Ausgabe 
21.6.1890
 
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est. Samstag den 21. Juni. 1 72.

1890. E

8 9 18. 1 it 8. 5 8 der dae N 9 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo; 23 5 N 8 i; N N und srellag Abend ausgegeben. 0 Kreisblatt für den Kreis Friedberg. dee en e Bfenas, ten, oncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 A ien 5 1 b auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag uc beigefügt ist, werden stets unn die 0 d 25 de.. Fal a f f N 5 A. Gu Amtlicher Theil. c für da J eeeend: Abnahme des Verfassungseides vom II. Quartal 1890. Friedberg den 17. Juni 1890. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. adcherteig Zur Ableistung des rubrieirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: mut 5 1 zu Friedberg Dienstag den 1. Juli l. Is., Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, ö 18 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß Karben Mittwoch den 2. Juli l. Is., Vormittags 10 Uhr. 10* Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung ele! s rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 30. Juni l. Is. unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder

kericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten wollen Ste bei 3 Mark Strafe vorladen lassen.

, at Zugleich werden wir in dem Termine am 2. Juli l. Is. von Angehörigen der betr. Orte Beschwerden oder Wünsche entgegennehmen. Dr. Braden.

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aube Peter Loh von Griedel, Ernst Wilhelm Leithäuser von Ober-Florstadt, und Johann Andreas Schneider von Vilbel.

Sa ö eweffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge. Friedberg den 18. Juni 1890.

* 1 Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

11 1 Indem wir auf unser nachstebend abgedrucktes Ausschreiben vom 20. Juni 1885 hinweisen, beauftragen wir Sie, die Gemeinde-Einnehmer * ernach mit dem Anfügen entsprechend zu bedeuten, daß Verschleppungen bei Abgabe der Rechnungen, wie sie, trotz der getroffenen Bestimmungen 5 otgekommen, unter keinen Umständen geduldet werden könnten und mit Strafen gegen die Säumigen vorgeschritten werden müßte.

münm Da, wo absolut begründete Anstände der rechtzeitigen Aufstellung der Rechnungen entgegen stehen, ist zeitig Bericht zu erstatten, damit

d. Scan ent, vor dem Termin zur Abgabe derselben solcher entsprechend erweitert werden kann.

Bis zum 1. Oktober 1. J., sehen wir Ihrem Bericht darüber entgegen, ob die Abgabe der Rechnungen an Sie erfolgt ist. Was die Aufstellung und Einsendung der Gemeinde- Voranschläge betrifft, so bemerken wir jetzt schon, daß wir veranlaßt sind, künftig bedingt darauf zu bestehen, daß die hierfür vorgeschriebenen Termine eingehalten werden, und daher Versäumnisse in dieser Beziehung unnach

schtlich Strafe zur Folge haben werden. N Sie wollen sich hiernach bemessen und darauf Bedacht nehmen, daß die Aufstellung der Gemeinde-Voranschläge im Oktober und die

insendung derselben bis zum 15. November erfolgt. Dr. Braden.

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,. 3 betreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge. Friedberg den 20. Juni 1885. iges Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 gn Nach Mittheilung Großherzoglicher Ober-Rechnungskammer an Großherzogliches Ministerium wird der Termin für die Ablieferung der

eien, welcher nach unserem Amtsblatt Nr. 3 von 1881 auf den 30. September fest⸗

2770 Diemeinde⸗Rechnungen an die Großherzoglichen Bürgermeister n f esezt ist, haufig von den Gemeinde-Einnehmern nicht pünktlich eingehalten. Solche Unregelmäßigkeiten sind nicht nur für den Gemeindehaushalt, n ee rechtzeitige Aufstellung und Prüfung der Gemeindebudgets, sondern auch für den geordneten Geschäftsbetrieb der betheiligten Behörden von 3 nachthelligem Einfluß. Um diesem Uebelstande mit Erfolg zu begegnen, hat Großberzogliches Ministerium des Innern und der Justiz durch 5 Verfügung vom 17. März 1885 angeordnet, daß von den Bürgermeistereien der Landgemeinden bis zum 1. Oktober jeden Jahres Bericht über schl die erfolgte Abgabe der Gemeinde Rechnung Seitens der Gemeinderechner erstattet und gegen die säumigen Rechner nachdrücklich vorgegangen * werden soll. Sie wollen die Gemeinde-Einnehmer von dieser Fristbestimmung ausdrücklich benachrichtigen und die erfolgte Abgabe der Rechuung ideen un Sie, event. den Grund der Verzögerung bis 5. Oktober anzeigen. Dr. Braden. 1 Zetreffend: Einführung neuer Statuten in den Bezirkskrankenkassen Assenheim, Groß⸗Karben, Reichelsheim und Vilbel. Friedberg am 16. Juni 1890. 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 5. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Kassebezirke der Bezirkskrankenkasse Assenheim, Groß Karben, Reichelsheim und Vilbel. N die Generalversammlungen der rubricirten Kassen beschlossene Einführung neuer Statuten unsere Genehmigung

Nachdem die durch halten hat, weisen wir Sie darau erden die Kassenmitglieder für die

f hin, daß die neuen Statuten mit dem 1. Juli l. J. in Kraft treten. Nach§. 15 der neuen Statuten Bemessung der Höhe der Krankengelder in 6 Klassen eingetheilt: Arbeitslohn Durchschnittlicher Tagelohn I. Klasse M. 3. und darüber M. 3., 2.25 bis M. 3. ausschließlich 2.50,

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W.% is 2 1 ee IV. 1 1 1.2⁵ 17 1 1.75 17 15 1.50, V. U 1 2 5 1.25 7 17 1.20, Iden 0 I. nter M. 1. beate 5 1 8 tägliche Nebel 5 1 1 i 9 1 1 1 9 f ˖ forderlich, daß künftig bei den Anmeldungen zur Krankenkasse auch der tägliche Arbei ver ien es Versicherten 1 05 12 a die ae e für die bereits angemeldeten Versicherten das tägliche Arbeitsverdienst in den ersten 8 Tagen

widrigenfalls nach den Statuten die Zutheilung in eine Lohnklasse durch den Kassenvorstand selbst Dr. Braden.

les Juli achträglich anzugeben, 0 b been 141 5 1 Sie dies dreimal ortsüblich bekannt machen zu lassen.

Bekanntmachung. 8 1 25 Hund 27. l. Mts. findet Seitens der Garnison Butzbach Gefechtsschießen mit scharfer Munition auf dem dortigen großen (zer. 8 wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, laden wir die Großherzoglichen Bürgermeistereien der zunächst N 8 Orte ein, in Ihren Gemeinden noch besondere Bekanntmachung zu erlassen.

Frledberg den 19. Juni 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Di l. und Klauenseuche ist in folgenden Orten festgestellt und Stallsperre angeordnet worden: 4 75 In 11 hausen bei 2 Kühen des Philipp Fritz VII.;

In Kirch⸗Göns bei 6 Kühen und 7 Rindern des Konrad Wagner;

In Massenhelm bei 4 Kühen und 2 Rindern des Adam Gustav Böckel; ö 12 12 In Vilbel in der Hofraithe des Georg Kalbhenn. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Friedberg den 18. Juni 1890. Dr. Braden.

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