Betreffend: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche.
Friedberg am 29. Mai 1890.
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Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. ö 55
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Maul- und Klauenseuche in Vilbel, Holzhausen und Ober⸗Erlenbg⸗ e in vereinzelten Fallen constatirt wurde. In allen Fallen wurde Gehöftesperre angeordnet. Dr. Braden. 0 Bekanntmachung. 0
Betreffend: Maßregeln gegen die Ausbreitung der Maul und Klauenseuche.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche im Kreise Feiedberg wieder aufgetreten ist, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Keuntniß, daß vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung im Kreisblatt an für den Kreis Friedberg an Stelle der seitherigen Bestimmungen wieder die in unserer Bekanntmachung vom 13. November 1889, Oberhessischer Anzeiger Nr. 139, veröffentlichten, von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz mit Verfügung vom 9. November 1889 zu Nr. M. J. 28037 auf Grund des§. 20 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 23. Jun 1880 erlassenen Anordnungen in Kraft treten.
Hiernach gelten bis auf Weiteres für den Transport von Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen aus einer Ge— markung in eine andere im Kreise Friedberg gelegene Gemar— kung folgende Bestimmungen: f g
1. Jeder Händler, der Vieh transportirt oder transportiren läßt, bedarf hierzu eines von einem praktischen Thierarzte ausge— stellten Gesundheitsscheins, in welchem beschernigt wird, daß die fraglichen Thiere sich mindestens seit 7 Tagen in seuchefreiem Zu— stande an dem Orte der Untersuchung befunden haben.
2. Wird von einem Händler Vieh aus einem außerhalb des Großherzogthums Hessen gelegenen Orte eingeführt, so muß außerdem
1 Viehmarkt auftreibt oder von einem Viehmarkt wegbringt, hat l Seuchefreiheit der Thiere durch ein thierärztliches Zeugniß nachzuwesss 110 4. Die erwähnten Zeugnisse sind 5 Tage gültig und müfehl enthalten: Ort und Datum der Ausstellung, den Namen des Besißgh der zu transportirenden Thiere, jedes mitzuführende Stück Rindp l nach Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen, die Zahl der mitzuführg den Schafe, Schweine und Ziegen. Die Zeugnisse müssen von dg 1 Aussteller unterzeichnet und mit seinem Siegel versehen oder von 0 Nebel Ortspolizeibehörde beglaubigt sein. 4 5. Keines Gesundheitsscheines bedürfen Landwirthe zum Trau, port selbstgezogenen Viehs und Metzger zum direkten Transport pa Schlachtvieh von den Verkäufern in ihr Schlachthaus. 1 6. Direkte Eisenbahntransporte von Vieh nach dem Schlachtveh hof oder dem Sanitätsstall zu Frankfurt a. M. sind ohne besonde Bescheinigung zulässig. Der Transport solchen Viehs nach den Bah Ie, höfen muß jedoch per Wagen geschehen. Sollen die Thiere nach 0 f Bahnhöfen getrieben werden, so muß deren Seuchefreiheit durch thien“ ärztliches Zeugniß nachgewiesen werden. 0 7. Zuwiderhandlungen werden nach§. 66 des Reichsgesetzes u 23. Juni 1880 mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft besti
durch thierärztliches Zeugniß bescheinigt sein, daß die Gemarkung, aus Friedberg den 29. Mai 1890.* 1 welcher die Thiere eingeführt werden, vollständig seuchenfrei ist. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. bis 3. Jeder(Händler, Metzger, Landwirth) der Vieh auf einen Dr. Braden.* Betreffend: Maßregeln gegen die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche. Friedberg den 29. Mai 1890. pelch Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Gendarmerie des Kreises. Sch
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen die vorstehenden Bestimmungen in ortsüblicher Weise zur Kenntniß der Interessenie] inn
bringen und die Befolgung genau überwachen.
Die Ausstellung von Biehgesundheitsscheinen durch die Ortspolizeibehörden ist bis auf Weiteres unzulässig. s Wir erwarten die strengste Handhabung der erlassenen Anordnungen, damit die Ausbreitung der Seuche wirksam verhindert u] gelt
die baldige Aufhebung der Sicherheitsmaßregeln ermöglicht wird. Dr. Braden. be Bekanntmachung. 4 det Wetterauer Obstbauverein. G0
Sonntag den 1. Juni, Nachmittags 3 Uhr, findet in Ziegenberg in der Moeckel'schen Wirthschaft eine Monats⸗Versammlung des Ohl nal
bauvereins, Sektion Butzbach, statt.
