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sind, verbleibt der Anspruch auf Krankenunterstützung und Sterbegeld, wenn die Erkrankung oder der Todesfall während der Erwerbslosigkeit und innerbalb von drei Wochen nach dem Ausschelden eintritt. Mitgliedern, welche der Kasse kürzere Zeit als drei Wochen angehört haben, steht dieser Anspruch nur zu, wenn der Unter⸗ stützungsfall innerbalb eines die Dauer der Mitgliedschaft nicht überschreltenden Zeitraumes nach dem Ausscheiden eintritt. §. 25. Die ärztliche Behandlung der Mitglieder erfolgt, sofern nicht der Vorstand ihre Verbringung in ein Krankenhaus veranlaßt hat, durch den Kassenarzt, bezw. wenn mehrere Kassenärzte angenommen und denselben bestimmte Bezirke zu getheilt werden sollten, durch denjenigen Kassenarzt, in dessen Bezirk der Erkrankte wohnt. Kosten, welche durch Hinzuztehung eines anderen Arztes erwachsen, werden von der Kasse aus ersetzt, wenn die Zuziehung auf Anordnung oder mit Genehmigung des Vorstandes oder bei nachgewiesener Gefahr im Verzuge erfolgt ist. Arznei und sonstige Heilmittel werden den Mitgliedern auf Anordnung des Kassenarztes nach näherer, vom Vorstande zu treffender Regelung verabfolgt. §. 26. Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt durch den Rechnungs und Kassenfübrer an jedem Samstag für die abgelaufene Woche gegen Einlieferung eines vom Kassenarzt auszustellenden Krankenscheines, in welchem die Zahl der Wochentage, während welcher der Erkrankte erwerbsunfähig war, angegeben sein muß. In dem erstmalig einzureichenden Krankenschein ist außerdem der Tag des Beginnes der Krankheit anzugeben, in dem letzten der Tag des Wiedereintritts in die Erwerbsfäbigkeit. Fur erkrankte Mitglieder, welche mit Genehmigung des Kassen vorstandes(vergl.§ 17), in ein Krankenhaus aufgenommen sind, erfolgt die Aus stellung der Krankenscheine durch den Krankenhausarzt. Für Mitglieder, welche der Kasse auf Grund des§ 11 angebören und sich ohne Zuwiderhandlung gegen 18 nicht m Kassenbezirk aufhalten, müssen die Krankenscheine von einem approbitten Arzte ausgestellt und von der Gemeindebehörde beglaubigt sein. Dem erstmaligen Krankenscheine ist eine Bescheinigung der Gemeindebehörde des Aufent haltortes darüber beizufügen, daß der Erkrankte nicht vermöge seiner derzeitigen Beschäftigung gesetzlich einer anderen Krankenkasse angebört oder thatsächlich einer solchen beigetreten ist. Hat der Kassenarzt Grund zu der Annahme, daß einer der im F. 19 bezeichneten Fälle vorliegt, so ist dies in dem Krankenscheine zu vermerken. Erkrankte und in Folge dessen erwerbsunfähige Kassenmitglieder dürfen: a. ihre Wohnung nur mit schriftlicher Erlaubniß des behandelnden Kassenarztes zu der von diesem angegebenen Ausgehzeit verlassen; b. alkoholartige Getränke nur auf schrift liche Anordnung des Arztes genießen; 6. kein Wirths Lokal besuchen; d. keine auf Erwerb gerichtete oder sonst ihre Genesung hindernde Handlung vornehmen; e. vor ibrer Gesundmeldung beim Arzt und von demselben stattgehabter Ausstellung des letzten Krankenscheines die Arbeit nicht aufnehmen. Zuwirerhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach Bestimmung des Vorstandes mit einer Ordnungsstrafe bis zu M. 10 bestraft. In den Fällen zu d. und e. kommen außerdem die Bestimmungen

Achtzehnte Sitzung des Provinzialtags der Provinz Oberhessen.

