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Donnerstag den 29. Mai.
M 62.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
lunoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
g Les: Das Ober⸗Erxsatz Geschäft pro 1890.
Das diesjährige Ober-Ersatz Geschäft für den Kreis Friedberg findet ch dem untenstehenden Reiseplan am 9., 10., 11. und 12. Juni l. J., dem Rathhaussaale zu Friedberg statt. Hierbei haben zu erscheinen: 1. Die von den Truppen-(Marine) Theilen abgewiesenen Einjährig— Freiwilligen; 2. sämmtliche, in diesem Jahre von Großbherzoglicher Ersatz-Com— mission Friedberg oder von fremden Ersatz-Commissionen gemusterten, inzwischen in den Kreis Friedberg verzogenen Militärpflichtigen,
worden sind. Gemüthskranke, Blödsinnige sowie augenscheinlich
4 zum Militär Untaugliche, welche sich hier zum Ersatz⸗Geschäfte gestellt haben, haben nicht zu erscheinen.
5 Die Ihnen unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den
Wilitärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, das die—
tlben reinlich und sämmtlich präcis zu der in der Ladung ange⸗
. ebenen Stunde erscheinen.
5 daferne dieselben nicht auf ein Jahr zurückgestellt 1 5 5 9
11 Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober-Ersatz—
(ommission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aushebungs—
1.zirk verziehen, oder solche, in anderen Aus hebungsbezirken Gemusterten
1 Ihre resp. Gemeinden einziehen, so wollen Sie hiervon sofort auber
26. 7. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden tacht puͤnktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe unwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen. zußerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vortheile der Loosung(§. 66) titzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, wer liegen die Voraussetzungen des§ 150 D. Str. O. vor, so sind sie unbeschadet der un ihnen verwirkten Strafe als unsichere Dtenstpflichtige(§. 66, a c) zu behandeln. Ist die Versäumniß der Gestellungspflicht durch Umstände herbeigeführt, deren deseitigung nicht in dem Willen der Gestellungspflichtigen lag, so treten die vorer— zähnten Folgen nicht ein. R. M. G.§. 33. 1245 §. 66, 8. a. Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem un den Ersatzbehörden abzubaltenden Termin nicht pünktlich erschienen und denen Ushalb von den Ersatzkommissionen die Vortheile der Loosung entzogen worden sind
Reiseplan für das Aushebungs⸗Geschäft der 49. Infanterie⸗Brigade für 1890.
Amtlicher Theil.
Friedberg den 23. Mai 1890.
Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-⸗Commissariat Wickstadt.
Anzeige erstatten. Bei Zugängen ist der Loosungsschein des Betreffen— den der Anzeige beizulegen.
Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen bedeuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Bestimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Beorderung zum Ober-Ersatzgeschäft keine Folge leisten, sich sofortige zwangsweise Vorführung zu gewaͤrtigen haben. Sie selbst haben sich an den ge— nannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Ge— meinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.
Die der Großherzoglichen Ober-Ersatzcommission vorzulegenden Reklamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reklamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der Reklamationen irgendwie in Frage kommen, wollen sie auf den Tag, an welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vor— mittags präcis zu der Stunde, auf welche der Militärpflichtige geladen ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und dieselben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolge hat, hinweisen.
Dr. Braden.
Deutsche Wehrordnung.
(§. 26, 7). R. M. G. 5. 38. b. Steben solchen Militärpflichtigen gesetzliche An⸗ sprüche auf Zurückstellung oder Befretung von der Aushebung zur Seite, so können sie von den verstärkten Ober-Ersatzeommissionen dieser Vergünstigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt ist. R. M. G.§§ 30, ab und 33.„ Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Bezirkseommandeure einem Infanterietruppen⸗ theil bezw. der naͤchsten Arbeiterabtheilung(§. 30, 4) oder dem nächsten in Betracht kommenden Marinethetl(Matrosendivisionen:§. 23, za, d und 8, Werftdivision: §. 23, 2c und d) überwiesen werden(§. 68, 3). d. Ist die Versäumniß durch Um⸗ stände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des betreffenden Militär⸗ pflichtigen lag, so treten die unter a bis o erwähnten Folgen nicht ein. R. M. G.§. 33.
Datum Wochentag Ort Reisetour und An ägli Di f 4 7 gabe der taglichen Dienstverrichtungen. 1 a ö ts. „55 und Beginn des Geschäfts des Geschäf 0 5 Reise nach Friedberg, Liste B, C, D, Beilage 1 bis 3, Jun! 9. Montag 9 579 Uhr Morgens Friedberg.[Feld⸗Dlenstunfaͤhige, Juvallden. Revtsion der alphab. und Restantenlisten. „ 10. Dienstag, 8½ Uhr Morgens, g.. „ 1. Mittwoch, 8½; Uhr Morgens, 1 e, 77 12. Donnerstag, 8½ Uhr Morgens,„ 8. 2 Liste E. 8 3 8 — 1 10 Reise nach Lich. dc. dc. dc.
betreffend: Feuervisitatlon. Das Großherzogliche Kreisamt
unstatirten baulichen Gebrechen. ar zeigen gemäß Artikel icht beseltigt haben. In denjenigen Fällen, lis zum Ablauf dieser Frist anstehen.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntntß, S en 4 bis 6 Uhr Nachmittags Schießen mit scharfer Munition auf
Friedberg den 27. Mai 1890.
145 des Polizeistrafgesetzbuchs gegen diejenigen Hausbesitzer, in welchem wir aus besonderen Gründen längere Frist gewahrt haben,
Friedberg den 24. Mai 1890.
Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir erinnern die Rückständigen hiermit an die Einsendung der Berichte über Herstellung der anläßlich der diesjährigen Feuervisitation Die Berichte sind in der ersten Woche des Monats Juni uns vorzulegen, eventuell unter Beifügung von Straf—
welche die baulichen Gebrechen innerhalb der bestimmten Frist kann die Berichterstattung Dr. Braden.
Bekanntmachung. daß Seitens der Mannschaft der Gendarmerie-Sektion Friedberg am Samstag den 31. J. M. dem Schießstand(Seewiese) dahier abgehalten wird. g Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der zunächst gelegenen Orte wollen dies in ihren resp. Gemeinden ortsüblich bekannt machen lassen.
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Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.


