U 13890. Samstag den 20. September. 4 111.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch N 73 3 1 Erscheint dreimal wöchentli f ee end un gegeben Kreisblatt für den Kreis Friedberg. sch h e Dienstag,
Sci 0 ihfe 9 Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von g auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
I Amtlicher Theil.
. d: Einquatierung in 1890, hier Liauidatt Vergü ür Lieferung f f 8 1 Zetreffen 1 5— 1775 90, hier Liquidation der Vergütung für Lleferungen und Leistungen Friedberg den 18. September 1890.
1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. f f Wir beauftragen andurch diejenigen von Ihnen, in deren Gemeinden Truppen einquartirt waren, die Liquidationen über die Vergütung ö ür etwa gelieferte Fourage, wozu Sie das Formular bei uns beziehen können, alsbald aufzustellen und längstens bis zum 1. k. Mts. in
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inn noppelter Ausfertigung an uns einzusenden. 1 5 Summe Es ist darauf zu achten, daß die Aufstellung sorgfältig und vorschriftsmäßig nach dem Muster im Reichsgesetzblatt Nr. 35 von 1887, b
a Seite 477—480, erfolgt und nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Juni 1887, Reichsgesetzblatt Nr. 20, und der Instruktion vom ö cbtr zimt 0. August 1887, Reichsgesetzblatt Nr. 35, die Durchschnittsmarktpreise des dem Lieferungsmonat vorausgegangenen Monats, unter 9 in Belchen sich ein Zuschlag von fünf vom Hundert bereits befindet, richtig eingetragen werden.
f f Die Quittungen über geleisteten und unbezahlt gebliebenen Vorspann sind kurzer Hand an uns einzusenden. 0 5 Die Quartierbescheinigungen sind, nachdem die Servisvergütung nach Maßgabe der Anleitung im Reichsgesetzblatt Nr. 4 von 1885, eee Seite 10 und 11, auf Grund des Tarifs von 1878, Seite 244 und folgende des Reichsgesetzblatts bezw. für enge oder Nothquartiere nach a en eee er Vorschrift in§ 2 pos. c. von Art. 1 des Gesetzes vom 21. Juni 1887(Abänderung bezw. Ergänzung des Quartierleistungsgesetzes vom
Mehl,„ 5. Juni 1868) darauf berechnet und eingetragen worden, mit Datum und Unterschrift versehen, ebenfalls kurzer Hand an uns einzusenden.
Dr. Braden.
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Betreffend: Anschaffung des Holzsamens für die Gemeindewaldungen in 189½2. Friedberg den 15. September 1890. * Un Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der waldbesitzenden Gemeinden des Kreises. ö. Zuit 1 Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in§ 3 der Instruktion über Behandlung der Einnahmen aus den Exträgen der Gemeinde— 1 5 1 waldungen und der darauf sich beziehenden Ausgaben, vom 15. Juni 1880, beauftragen wir Sie andurch, wegen Anschaffung aller nicht aus f
5 em Großherzoglichen Magazin zu liefernden Samenarten, z. B. Eicheln, Bucheln ꝛc., alsbald mit der betreffenden Großherzoglichen Oberförsterei 3 1 n Benehmen zu treten. Dr. Braden. 1 ellsiche, getreffend: Unfallversicherungspflicht der von den Kirchhofsverwaltungen beschäftigten Arbeiter. Friedberg den 17. September 1890. 5 N „ 0 2 erg, 1 hlian Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Kirchenvorstände des Kreises. 4 Salbein Fal. Im Auftrag Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz benachrichtigen wir Sie, daß nach Entscheidung des Reichsver— 1 scherungsamts die durch Ausheben und Verfüllen der Gräber auf den Friedhöfen entstehenden Arbeiten nicht als Bauarbeiten zu erachten, also 3
Anträge auf freiwillige Versicherung dieser Arbeiten bei der Versicherungsanstalt der Tiefbau-Berufsgenossenschaft sind binnen 3 Wochen ki uns einzureichen. Dr. Braden.
Bekanntmachung. Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 31. August l. J. die Erlaubniß Allergnädigst ertheilt, laß der Probsteikirchenvorstand zu St. Peter in Worms zum Zwecke der Gewinnung von Mitteln für die Wiederherstellung des Domes in Worms une Geldlotterie im ersten Vierteljahr 1891 durch einen Ausschuß des Dombauvereins zu Worms veranstaltet. Es dürfen nicht mehr als 200,000 Loose zu 3 Mark das Stück ausgegeben werden und müͤssen mindestens 37½% des Bruttoerlöses eis dem Verkaufe der Loose als Geldpreise zur Verwendung kommen. Die Loose dürfen im Großherzogthum vertrieben werden. 1 Friedberg den 15. September 1890. Sd e Friedberg. 1
r. Braden.
daun, licht unfallversicherungspflichtig sind.
Bekanntmachung. N ö Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Vorstand des Gewerbehalle-Vereins zu Darmstadt auf dessen Nach⸗. schen die Veranstaltung einer Verloosung von Industrie-Gegenstanden im Monat Dezember unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 0 6,000 Loose zu 1 Mark das Stück ausgegeben und mindestens 65% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinn— 1 tegenständen verwendet werden. Der Vertrieb der Loose im Großherzogthum ist gestattet. 3 1 N Friedberg den 8. September 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 1 Dr. Braden. 1 Bekanntmachung, 1 Im Gehöfte des Jean Müller zu Okarben ist die Maul⸗ und Klauenseuche festgestellt und deshalb Gehöftsperre angeordnet worden. 1 Friedberg den 18. September 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Bekanntmachung. Im Gehöfte des Heinrich Friedrich Walther zu Bauernheim ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt und deshalb Gehoftsperre ange⸗ dnet worden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 18. September 1890. Dr. Braden. Etreffend: Feldberelnigung in der Gemarkung Okarben II. Sache. Bekanntmachung. 0 5 1 i. Nachdem die am 10. l. Mts. abgehaltene Abstimmung über rubre. Proßsekt ergeben hat, daß sämmtliche betheiligte Grundbesitzer für l N de Feldbereinigung in der Gemarkung Okarben gestimmt haben, so wird dieses Resultat unter dem Hinweis bekannt gemacht, daß das Abstimm⸗ 1 1 gsprotokoll in der Zeit vom 20. bis 27. September l. J., auf dem Amtszimmer der Großh. Buͤrgermeisterei Okarben offen liegt. Ein⸗ 1
vendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses sind binnen 14 Tagen von dem Erscheinen dieser Bekanntmachung an rechnet mittelst schriftlicher Beschwerde bei oder Großh. Oberen landwirthschaftlichen Behörde geltend zu machen.
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Friedberg den 17. Sept. 1890. Der Vollzugs-Commissär: hel ö 3.42 Dr. Wallau. ö 3 on, bezüglich deren Anfenthalts Auskunft begehrt wird: Karl Rabenau von Beuern, zuletzt Backsteinmacher in Fauerbach b. Fr. uche 1 Kale 25 1 5 95 Seba Kutsch von 5 durch Wachtmetster Will in Vilbel; das, Ats schreiben gegen Johannes Augsburg aus Ilbenstadt, 1 u Brückmann und die Gendarmen Sachs und Schmidt in Bensheim. 155 eu* i W 12. September 1890. 8 Der Großherzogliche Amts anwalt; 0 Krämer.


