
„ ahlafend zugebracht und ist nahezu ausnahms⸗
1 ütt, zos schmerzfrei; auch die Schmerzhaftigkeit der
Anschwellung bei der Berührung hat sich ver—
1 Ctubs mindert. fehlt b— Der Gefangenwärter Hengst in Offenbach wurde „enge um Oefangenauffeher, der Hülssgeriges reiben Rühl ed aa e e Grünberg zum Hilfsgerichtsschreiber in Friedberg, aun n gt er Hilfsgerichtsschreiber Formhals in Friedberg zum
dllsgerichtsschreiber in Grünberg ernannt, der Distrikts⸗ sel“ innehmer Fresenius in Romrod wurde nach Bad⸗ AZauheim, der Distrikts⸗Einnehmer Emrich in Wörrstaot duch Alzey und der Distrikts⸗Einnehmer Göbel in
Michelstadt nach Hirschhorn versetzt, der Hauptsteuer⸗ amtsassistent Zimmermann in Darmstadt zum Distrikts⸗ Adinnehmer in Reichelsheim ernannt.
Berlin, 28. Juli. Der englische Mis⸗
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von der Station Karongo unterm 26. April, er habe gehört, daß Emin Pascha im Oktober vorigen Jahres in der Nähe von Kilonga Longa von Seid bin Abad, dem Sohne des alten Tanganyika, getödtet und aufgegessen worden sei. Die Nachricht habe er von ver— schiedenen zuverlässigen und unabhängigen Arabern; Swann soll demnächst in England eintreffen. Das„Deutsche Kolonialblatt“ ent⸗ nimmt einem Privatbriefe des Majors Wiß⸗ mann, daß aus Njidgi kommende Leute er— zählen, Emin Pascha sei westlich vom Nyanza auf den Araber Said bin Abad getroffen und der Araber habe, weil Emin am Victoriasee angeblich drei Araber hinrichten ließ, ihn mit der ganzen Karawane niedermachen lassen.
„Grazer Volksblatt“ wird Graf Taaffe im Herbst, falls er für das neue Landwehrgesetz keine Majorität erreicht, den Reichsrath auflösen.
Belgien. Brüssel, 31. Juli. Nach einer Meldung der„Times“ aus Sansibar haben die Belgier in Verbindung mit Sklaven aus Manyema die Araber Tippu Tipps angegriffen und 60 derselben getödtet.
Frankreich. Paris. Das„B. Reuter“ meldet aus Bangkok vom 30. Juli: Die Insel Kohsichang wurde formell von den
Franzosen besetzt und die siamesischen Bewohner, darunter die Zollbeamten, daraus vertrieben. Mehrere Transportschiffe englischer Kaufleute wurden aufgefangen. Auf der Küstentele⸗ graphenstation, auf dem Palaste des Königs