Gegenwärtig: 1) der Vorsitzende, Großherzogliche Provinztal Director Freiherr von Gagern; 2) der Großh. Regterungsrath Jost; 3) die Provinzialtags mitglieder: Bürgermeister Arnold Alsfeld, Beigeordneter Braun Nidda, Hüttenbesitzer Gg. Bu derus Lollar, Hüttenbesitzer Hugo Buderus Hirzenhain, Rechtsanwalt Curtman Gießen, Rechner W. Engel Homberg, Bürgermeister Fendt⸗Schotten, Postverwalter Freymann⸗Gedern, Justizratb Dr. Geyger Assenhelm, Bürgermeister Gnauth-Gießen, Rechtsanwalt Dr Gutffleisch Gießen, Kaufmann Karl Jager Schlitz, Friedrich Keil Melbach, Bürgermeister Küchel Butzbach, Adalbert Freiherr von Nordeck zur Rabenau Friedelbausen, Graf Ortola-Büdesheim, Gutspächter von Oven Hungen, Oberamts richter Rabenau-Büdingen, Bürgermeister Schmalbach Crainfeld, Fabrikant Carl Trapp⸗Friedberg, Fabrikant G. W. Wenzel-Lauterbach; 4 die Provinzialausschuß mitglieder: Steuerrath Pfannmüller Nidda, Gutsbesitzer Schade Altenburg, Landge richtsrath Schäfer Gießen, Ingenieur Schiele-Gießen, Bürgermeister Stöpler-Lauter- bach; 5) der Provinzial Ingenteur Stahl; 6) der Protokollführer, Kreisamtsgehülfe Allendorf. Nachdem der Vorsitzende die Sitzung eröffnet und die Versammlung be grüßt hatte, wurde zunächst durch Feststellung der Präsenzliste die Beschlußfäbigkeit der Versammlung constatirt. Der Vorsitzende bemerkt bierzu, daß die Mitglieder: Mublenbesitzer W Erk Nidda, Landgerichtsrath Holzapfel-Gießen, Rechtsanwalt Jöckel Friedberg, Jost Korell Schwabenrod und Graf Friedrich zu Solms Laubach, Exlaucht, tor Nichterscheinen in der heutigen Sitzung entschuldigt hätten. Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden zu Urkundspersonen für die heutige Verhandlung die Herren Friedrich Keil Melbach und Kaufmann Carl Jäger-Schlitz bestimmt. Der Vorsitzende widmet sodann dem im letzten Jahre durch Tod ausgeschiedenen Mitgliede des Pro vinzialtags und des Provinzialausschusses, Herrn Oberbürgermeister Bramm Gießen, warme Worte des Anerkennung und ersucht die Versammlung, das Andenken des Verstorbenen durch Erbeben von den Sitzen zu ehren, welchem Ersuchen die Ver sammlung entsprach. Hierauf wurde in die Tagesordnung eingetreten.

1) Prüfung der Ergänzungswahlen für den Provinzialtag.

Der Vorsitzende theilt das Ergebniß der jüngsten Ergänzungs und Ersatz wablen mit und beantragt deren Bestätigung, da sich bei Prüfung der Wahlprotokolle durch den Provinzialausschuß kein Anstand ergeben habe. Dieser Antrag wird ein⸗ stimmig angenommen.

2) Ersatzwahl zum Provinzial-Ausschuß für das verstorbene Mitglied Oberbürger⸗ meister Bramm⸗Gießen.

Der Abgeordnete Curtman Gießen schlägt vor per Acelamation den Herrn Bürgermeister Gnauth-Gleßen zum Mitglied des Provinzial-Ausschusses zu wählen. Abgeordneter Freiherr von Rabenau Friedelbausen widerspricht diesem Vorschlag aus principfellen Gründen. Es findet sodann die Wahl durch Stimmzettel statt, bei welcher auf Bürgermeister Gnauth-Gleßen 20 und Hüttenbesitzer Georg Buderus Lollar

1 Stimme fielen. Ersterer ist sonach für den Rest der mit Ende 1895 endigenden Wahlperiode gewählt.

3) Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmanues für die Ober⸗Ersatz⸗Commission für die Jahre 1890/92

Nachdem von verschiedener Seite Wiederwahl der bisherigen Mitglieder per Acclamation vorgeschlagen war, bemerkt Freiherr von Nabenau-Friedelhausen daß er um deesem Vorschlag nicht widersprechen und auf Wahl durch Stimmzettel besteben zu müssen, für die Dauer dieser Wahl aus der Versammlung austrete. In Abwesen hett des Freiherrn von Rabenau werden nunmehr das seitherige Mitglied, Vietor Freiherr von Nordeck zur Rabenau in Gleßen, sowie dessen bisheriger Ersatzmann Bürgermelster Bopp in Bellersheim, per Acelamation wiedergewählt. g

4) Prüfung der Rechnung ee e Erstattung des Rechenschafts⸗ i richts pro 1888 89 f Der Vorsitzende theilt mit, daß sich bei Prü r

Provinzialausschuß keinerlet Anstände 47 e eee 8 dem Voranschlag beigegebenen Uebersicht über die wirklichen Einahmen und Ausgaben der Provinzialkasse für 1888/89 enthalten. Im Anschluß hleran verliest der B. sitzende den Verwaltungs bericht des Provinzlal Ausschusses pro 188889 und sielt nunmehr die Rechnung und den Verwaltungsbericht zur Diseussion. Es bemerken hierzu:

Graf Ortola: Die Ansichten in weiteren Krelsen über das Kreisstraßenwesen immten doch in verschtedenen Beztehungen mit den Ausführungen des Provinzial Ausschusses in dessen Verwaltungs bericht nicht überein. In unserer kleinen Provinz habe man Staatsstraßen uud Kreisstraßen. Er halte es für sehr wünschenswerth bie Verwaltung des gesammten Straßenwesens innerhalb einer Provinz in eine Hand zu legen, da auch die Behandlung der Straßen in den einzelnen Kreisen zu

des§. 12 zur Anwendung, sofern die Voraussetzungen dieses Paragraphen zutr Die Krankenecontrole(vergl.§8 8) ist derart einzurschten, daß bei jedem Kran mindestens einmal in der Woche die Befolgung dleser Vorschriften eontrolirt wi Datum und Ergebniß der Controle ist auf dem Krankenschein zu vermerken. 7 §. 27. Die Unterstützung für Wöchnerinnen wird erstmalig an dem auf Entbindung folgenden Samstag gegen Einlieferung einer Bescheinsgung des Stand amtes über die Eintragung des Geburtsfalles oder einer Bescheinsgung der Ortt behörde über die Entbindung und den Tag, an welchem dieselbe erfolgt ist, demnächst an jedem folgenden Samstag für die abgelaufene Woche gezahlt. §. 28. Das Sterbegeld für ein verstorbenes Mitglied wird gegen Einlieferung des standesamtlichen Todtenschelnes an den hinterbliebenen Ehegatten desselben, 050 4000 falls ein solcher nicht vorhanden, dlejenigen Hinterbliebenen ausgezahlt, welche Begräbniß zu bewirken haben. Sind solche Hinterbliebene nicht vorhanden, so werde die Kosten der Beerdigung bis zum Betrage des Sterbegeldes aus der Kasse stritten oder denjenigen, welche dieselbe je nach Beschluß der Generalversammluß gemäß der pecunsären Lage der Kasse bestritten haben, erstattet. §. 29. Diejenigen, welche Mitglieder der Kasse werden, haben ein mit da ie a. ersten Erhebetermin beitragsfälliges Eintrittsgeld in Höhe von 5d ä des durch chu lichen Tagelohns der Klasse, welcher sie zugewlesen sind(§. 15), zu zahlen. Daß I Vol I J

baatsst.

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selbe beträgt hiernach in J. Klasse M. 180 oder) ¼ M. 2.40 1 II. 1 1 50 2.00. IFF 8 oe 1 1 0 Ie Vi ee, en, 096 VI 0.54 0.72 0

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Befreit von Eintrittsgeldern sind die diejenigen, welche nachweisen, daß

innerhalb der letzten 13 Wochen vor ihrem Eintritt in die Kasse einer anderen Krank,

kasse angehört haben oder Beiträge zur Gemeinde-Krankenversicherung bezw. Ortz

krankenkasse geletstet haben. N §. 30. Die wöchentlichen Kassenbeiträge betragen:

1 0.42 M. oder) 0 48 M.

1. für die Mitglieder der Klasse J 2.** 5* II 0.35* 0 40 0 1 1 0 4** E IV 0.21 1 0.24 4 5. 4 1 1 V 9.49 5 6. Ne 0.14 3. g *) Je nach Beschluß der Generalversammlung gemäß der peeunsären Lage d Kasse. 7 5 ) Die Höbe der Beiträge ist nach der pekunlären Lage der einzelnen Ork J d. krankenkassen zu bestimmen. bur 7 Club f ö Ela verschteden sel. Die Umlagen vermehrten sich in bedauerlicher Weise und die Kressa bahn

müßten dabei noch erhebliche Schulden econtrahiren. Ueber die jetzige Behandlung der Straßen würden noch recht viele Klagen geführt, ½ Jahr lange könne das Biß ie die neu eingedeckten Straßen kaum passiren; man müßte sich zum Einwalzen des Dez baer

materials entschließen, obgleich diese Art der Straßenunterhaltung kostspleliger sel, f n A Daß man von den jetzigen Straßenzuständen befriedigt sei, babe er in der Kammm Seger nicht gefunden. Das Kreisstraßengesetz bedürfe sehr der Reviston, das Eigenthums 0 verhältniß seti noch nicht einmal gesetzlich geregelt. Die Regierung habe auch elm hetzo; Revision des Gesetzes in Verbindung mit der Revision der Verwaltungsgesetze febun