Tagesordnung: 1. Vortrag des Vereinssekretärs Dr. von Peter, über:„Die Feinde des Obstbaumes und! 150
deren Bekämpfung.“ 2. Bericht des Obstbautechnikers E. Metz über den Obstbau der Gemarkungen Ziegenberg Langenhain und Ober-Mörlen.“ de
Zu zahlreichem Besuche wird freundlichst eingeladen. Der Vorsitzende der Sektion Butzbach. 5 Reuß. 5 b Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 9
Obige Bekanntmachung wollen Sie in Ihren resp. Gemeinden auf ortsübliche Weise zur Kenntniß bringen. i Dr. Braden. 1 Bekanntmachung. 1
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz dem Verwaltungsrat] fe des Brandversicherungsvereins Preußischer Staatseisenbahnen die Erlaubniß zur Ausdehnung seines Geschäftsbetriebs auf das Großherzogthun
Hessen unter Bedingungen auf Widerruf ertheilt hat.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Friedberg den 29. Mai 1890. Dr. Braden. 0 Bekanntmachung. so Betreffend: Die interimistische Verwaltung des Großherzoglichen Rentamts Friedberg durch den Großherzoglichen Steuer-Assessor Schneider. be
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß während der Beurlaubung des Großherzoglichen Rentamtmanns Domänenrath Stolz be zu Friedberg, der Großherzogliche Steuer-Assessor Schneider mit der interimistischen Versehung des Rentamts Friedberg beauftragt worden it..
Friedberg den 29. Mai 1890.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
g Dr. Braden. 1 N Bekanntmachung. 4 Betreffend: Unterhaltung der Kreisstraßen, hier die Besetzung einer Kreisstraßenwärterstelle 1 2 Die Stelle eines Kreisstraßenwärters für die Kreisstraße III, Straßenstrecke Bruchenbrücken— Ilbenstadt— Burg-Gräfenrode ist neu zu besetzen. Bewerber un 5 0 diese Stelle wollen sich bis zum 6. Juni bei Bezirks bauaufseher Zörb II. zu Friedberg vorstellen und ihr Gesuch mit Leumundszeugniß dort abgeben. Ja Friedberg den 29. Mai 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. d Dr. Braden. i Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. I ö Ernannt und verpflichtet wurde Heinrich Koch von Fauerbach v. d. H. als Feldschütze.* 15 Ie 22 2 1 ee deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Isidor Grünewald, Sohn des Herz Grünewald zu Okarben, zuletzt in Homburg v. d. H. beschaslh in rledigt. f
Friedberg den 29. Mai 1890.
Oas Ausschretben gegen Reinhardt Schäfer von Alsfeld durch Gendarm Steinbach in Friedberg.
Der Großherzogliche Amtsanwalt.
Deutsches Reich.
Friedberg, 30. Mai. Seine Königl. Hoheit der Großherzog empfingen heute den Gutsbesitzer Herrn von Harnier von Echzell und den Königlich Großbritannischen Oberst Wil— kinson; zum Vortrag den Präsidenten des Ober— consistoriums Geheimerath Dr. Goldmann.— Oberst Wilkinson hatte die Ehre zur Mittags⸗ tafel geladen zu werden. 7903
Darmstadt, 29. Mal. Zweite Kammer. Bei Be⸗ ginn heutiger Sttzung, welche sehr schwach besetzte Bänke zeigt, verkündigt der Präsident als neue Einläufe einen
Gesetzesentwurf auf Rückvergütung von 762,000 Mark an die Stadt Mainz als Beitrag des Staates zu den dortigen Uferbaukosten und einen Gesetzentwurf auf Be— seitigung des Gesetzes betr. die Mitwirkung der Forensen bel Feststellung des Gemeindevoranschlags, welche den Ausschüssen überwiesen werden. Berathung des Gesetzentwurfs über die Brandversicherungs⸗ anstalt für Gebäude eingetreten.
— Der Distrikseinnehmer Dieter in Greben— hain wurde nach Babeuhausen versetzt, der Hauptsteueramtsassistent Weber in Darmstadt zum Distriktseinnehmer in Grebenhain ernannt, der Ministerialsekretär Sittmann, auf Nachsuchen
in den Ruhestand versetzt, und der Gerichts—
Krämer. I und vollzieher-Aspirant Stieb in Mainz zum Gerichts daß vollzieher zu Mainz ernannt. N Au
Berlin, 30. Mai. Das Befinden 4 1 8 Kaisers ist auch weiter durchaus zufriedenstellend!“ de Brandversicherungs. Nichts deutet auf eine Complication hin. Del Oberstabsarzt Dr. Ernesti, welcher den Kalsel behandelt, hofft, daß der Monarch in Baͤlde 0 des verletzten Fußes wird bedienen können. Del] un Erbprinz von Meiningen, welcher sich am Son des tag bei dem Sturze mit dem Wagen nur ei de unerhebliche Contusion zugezogen, hat sche un wieder eine Dienstreise antreten können. an


