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8 An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Pfleglinge unserer Stiftung anvertraut sind, zu benachrichtigen, ftsmäßigen Quittungen und Bescheinigungen
Wir ersuchen Sie, Diejenigen Ihrer Ortsangehörigen welchen
Rechned, Herr Vogt die Pfleagelder aus dem zweiten Halbjahr 1889 gegen
Donnerstag den 23. Januar auszahlen wird. Friedberg den 16. Januar 1890.
Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1890 stattfindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden hier— durch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Mei— dung des Ausschlusses von dieser Prüfung
spätestens bis zum 1. Februar 1890 bei der unterzeichneten Commission einzureichen. Hinsichtlich der An— bringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts— zeugniß; b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes, mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen wahrend einer einjäbrigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist
die vorschri Für den Vorstand der Mathildenstiftung: Meyer.
Bekanntmachung. die Berechtigung zum einjährig⸗ freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1890.
obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder ein Unbescholtenheitszeugniß, welches
Vormundes beglaubigt sein; e. von der Polizeiobrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen
ist; d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen(von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung ein⸗ gereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten— heitszeugniß beizulegen.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Wehrordnung vom 22. Nobember 1888— Regierungsblatt Nr. 5 von 1889) Aufschluß.
Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt den 20. Dezember 1889.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Dr. Zeller.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf G
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden bierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann einzareichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vollendetem 17 Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein. jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts— zeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer ein— jäbrigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten
rund von Schulzeugnissen.
für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen; die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von hoheren Schulen(Gymnasien, Realgymnasien, Ober Real⸗ schulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürger— schulen und den sonstigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehoͤrde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormunds, be⸗ glaubigt sein muß; Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Real⸗ gymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehrordnung vom 22. November 1888— Regierungsblatt Nr. 5 von 1889— ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehrordnung verwiesen.
Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.
Der Vorsitzende: Dr. Zeller.
daß e
Deutsches Reich.
Darmstadt. Der Schaffner Schröder bei der Main-Neckar Babn wurde in den Rubestand versetzt, dem Geh. Commerzienrathe Wecker in Offenbach das Comthurkreuz 2. Klasse des Philippsordens und dem Bürgermeister Jeckel zu Ober-Mörlen das„Allgemeine Ehrenzeichen mit der Juschrift: Für langjährige treue Dienste“ verliehen und der ordentl. Professor Dr. von Hippel in Gießen auf Nachsuchen aus dem Dienst entlassen.
— Miltiärdienstnachricht. Prem-Lieut. à las. der Art. Locher wurde zum Hauptm. à la s, der Art. besördert.
Berlin, 20. Jan. Im Reichstag fand die zweite Berathung der Dampfervorlage statt. Graf Behr(Refe⸗ rent der Commission), Grad(Elsässer) und Woermann (nat. lib) sprechen für die Vorlage, Dietz(Soelaldem) namens seiner Partei, Or. Barth(deutschfr.) und Rintelen (Centr.) gegen die Vorlage. Nachdem dieselbe noch von Mooren(Reichsp) und Diffené(nat. ⸗lib.) befürwortet worden, wird die Vorlage in der Commisstonsfassung in zweiter Lesung angenommen. Hlerauf wurden die Anträge Ackermann und Aichbichler, betreffend den Befähigungs⸗ nachweis, in dritter Lesung genehmigt.— 21. Jan. Der Reichstag nahm heute in dritter Lesung die Dampfer— vorlage an und verwies die Ergänzung des Etats an die Budget Commission. Bei der dritten Etatsberathung erklärte Staatsseeretär v. Bötticher die volle Bereltwillig— keit des Bundesraths, die Beamtengehälter zu erhöhen und verhieß einen bezüglichen Nachtragsetat. Richter und
Kalle zogen hierauf ihre bezüglichen Anträge zurück; die betreffende Resolution der Commisston wurde angenommen,
* die Resolutlon Singer, betreffend die Sonntags— ruhe. titeln nach den Beschlüssen der Commission erledigt.