Aussicht gestellt. nach Bürgermeister Gnauth: Durch das Kreisstraßengesetz sei nach seiner Meinug ein großer Schritt nach vorwärts erzielt worden; es wünsche gewiß Niemand Wlehen berstellung des früheren Verhältnisses. Vortheilhaft sei kes allerdings, wenn die gesamms] dahe Stroßenverwaltung in eine Hand gelegt werde. In diesem Falle sei es aber wünschenss] wd werth, wenn die Verwaltung in die Hand der Provinz gelegt werde und bedauerlich,, wenn sie in die Hand des Staats gelange. Dem Kreise Friedberg bleibe es ja uns] 9 benommen, für seine Straßen das Walzsystem einzuführen. Zuerst habe man im Kreisie Gießen mit dem Einwalzen der Straßen begonnen, dann sei der Staat hiermit gefolgt Freiherr von Rabenau: Er sei der Meinung, daß der Staat die ganzen. u Straßen einschließlich der Neubauten übernehmen solle. Es lasse sich nicht leugnen, daß sich der Zustand der Straßen gegen früber wesentlich gebessert habe. Je mehn für die Unterhaltung und Instandsetzung der Kretsstraßen geschehe, desto größer seien naturgemäß auch die Ausgaben hierfür. Für den Neubau von Straßen müsse min. destens eine höhere Dottrung aus Staatsmitteln angestrebt werden, der jetzige Staats beitrag sett absolut unzureichend. In Preußen würden den einzelnen Rreisen großg Summen vom Staat für Communalzwecke überwiesen, eine ähnliche Ueberwetsung müsse auch bei uns angestrebt werden. Flledberg sei nicht der einzige Kreis, der: seine Umlagen erböht habe, in allen Kreisen und in fast allen Gemeinden seien die: ö b Umlagen in die Höhe gegangen, dagegen gehe die Bevölkerungsziffer auf dem Land:! d fast allerwärts zurück. 9

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Justizrath Pr. Geyger: Die Hauptbeschwerden im Kreisstraßenwesen gingen g dahin, daß die Wege viel Geld kosten und daß der Zustand der Wege ein bessera:? de

sein müsse. Die ganze Einrichtung bei uns sel zu eomplizirt, da z. B. bei Straßen⸗ U bauten 4 und mehr Kassen betheiligt seien. Auch er erachte es für vortbeilhaft, 1 wenn die Verwaltung von Staats- und Kreisstraßen in eine Hand und zwar in dit 0 Hand der Provinz gelegt werde. Der Zustand der Straßen müsse besser werden; a die Einführung des Walzsystems sei schon mit Rücksicht auf die sonst unvermeidlichen; f Thierquälereten angezeigt 05

Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch: Er sei der Meinung, daß die Herren aus den 6 Kreise Friedberg ihre Beschwerden bei dem dortigen Kreistag vorbringen und nicht. Ju

den Provinzsaltag hinein tragen sollten; der Provinztaltag hemme die Verbesserung di a Kretsstraßen im Kreise Friedberg in keiner Weise. Im Uebrigen glaube auch er, daß d e

Verwaltung sämmtlicher Straßen zweckmäßiger durch die Provinz als durch den Stan der; erfolge. Man solle indeß nicht zu früh an dem bestebenden Gesetz rütteln, das Ge 15 sei noch zu jung und schon in der allerersten Zeit seines Bestehens bekämpft worden. 1 Discussion über Straßenbauten sei im Landtag schwierig und lasse sich viel richtig 0 der Provinz führen, da man mit den einschlägigen Verhältnissen vertrauter sei. 10 Adi Kostenpunkt werde durch Aenderung des Gesetzes nicht geringer. Zur Erhöhung de kamm Staatsdotation für Straßenneubauten sei aber eine Gesetzesänderung nicht nothwendig de 0 Graf Ortola: Die Frage sei von größter Wichtigkeit, ob die Straßenden. waltung durch den Staat, oder die Provinz, oder durch den Kreis erfolge, Ob de, dick, Kreistag zu Friedberg die ungünstige Lage der Straßenverhältnssse des Kreises Fred a der berg verschulde, sei ihm zwetfelhaft. Der Kreis Friedberg sei nicht befriedigt. An mucke träge auf Straßenbauten seien genügend gestellt, sie könnten jedoch nicht in der wünschend ab werthen Weise berücksichtigt Werden. Die Kreisstraßen Unterhaltung sei wohl bessch eln geworden, aber noch nicht genügend. N Der Vorsitzen de: Es werde allgemein anerkannt, daß die Straßen besse wurde geworden seien. Eine weitere Verbesserung erfordere selbstverständlich auch ein 10 höheren Aufwand. Er sei überzeugt, daß die Straßenverwaltung in den Händen del eu Provinz theuerer werde, als bei den Kreisen. Es sei dann für die Provinz e weit Centralbaubureau und für etwa 2 Kreise ein geademisch gebildeter Baumeister noth br. 9 wendig. Die erhoffte Entlastung der Kreise bei der Provinzial⸗Straßenverwaltunsf! ie werde nicht eintreten, eher stehe eine weitere Belastung zu erwarten. Zweckmäßl 0 würde es sein, wenn der Staat die gesammten Kosten tragen, die Straßenverwaltun. selbst aber in den Händen der Kreise verbleiben würde.(Schluß folgt.) 0