Ausgabe 
21.6.1890
 
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Proviantamt zu jeder s

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Keuntniß, daß nach Mittheilung Königlich Preußtschen Proviantamts zu Bockenheim die Heu- un gleich nach Beginn der Heu resp. Roggen-Ernte aufgenommen Auskunft über die Preis- und Qualitäts⸗Verhältnisse stets bereit ist.* wollen hierüber ortsübliche Publikation vollziehen lassen.*

Roggenstroh⸗Ankäufe bei dem dortigen Magazin so chriftlichen und mündlichen

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien Friedberg den 19. Juni 1890.

Maßregeln gegen die Maul⸗ und Klauenseuche betreffend. J der zu transporttrenden Thiere, jedes mitzuführende Stuck Rindvieh, nach Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen, die Zahl der mitzuführen. Schweine und Ziegen, die Bescheinigung,

Da die Maul- und Klauenseuche im Umkreis wieder eine weitere Verbreitung gefunden hat, wird hierdurch bezüglich des Marktverkehrs

folgende Anordnung getroffen:

1) Jeder, der Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine Viehmarkt im Kreise Gießen auftreibt oder von einem Viehmarkt wegbringt, hat die Seuchefreiheit der Thiere durch

auf einen

ein thierärztliches Zeuguiß nachzuweisen.

Hiernach sind im Marktverkehr nicht nur

händler, sondern auch alle Landwirthe und Metzger zum Besitz der

Zeugnisse verpflichtet.

2) Die erwähnten Zeugnisse sind 5 Tage lang gültig und müssen den Namen der Besitzer,

enthalten: Ort und Datum der Ausstellung,

Bekanntmachung.

Bek enntmachung,

den Schafe,

steller unterzeichnet und polizeibehörde wie seither die Vieh⸗

Im Wiederholungsfalle 9

Bekanntmachung.

Nach Mittheilung des Königlichen Landrathamts Wetzlar ist in der Gemeinde Allendorf

Friedberg den 18. Juni 1890.

Ernannt und verpflichtet wurden: Adam Hartmann von Münzenberg und

Der Aufenthaltsort des Johannes Steuernagel ist unbekannt und zu ermitteln.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Person, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Kilian Gering Ehefrau, geb. Nix,

Unerledigte frühere Ausschreiben. Mein Friedberg den 17. Juni 1890.

Ausschreiben vom 22. März 1. J., gegen Johann Pommer von Regensburg, bringe ich in Erinnerung.

Thiere sich seit mindestens 7 Tagen der Untersuchung befunden haben. mit seinem Siegel versehen oder von der Oris beglaubigt sein. 0

3) Zuwiderhandlungen werden nach§. 66 des Reichsgesetzes von 23. Juni 1880 mit Geldstrafe bis zu 150

Gießen den 17.

Anton Seib von Rockenberg als Kreisstraßenwärter.

werden und daß das genannt

Gioßherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

ö

daß die fraglichen in seuchefreiem Zustand am Ott Die Zeugnisse müssen von dem Aus,

M. oder mit Haft bestraft, tritt Gefängnißstrafe ein.

Juni 1890. Gr. Kreisamt Gießen. v. Gagern.

die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

umherziebende Kitzelmacherin, zuletzt wohnhaft in Vilbel. en

Der Großherzogliche Amtsanwalt: Krämer

Deutsches Reich Friedberg, 19. Juni. J. Gr. Hoh. die Prinzessin Victoria, Prinzessin Ludwig von Battenberg, begab sich heute Mittag um ½1 Uhr in Begleitung der Schlüsseldame Freiin v. Grancy und des Obersthofmarschalls General v. Wester⸗ weller nach Darmstadt, um im Großherzoglichen alten Palais unter ihrem Vorsitze einer Sitzung des unter ihrem Protektorat stehenden dortigen Alice-Frauenvereins beizuwohnen und kehrte

Abends um 8 Uhr hierher zurück.

Friedberg, 20. Juni. Heute begaben sich die Allerhöchsten Herrschaften mit Gefolge nach Meerholz um den dortigen Isenburg- dingen'schen Herrschaften einen Besuch abzustatten.

Darmstadt. Militärdienstnachricht. Der Bezirkscommandeur des Landw.-Bezs. Friedberg Major z. D. Winter wurde zum Oberstlieutenant befördert.

Der Zugführer bei den Oberhessichen Eisenbahnen Schneider wurde in den Ruhestand versetzt.

Berlin. Der Kaiser verlieh dem Reichs kanzler v. Caprivi den Schwarzen Adlerorden.

