Ausgabe 
23.1.1890
 
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Donnerstag den 23. Januar. 4 10.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 1 18 in er Erscheint dreimal wöchentl d zwar Dien und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 1 Donnerstag 2 e

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

An die Bewohner Friedbergs und der Umgegend.

* 2* 814 2 N 12 2 Zur Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers wird Montag den 27. d. Mts., Nachmittags Uhr, ein Festessen im Hotel Trapp dahier stattfinden, zu welchem die Bewohner der Stadt Friedberg und der Umgegend hierdurch freundlichst eingeladen werden. Auswärtige, sowie sonstige hiesige Einwohner, welchen die in Umlauf gesetzte Liste etwa aus Versehen nicht zukommen sollte, werden gebeteu, bis zum 25. d. Mts. ihre Anmeldung im Hötel Trapp zu bethätigen. Die Bewohner der Stadt Friedberg werden ersucht, durch Schmücken ihrer Hauser zur Feier des Tages mitzuwirken. Friedberg den 22. Januar 1890 Im Auftrag des Comités: Winter, Major z. D., Kommandeur des Landwehrbezirks Friedberg.

9 Amtlicher Theil. Betreffend: Reichstagswahlen. Friedberg den 20. Januar 1890. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Mit Bezugnahme auf unser Ausschreiben obigen Betreffs vom 11. l. Mis. Kreisblatt Nr. 6 machen wir noch auf nachstehende Vorschriften zur Beachtung aufmerksam:

Die Entscheidung über die Einsprachen gegen die Richtigkeit und Vollstaͤndigkeit der Waͤhlerlisten, welch letztere, wie bereits verfügt, vom 23. bis 30. l. Mts., beide Tage einschließlich, offen zu legen sind, hat sofern die Erinnerung nicht sofort von der Großherzoglichen Bürger⸗ meisterei als begründet erkaunt wird, nach Maßgabe des Art. 48 II pos. 6 des Gesetzes vom 12. Juni 1874(Reg. Blatt Nr. 29 pag. 268) durch den Kreisausschuß zu erfolgen. Diese Entscheidung muß spätestens den 12. Februar l. J. Abends ertheilt und durch Vermittelung der betreffenden Großherzoglichen Bürgermeisterei dem Betheiligten bekannt gemacht sein.

Bei den Berichtigungen der Wablerlisten sind die Gründe etwaiger Streichungen oder Nachträge am Rande der Liste unter Angabe des Datums der Berichtigung von den Großherzoglichen Bürgermeistereien kurz zu vermerken.

Eiwaige Einsprachen, welche wäbrend der Offenlegung der Listen vorgebracht und nicht sofort durch die Großh. Bürgermeisterei erledigt werden, sind uns daher alsbald nach dem Offenlegungstermin einzureichen, damit bezügliche Entscheidung des Kreisausschusses veranlaßt werden kann.

Weiter sprechen wir die Erwartung aus, daß Sie die in unserm Ausschreiben vom 11. l. Mts. gegebenen Weisungen pünktlichst befolgen und bringen zugleich die am 23. l. Mts. zu erfolgen habende Berichterstattung andurch in Erinnerung. Dr. Braden.

Betreffend: Jagdverpachtungen. Friedberg den 20. Januar 1890.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Mit Ablauf des Monats Januar werden eine Reihe von Gemeindejagden in unserem Kreise leihfaͤllig und sind deshalb Neuperpachtungen vorzunehmen. Es giebt uns dies Veranlassung Ste darauf hinzuweisen, daß die vor der Verpachtung zu verlesenden Bedingungen eine für den Pächter sowohl wie die verpachtende Gemeinde bindende Vertragsgrundlage abgeben und namentlich die verpachtende Gemeinde nicht berechtigt ist nach der Verpachtung durch Verweigerung des bei taxgemäßem Gebote garantirten Zuschlags oder Annahme von vorher ausgeschlossenen Nach⸗ geboten oder andern den Bedingungen zuwiderlaufenden Handlungen einseitig von dieser Vertragsunterlage abzuweichen. Derartige Verletzungen des Vertrags führen, statt der Gemeinde eine erhöhte Einnahme zu erbringen, zu langwierigen und sehr kostspieligen Prozessen. Sie wollen deshalb Sorge tragen, daß vor der Verpachtung vorschriftsmäßig die Taze der zuständigen Oberfoͤrsterei eingeholt wird, daß Sie im Besitze des die vorgeschriebenen Bedingungen enthaltenden Verpachtungsprotokolles sind, und daß keine Verletzung dieser Bedingungen einseitig vorgenommen wird.

