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Samstag den 31. Mai.
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8 2 enfe Bird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo 5 73 5 Erschei rei i ö 5 1 el und Freitag Abend. 0 Kreisblatt für den Kreis Friedberg.* Aera au Dienstag, ir. Galde l 8
oncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. A
unn auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets— 85 di Post i 825 Ten. a i„
N Amtlicher Theil.
treffend: Das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz. Friedberg den 29. Mai 1890. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir laden die Großherzoglichen Bürgermeister, sowie die Großherzoglichen Beigeordneten der Gemeinden des Kreises auf Mittwoch den 11. Juni l. J., Nachmittags 2½ Uhr,
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treffend: Das Ober ⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1890.
kretkt Sr 1 3 lad Das diesjährige Ober-Ersatz Geschäft für den Kreis Friedberg findet ach dem untenstehenden Reiseplan am 9., 10., 11. und 12. Juni l. J., A. Sun dem Rathhaussaale zu Friedberg statt.
Hierbei haben zu erscheinen: Die von den Truppen-(Marine.) Theilen abgewiesenen Einjährig— Freiwilligen;
„. sämmtliche, in diesem Jahre von Großherzoglicher Ersatz Com— Hutbant mission Friedberg oder von fremden Ersatz-Commissionen gemusterten, 2 inzwischen in den Kreis Friedberg verzogenen Militärpflichtigen, l daferne dieselben nicht auf ein Jahr zurückgestellt worden sind. Gemüthskranke, Blödsinnige sowie augenscheinlich Une, zum Militär Untaugliche, welche sich hier zum Ersatz-Geschaͤfte 8 gestellt haben, haben nicht zu erscheinen. dt. W Die Ihnen unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den en, B Ulitärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, das die— an en reinlich und sämmtlich präcis zu der in der Ladung ange⸗ 1 genen Stunde erscheinen. W Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober-Ersatz—
c fut& bis dahin in einen anderen Aushebungs— Aus hebungsbezirken Gemusterten
Sie hiervon sofort auher
Lmmisston vorzustellen sind, Le irk verziehen, oder solche, in anderen
danch U Ihre resp. Gemeinden einziehen, so wollen
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§ 26. 7. Milttärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden riet puͤnktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe vepirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen. J erdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vortheile der Loosung(§. 66) ecmogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, ct liegen die Voraussetzungen des§. 150 D. Str. G. vor, so sind sie unbeschadet der ve ihnen verwirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige(§. 66, s e) zu behandeln. 8. Ist die Versäumniß der Gestellungspflicht durch Umstände herbeigeführt, deren seltigung nicht in dem Willen der Gestellungspflichtigen lag, so treten die vorer— binten Folgen nicht ein. R. M. G. 5. 33.
einem Vortrag einer und sich daran anknüpfenden Besprechung über das Reichsgesetz, die Invaliditäts- und e Versammlung findet im Steinhäußer'schen Gartensaal zu Friedberg statt.
Altersversicherung betr., hiermit ein. Dr. Braden.
Friedberg den 23. Mai 1890.
f Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.
Anzeige erstatten. Bei Zugängen ist der Loosungsschein des Betreffen⸗ den der Anzeige beizulegen.
Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen bedeuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Bestimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Beorderung zum Ober⸗Ersatzgeschäft keine Folge leisten, sich sofortige zwangsweise Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich an den ge⸗ nannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Ge— meinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.
Die der Großherzoglichen Ober-Ersatzcommission vorzulegenden Reklamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reklamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der Reklamationen irgendwie in Frage kommen, wollen sie auf den Tag, an
welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vor⸗
mittags pracis zu der Stunde, auf welche der Militärpflichtige geladen ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und dieselben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolge hat, hinweisen.
Dr. Braden.
Deutsche Wehrordnung.
(§. 26, 7). R. M. G.§. 38. b. Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche An⸗ sprüche auf Zurückstellung oder Befretung von der Aushebung zur Seite, so können sie von den verstärkten Ober⸗Ersatzeommissionen dieser Vergünstigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt ist. R. M. G. 58 30, ab und 33.„ Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Bezirkseommandeure einem Infantertetruppen— theil bezw. der nächsten Arbesterabtheilung(§. 30, 3) oder dem nächsten in Betracht kommenden Marinetheil(Matrosendivistonen:§. 23, za, b und 8, Werftdivision: §. 23, 20 und d) überwiesen werden(§. 68, 8). d. Ist die Versäumniß durch Um⸗ stände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des betreffenden Mtlitär—
§. 66, s. a. Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem r 5 „den Ersatzbehörden abzuhaltenden Termin nicht pünktlich erschlenen und denen pflichtigen lag, so treten die unter a bis o erwähnten Folgen nicht ein. R. M. G.§. 38. ußalb von den Ersatzkommisstonen die Vorthelle der Loosung entzogen worden sind Reiseplan für das Aushebungs-Geschäft der 49. Jufanterie⸗Brigade für 1890. 14———.———————
Reisetour und Angabe der täglichen Dienstverrichtungen.
Feld⸗Dienstunfähige, Invaliden. Revisi
O, D, Beilage 1 bis 3, und Restantenlisten.
Reise nach Friedberg, Liste B, on der alphab.
18 Datum. Wochentag Ort 1 b und Beginn des Geschäfts. des Geschäfts. 11 unt 9. Montag, 9½ Uhr Morgens, 7 Friedberg. 7 5 10. Dienstag, 8½ Uhr Morgens, 5 0 1 11.] Mittwoch, 8 ¼ Uhr Morgens, 5 2 5 12.] Donnerstag, 8½ Uhr Morgens, 1 N r.———————— eben, 5 c. c.
heffend: Die Lagerung von Petroleum.
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des Großherzogliche Kreisamt Friedbe Es ist zu unserer Kenntniß gekor licher Weise, z. B. in Kellern, vom 17. Oktober 1868(Regierungsblatt S. Ausnahmen hiervon erfordern unsere spezielle Genehmigung. Localitäten zu jeder Zeit einer polizeilichen Revisioi handlung gegen diese Vorschristen wird mit Geldstra
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rg an die Großh nmen, daß sowohl einzelne H Scheuern ꝛc. lagern. W
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Die Zuwider
else bekannt machen zu lassen und die Befolgung der b
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erzoglichen Bürgermeiste ändler als auch P
1185) die La
se bis zu 150 Mark bestraft. henden Vorschriften strengstens zu überwachen.
Friedberg den 29. Mai 1890.
reien und die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises. rivatleute Petroleum in Fässern innerhalb der Ortschaften auf aufmerksam, daß nach dem Gesetz und der gut ventilirt und gut verschließbar lichtet, dies der Ortspolzeibehoͤrde
machen Sie deshalb dar gerräume feuerfest, unheizbar, Wer Petroleum lagert, ist ferner verp
unterziehen zu lassen. 3 a Wir beauftragen Sie, dies in ortsüblicher
Dr. Braden.


