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Jan Fug 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 14 Wir erinnern die Rückständigen an die sofortige Erledigung unserer Verfügung vom 11. l. Mis.(Oberhessischer Anzeiger Nr. 108.)
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U 4. ssmmoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale
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Dienstag den 30. September.
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berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
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Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
: 5. a 0 Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, 5 d 45
werden stets durch die Post nachgenommen.
. Die Volkszählung im Jahre 1890.
wurden aufgefordert, binnen 3 Tagen bei
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Amtlicher Theil.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Diejenigen von Ihnen, die unsere Verfügung vom 12. September l. J.— Oberhessischer Anzeiger Nr. Meidung unangenehmer Verfügung derselben nachzukommen.
Friedberg den 26. September 1890. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
108— noch nicht erledigt haben, Dr. Braden.
Erreffend: Errichtung eines Provinzialsiechenhauses für die Provinz Oberhessen.
Friedberg den 26. September 1890.
Dr. Braden.
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Breffend: Abnahme des Verfassungseides vom III. Quartal 1890.
Friedberg den 24. September 1890.
Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Vormittags 10 Uhr.
Das Großherzogliche Kreisamt
Zur Ableistung des rubrieirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt:
1. zu Friedberg Dienstag den 7. Oktober l. Is., Vormittags 11 Uhr, im Rathhause,
1 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß Karben Donnerstag den 9. Oktober l..
Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie
Bricht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. 14 Zugleich werden wir in dem Termine am 9. Oktober l.
Heinrich Gregorius von Büdesheim,
de rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 5. Oktober l. Is. unfehlbar die Namen der
Martin Brauburger IV. von Ober-Wöllstadt, do Staden, Johannes Joseph Baier und Martin Jakob Muth von Vilbel.
hiernach die zur Ableistung Geladenen anzeigen, oder
Die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 Mark Strafe vorladen lassen. Is. von Angehörigen der betr. Orte Beschwerden oder Wunsche entgegennehmen.
Dr. Braden. Friedrich Hensel von Södel, Marcus Hessenberger
Beweffend: Die in Art. 33 des Volksschulgesetzes vorgesehene erweiterte Prüfung.
Friedberg den 27. September 1890.
Die Großberzogliche Kreis-Schulkommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. zog
Jndem wir Sie auf
m fehlen wir Ihnen die Lehrer und
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die Bekanntmachung der obersten Schulbehörde vom 15. d. L. Slatt, vom 26. d. Mts.) aufmerksam machen, wonach die betreffende Schulverwalter Ihrer Schulen, welche sich dieser Gesuche derselben sind spätestens bis zum 15. Oktober l. J. bei uns einzureichen.
Mes.(vergl. Darmstädter Zeitung Nr. 267, Prüfung im Laufe des Monats November d. J. stattfinden soll, Prufung zu unterziehen beabsichtigen, danach zu bedeuten. Dr. Braden.
git effend: Feldbereinigung in der Gemarkung Harheim. Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundbe— ihc, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, für r Feldbereinigung in der Gemarkung Harheim erklärt haben und nach⸗ i innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen gegen die Zu— Aigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebuisses erhoben worden sind, et die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der Fil-bereinigungs-Arbeiten in der Gemarkung Harheim verordnet und den Merzeichneten zum Vollzugs-Commissär ernannt. Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich— eig sämmtliche betheiligte Grund-Eigenthümer zu der in Gemäßheit tes Artikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 untag den 20. Oktober l. J., Vormittags von 1012 Uhr,
lem Rathhause zu Harheim stattfindenden Versammlung ein. Die Versammlung hat: 1. darüber zu beschließen, ob die im Grund- und Flurbuch ent—
hat enen Größenangaben, oder ob die durch Vermessung zu ermittelnden Tilheninhalte der Bereinigung zu Grunde zu legen sind;
2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosteu aufgebracht werden siglen, ob durch Ausschlag auf den Flächeninhalt oder den Abschätzungs—
Bekanntmachung.
grundstücken, ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen;
3. die zur Vollzugs-Commission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.
Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.
In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund— Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültig⸗ keit eine Mebrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.
Kommen guͤltige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat
zu 1) durch Vermessung der Grundstücke die Ermittelung des Flächengehaltes derselben zu erfolgen;
zu 2) die Vollzugs-Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und
zu 3) die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sach— verständigen und Schiedsrichter zu ernennen.
Friedberg den 26. September 1890. Der Vollzugs-Commissär: Dr. Wallau.
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Fend: Feldbereinigung in der Gemarkung Fauerbach b. Fr. II. Sache. Bekanntmachung.
Nachdem die Einleitung des rubre. Verfahrens beantragt, solches von der Großh. Oberen landw. Behörde als zulässig erachtet und der Uhnzeichnete zum Commissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der betheiligten Grund— beiter auf Freitag den 17. Oktober l. Is., Vormittags von 10 bis 12 Uhr, in das Rathhaus zu Fauerbach anberaumt. a
Diejenigen betheiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten Abstimmungstagfahrt, weder persönkich noch durch gehoͤrig Bevoll— ict igte abstimmen, werden als für die Bereinigung stimmend angesehen. i f a
Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Bereinigungsbezirks wohnenden Ausmärker auf zur Wahrung ihrer Interessen einem un dereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt. Friedberg den 26. September 1890. Der Vollzugs Commissär:
37 Dr. Wallau.
J Vergebung von Erdarbeiten. Iteend: Die Feldbereinigungen in ben Gemarkungen Dortelweil, Kloppenheim, Groß- und Klein-Karben. 1 * Dounerstag dei 2. October l. J., Vormittags 10 Uhr, soll auf dem Gemeindehaus zu Dortelweil die Herstellung von 4100 laufende i Entwässerungsgräben, veranschlagt zu 4554 M. 30 Pf. in zwei Loosen oͤffentlich vergeben werden. Pläne, Voranschlag und Bedingungen liegen bei dem Unterzeichneten zur Einsicht offen. Friedberg den 25. September 1890.
Im Auftrag des Vollzugs⸗Commissärs: Bauer, Culturtechniker.