König Humbert wird im October d. J. hierher kommen.

Für den Monat September ist nach dem Fr. J. eine Zusammenkunft der Finanzminister Deutschlands zu Berathungen über die Deckung der durch die neuen Bedürfnisse des Reiches entstehenden Mehrkosten geplant.

18. Juni. Im Reichstag fand heute die erste Be⸗ rathung des Nachtragsetats, die Erhöhung der Beamten gehälter betreffend, statt. Staatsseeretär v. Maltzahn begründet die Vorlage, welche der Reichstag gewünscht hat, wobei aber die Offieiere nicht zu übergehen seiten. Die Finanzabschlüsse seten für die Einzelstaaten dle denkbar günstigsten. Wenn auch eine Andauer dieses guten Standes erwartet werden könne, so seien doch neue Einnahmequellen erforderlich. Eine Beschränkung der Einnahmequellen wie der Kornzölle set unmöglich. v. Benda ist für dle Vor⸗ lage, jedoch gegen die Erhöhung der Officiersgehälter, Singer ist für die Erhöhung der Gehälter der Unter beamten, jedoch gegen jede Erböhung der nicht ersichtlich unzulänglichen Gehälter. Graf Behr ist für die Vor⸗ lage, soweit sie dem Vorgehen Preußens entspricht. Richter ist gegen die Erhöhung der Offieiersgehälter; die Verantwortung für neue Steuern könnten die Frei⸗ sinnigen nicht übernehmen. Hahn spricht sich gegen die Erhöhung der Gehälter in der dritten Tarifklasse, welche er zu den höheren Beamten rechne, sowie gegen die der höheren Officiere aus; im übrigen ist er für die Vorlage.

nicht hinter Preußen zurückbleiben; die Frage set nicht, ob sich das Reich in einer Defieltwirthschaft befinde, sondern ob das Reich in Verbindung mit den Einzel⸗ staaten die Ausgaben decken könne. Der Krlegsminister hebt die Nothwendigkeit einer Verbesserung der Offieler gehälter hervor; wer seinen Beruf in der Vertheidigung des Vaterlandes finde, der müsse das Nothwendige erhalten. Windthorst ist für die Gehaltserhöhungen, soweit Geld dazu vorhanden ist. Rickert ist gegen die Verquickung der Reichsfinanzen mit denen der Einzel⸗ staaten. Der Schaßtzseeretär führt aus, daß von dem Mehrbedürfniß von 60 Millionen 45 durch die Zölle gedeckt würden. Die Streichung einzelner Stellenzulagen würde eine Umarbeitung der ganzen Vorlage bedingen. Miquel bemerkt, durch die Ablehnung der Gehaltser höhungen der Offieiere spreche der Reichstag keineswegs eine definitive Ablehnung überhaupt aus. Die Vorlage wird der Budgeteommission überwiesen. 19. Juni. Der Reichstag erledigte heute die Gewerbegerichtsvorlage bis einschlteßlich§ 25 a, betreffend das Verfahren bezieh ungsweise die Vertretung vor Gewerbegerichten, mit unwesentlichen Aenderungen, meist nach der Commissions: fassung. Er begann sodann die Berathung des§ 72 (Zuständigkeit der Innungen bet Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Lehrlingen) und vertagte sich bis morgen. In der Budgeteommission des Reichstags wurden die für die Stabsoffieiere und Hauptleute erster und zweiter Klasse, ferner die für die Premlerlieutenants und die für die Beamten der dritten Tarifklasse geforderten Ge haltserhöhungen einstimmig abgelehnt.

Der stellvertretende Reichscommissär für Südwest⸗ Afrika, Dr. Göhring, welcher Mitte März wieder in der Walfischbai eintraf, hat eine Reise nach dem südlichen Theil des Schutzgebietes angetreten und gedenkt an der Südgrenze desselben, am Oranjefluß, und zwar auf der Niederlassung Stolzenfels im Juli einzutreffen.