J. V.: Dr. Wallau Betreffend: Die Sonntagsfeier, hier das Tränken von Vieh an öffentlichen Brunnen an Sonntagen. Friedberg den 20. Januar 1890. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Es ist zu unserer Kenntnis gekommen, daß in einer Reihe von Ortschaften des Kreises das Tränken, Schwemmen und Waschen von Vieh an öffentlichen Brunnen, Bächen und dgl. an Sonntagen kurz vor und na ch dem Gottesdienste sowte während desselben stattzufinden pflegt. Um die hiermit nothwendig verbundene Störung der Sonntags ruhe moͤglichst zu vermeiden, weisen wir Sie an darauf Bedacht zu nehmen, daß alle derartigen Handlungen, sofern sie an Sountagen vorgenommen werden, spätestens bis 8 Uhr Vormittags beendigt sind, und wollen Sie das Ihnen unterstellte Polizeipersonal dementsprechend bedeuten. J. V.: Dr. Wallau. Betreffend: Die Sonntagsfeier, hier das Tränken von Vieh an offentlichen Brunnen an Sonntagen. Friedberg den 20. Januar 1890.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises.

Wir machen Sie auf unser Ausschreiben an die Großherzoglichen Bürgermeistereien vom heutigen aufmerksam.

J. V.: Dr. Wallau.

Betreffend: FuhrwerksBerufsgenossenschaft. Bekanntmachung. Auf Antrag des Vorstandes der Fuhrwerks-Berufsgenosseuschaft bringen wir die Namen der für die Provinz Oberhessen bestimmten

Vertrauensmänner der genannten Berufsgenossenschaft hiermit zur Kenntniß der Interessenten:. 8 5 Spedition Adolf Lynker in Gießen, Vertrauensmann, und Herr Fuhrwerksbesitzer Christ. Haubach in Gießen, Stellvertreter Friedberg den 20. Januar 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

J. V.: Dr. Wallau.

Betreffend: Das Hypothekenwesen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. Friedberg den 21. Januar 1890. Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an die sämmtlichen Ortsgerichte des Amtsgerichtsbezirks Friedberg.

Auf Weisung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz geben wir Ihnen auf, die Hypothekenbücher von Anfang an zu durchgehen und bei allen geloͤschten Hypotheken die Namensregister darauf zu prüfen, ob die Namen der Schuldner, Mitverpfänder und Unter⸗ pfandserwerber gelöscht sind, und, wo dieses nicht der Fall ist, die Loͤschung nachzuholen. i g 85

Von dem Vollzuge dieser Anordnung werden wir uns gelegentlich der ordentlichen Revision der Hypothekenbücher vergewissern.

Sellheim. Weber.

Erledigt: Der Steckbrief gegen Johannes Heck von Astheim, durch Wachtmelster Will in Vilbel; das Ausschrelben gegen Justus Mosebach von Burghaun, zuleßt

in Peterwell, durch Gendarm Schubert JI. zu Eschersheim.

Unerledigte frühere Ausschreiben: Meine unterm 13. Junk 1889 gegen Johanna Bosecke, Schausplelerin aus Wismar in Mecklendurg, und unterm

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22. August 18 gegen Robert Peters, Theaterunternehmer von Berlin, erlassenen Ausschrelden bringe ich hiermit in Erinnerung,

ü Auskunft begehrt wird: Konrad Hedderich von Zeilbach bet Ulrichstein, zuletzt Dlenstknecht auf dem Loͤwenhof, Personen, bezüglich deren Aufenthalts Aus uf geh Der Großherzogliche Amtsanwalt:

Kreis Frier berg. mae 9 Frlebberg den 20. Januar 1890. e e