Dresden, 21. Jan.
betreffend die Befreiung der im Staatsbetriebe beschaͤftigten Arbeiter von der Zahlung der gesetz—
Schließlich wurde eine große Reihe von Etats—
In der zweiten Kam— mer wurde heute der Antrag Bebel und Genossen,
lichen Kranken- und Invaliditäts- Versicherungs⸗ beiträge, gegen 7 Stimmen abgelehnt. Rudolstadt, 20 Jan. Gestern Abend verstarb der regierende Fürst Georg Albert von Schwarz— burg-Rudolstadt in Folge eines Schlagflusses. Zwickau, 21. Jan. Eine Versammlung der Vertreter der Belegschaften aller Schaͤchte des Zwickauer Kohlenreviers beschloß, an den bekannten Beschlüssen der allgemeinen Bergar— beiter-Versammlung festzuhalten und wählte zur weiteren Ordnung der Angelegenheit eine zwölf— gliederige Commission, bestehend aus je einem Vertreter der zwölf Werke.
Saarlouis, 20. Jan. Demnächst treten in Euskirchen die Delegirten sämmtlicher deutscher Bergarbeiter zusammen. Dabei wird auch Be— schluß über den internationalen Congreß gefaßt.
Hamburg, 21. Jan. Die auf Veranlassung hiesiger Rhedereien von Antwerpen requirirten und heute eingetroffenen Heizer weigerten sich, zu 75 Mark anzumustern, als sie von den hiesigen Lohnverhältnissen Kenntniß erhielten; sie ver— langen von den Rhedern freie Rückreise und Eut— schädigung. Auch die Heizer(Neger) des Dampfers„(Ella Woermann“ streiken und wollen nur zu 85 M. anmustern. Heute Abend fand eine allgemeine Versammlung der Streikenden statt.
Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien. Der Reichs— rath ist auf den 3. Februar einberufen. Belgien.
dehnung an. zwei Ulanenescadrons in das Streikgebiet.
ö Brüssel, 19. Jan. Der Gruben- Ausschließung über Millevoye, arbeiterstreik nimmt eine immer größere Aus- weigerte, den Saal zu verlassen. Die Regierung entsandte heute wurde um 7 Uhr 10 Min. auf eine Viertelstunde Nach Wiederaufnahme derselben um
Charleroi, 21. Jan. Im Kohlenbecken zu Charleroi hat sich die Lage bedeutend gebessert. Die Zahl der Streikenden ist von 12000 auf 8350 herabgegangen.
Frankreich. Paris, 20. Jan. In der Kammer war wieder einmal großer Skandal. Als Joffrin die Tribüne bestieg, protestirte die Rechte und die Boulangisten. Cuneo d'Ornano und Dugue werden zur Ordnung gerufen, über Derouldde wird die Censur verhängt und seine zeitweilige Ausschließung beschlossen. Der Präsi⸗
dent ersucht Derouldde, den Sitzungssaal zu
verlassen; Derouldde jedoch rührt sich nicht, wes— halb die Sitzung zeitweilig geschlossen wird. Wahrend der Unterbrechung der Kammersitzung wurde Derouldde durch einen Oberst in Beglei— tung eines Piquets Soldaten ohne Waffen aus dem Saale entfernt. Die Sitzung wurde um 6 Uhr 50 Minuten wieder aufgenommen. Als der Saal sich wieder füllte, befand sich Joffrin auf der Tribüne; die Rechte und die Boulangisten setzten ihre Proteste fort. Der Boulangist Mille— voye interpellirte lebhaft den Präsidenten Perier. Letzterer befragte die Kammer wegen Verhängung der Censur gegen Millevoye. Die Kammer be— schloß, Millevoye das Wort zu entziehen. Der Präsident schlug vor, über Millevoye die zeit⸗ weilige Ausschließung zu verhängen. Millevoye erklärte, er halte seine Worte aufrecht, es sei die Kammer, welche sich gegen das Volk auflehne. Die Kammer beschloß hierauf die zeitweilige welcher sich Die Sitzung
vertagt.
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