Der Reichsanzeiger theilt den Colonialver trag mit England mit, der folgenden Wortlaut hat: Auf Grund der in jüngster Zeit geführten Verhandlungen ist zwischen der deutschen und der englischen Regierung über das Folgende ein Einverständniß erzielt worden: 1) Die deutsche Interessensphäre in Ostafrika wird be grenzt: a) im Süden: durch eine Linte, die von der Mündung des Rokura im Westen des Nyassasees bis zur Mündung des Kilambo im Süden des Tanganylkasees führt; b) im Norden: durch eine Linie, welche längs dem 1. Grad südlicher Breite vom Westufer des Vietorla Nyanza

bis zum Kongostaate führt und den Berg Msumblro südlich umgeht. 2) Zwischen dem Nyassa⸗See und dem Kongostaate, zwischen dem Nyassa-See und dem Tan⸗ ganyika⸗See, auf dem Tanganyika-See und zwischen dem Letzteren und der nördl. Grenze der beiderseitigen Inter essensphären wird der Verkehr für die Unterthanen und die Güter belder Nationen von allen Abgaben frei bleiben. In den belderseltigen Interessensßhären wird den Missionen belder Staaten Kultus- und Unterrichtsfreiheit gewährt. Die Unterthanen des eines Staates sollen in der Inter essensphäre des anderen bezüglich der Niederlassung und

Staatssecretär v. Bötticher betont, das Reich dürfe

des Handels die gleichen Rechte genießen, wie die Unter⸗ thanen des Staates, welchem die Interessensphäre angehört.

England wird seinen ganzen Einfluß aufbleten, um den

inen

Sultan von Sansibar zur Abtretung des von ihm der; deutsch ostafrikanischen Gesellschaft verpachteten Küstem; striches an Deutschland zu bewezen Für diesen Fall wird deutscherseits dem Sultan eine billige Entschädigung für rie ibm entgehende Zolleinnahme gewärt werden Ditz Grenze läuft längs dem 22. Grade südl Breite nach Osten bis zum 21. Längengrade, von da nach Norden längs diesem

Grade bis zum Schneidepunkte desselben mit dem 18. Grad

südl. Breite und von da nach Osten längs dem Tschobiflusss

bis zu dessen Mündung in den Zambesi; 3) Die Grenze

zwischen dem deutschen Togogebiete und der englischem Goldküstenkolonte soll entsprechend dem deutschen Vor⸗ schlage durch eine Linie gebildet werden, welche die streitigs Landschaft Krept in der Weise durchschneidet, daß den nördliche Theil mit Kpandu an Deutschland, der südlichs Theil mit Pekt an England fällt; 4) Deutschland über⸗ trägt England seine Schutzherrschaft über Witu und So⸗

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maliland im Norden der englischen Interessenspbären,] ml

5) Deutschland gibt seine Zustimmung, daß England üben

das Sultanat Sansibar mit Ausnahme des der deutschem ostafrikanischen Gesellschaft verpachteten Küstenstriches das

Protektorat übernimmt; 6) England brttt, vorbe⸗ haltlich der Ermächtigung des Parlaments,

an den deutschen Kalser die Insel Helgoland ab. Für die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht undd

der deutschen Zollgesetzgebung in Helgoland wird eint:

Frist vereinbart werden; auch soll den dermaligen Be⸗ wohnern während eines bestimmten Zeitraums das Recht,

für die englische Nationalität zu optiren gewäbrt seinz

7) die übrigen auf koloniale Fragen bezüglichen Differenzy punkte. Reklamatlon wegen der Aufbringung des Dampfers Neera, Abgrenzung der Walfischbat, Reklamation gegem die englische Niger Gesellschaft ze. werden, nachdem fest⸗ gestellt ist, daß über dleselben im Prinzip keine ernstlichem Meinungsverschiedenheiten bestehen, weiterer freundschaftk licher Verständigung vorbehalten; 8) Bis zum formell Abschluß des gegenwärtigen Uebereinkommens, welcher in kürzester Frist durch Notenaustausch geschehen soll, wird keine Unternehmung in Afrika, welche sich mit den vol stehenden Verabredungen im Widerspruch befindet, von einer der beiden Regierungen sanktionirt werden.

Ausland.

Frankreich. Paris. Der Großfürst⸗Thros folger von Rußland wird gelegentlich seiner Reiz um die Welt auch hier erwartet. 10 König Ahmadu hat, einer offitiellen Di pesche aus Saint Louis zufolge, mit 4000 Man darunter 1000 Reitern, am 3. Juni die Nach hut der Colonne Archinard angegriffen, dis Telegraphendrähte abgeschnitten und die Schiene wege zerstört. Der Feind wurde mit große Verlusten verjagt und ließ über 250 Todte alf dem Schlachtfelde zurück. Die senegalesischel

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wundete, darunter den Hauptmann Ruault, de Lieutenant Salvat und den Unterofficier Lagardt

Tirailleurs hatten 8 schwere und 20 leicht Ven

Großbritannien. London. Die Kaiseng