Ausgabe 
20.5.1890
 
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i zu betheiligen. Abfahrt 7.25 Vormittags von Friedberg, Abfahrt 8.50 Vormittags von Frankfurt. bet 0

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1890. Dienstag den 20. Mai.. 59.

berhessischer Anzeiger.

Ard hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg. anne,

ncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. ffend: Die Provinzlal-Foblenweide bei Merlau. Friedberg den 14. Mai 1890. Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt. Nachstehende Bekanntmachung wollen Sie in Ihren resp. Gemeinden in ortsüblicher Weise veröffentlichen.

Dr. Braden.

Bekanntmachung. ö Die Provinzial⸗Fohlenweide bei Merlau beginnt in diesem Jahr am 2. Juni. Die Fohlen müssen an diesem Tage zwischen and 1 Uhr Mittags daselbst mit gezeichneter Halfter und Kette, sowie mit Gesundheitsschein von Großherzoglicher Bürgermeisterei oder dem Veterinär abgeliefert und den letzten September d. J. um dieselbe Tageszeit abgeholt werden, wobei der Besitzer beim Einfangen behilflich sein muß. Die Fohlen erhalten, neben Behandlung und Weidefutter auf circa 34 Hektaren, bei trocknem Wetter Kleegras oder bei nassem Wetter und außerdem pro Tag und Stück Pfund Hafer aus der Vereinskasse. Jeder Besitzer kann jedoch Haferzusatz in Natur oder durch Selbst ung geben lassen. Das Weidegeld für bezeichnete Zeit von vier Monat beträgt pro Fohlen 39 Mk. 04 Pf. oder pro Tag 32 Pf. und muß die Hälfte Eintrieb und die andere Hälfte vor dem 1. August l. J. an die Verwaltung resp. Großherzoglichen Baurath Dr. Dieffenbach in Grünberg lt werden. Allenfallsige Kurkosten der Fohlen muß der Eigenthümer bezahlen. Letzterer kaun wegen begründeter Verhältnisse sein Fohlen jeder Zeit zurücknehmen und bezahlt dann nur die benutzte Weidezeit. Kranke und bösartige Thiere, sowie über Jahr alte Hengste, de die anderen Tiere stören, können ausgeschlossen werden. Sonstige Auskunft ertheilt der genannte Großherzogliche Baurath Dieffenbach. Laubach den 1. Mai 1890. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. J. V.: Schlenke.

Ineffend: Die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen von der II. Periode 1890/91. Friedberg den 17. Mai 1890. 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 Wir beauftragen Sie, alsbald und jedenfalls noch vor Ende dieses Monats, in Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise

Ant machen zu lassen, daß die Berichtigung der im Monat April 1890 gerichtlich erkannten Forst- und Feldstrafen in den ersten 25 Tagen ie Monats Juni 1890 und zwar mit Ausschluß des 12, 13. und 14. an die betreffenden Districtseinnehmereien stattzufinden hat und daß nach kugtlosem Ablauf dieser Frist gegen die säumigen Schuldner das für sie mit Kosten verbundene Beitreibungsverfahren eingeleitet wird.

Dr. Braden. Von der Ackerbauschule zu Friedberg wird unter Führung des Landwirthschaftslehrers Dr. v. Peter eine Excursion nach Darmstadt Fu Besuch der Großh. landwirthschaftlichen Versuchsstation und der Großh. Hofmeierei für Mittwoch den 21. Mai beabsichtigt.

Ehemalige Schüler wie die Schüler des diesjährigen Cursus, deren Angehörige, und ältere Landwirthe werden freundlichst eingeladen,

Das Curatorium der Ackerbauschule.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Vorstehendes wollen Sie in Ihren Gemeinden ortsüblich bekannt machen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 19. Mai 1890. Dr. Braden.

Bekanntmachung. Das Budget des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen pro 1890/91 betreffend. Nachdem Großherzogliches Ministertum des Innern und der Justiz den vom Ausschuß des landwirthschastlichen Vereins von Oberhessen pro 1890/91 aufgestellten Uennschlag genehmigt hat, wird derselbe hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

A. Einnahme: Staatsfonds: Vereinsfonds: 3 M.

85 ö nen 11. Für die landw. Haushaltungsschule zu Lindheim.. 320 360 ueberschuß aus vorderen Jahren 5 784 12. Zur Förderung des 8 e 600

1.5 5TV 3. Zur g der Bienen zucht 100 Zuschuß aus Großherzoglicher Hauptstaatskasse.. 7620 13. Zur Forderung 5 f 5 Zuschuß 3 8 für Hebung der Rindvlehzucht 3600 2 14. Zur Bestreitung der Kosten des Landesausschusses und 8 Zuschuß aus derselben für Hebung der Obstbaumzucht 600. e eee Ae e r. 900 Beitrag der Aachen-Münchener Feuerversicherungsge 16% Für dannen eee se n 750 Summa 11820 8130 Beitrag des Landespferdezucht vereins. 200 9 1 Belkröge der Mitglieder b A 6396 Wen arkün ann Ane 5 8130 ad 5. Der hier vorgesehene Betrag soll zu gleichen Theilen den Curatorien Summa 11820 81 der landw. Winterschulen zu Alsfeld, Büdingen und Friedberg überwiesen werden. B. Ausgabe: ad 8. Bezüglich der Verwendung der hier vorgesehenen Summe wird be 0 er e f Bureau und Rechnungs wese n 1200 sondere Bekanntmachung seiner Zeit erfolgen, nachdem Großh. Regierung die noch Verwilligungen an die landw. Bezirksvereine 2282 zu spezialisirenden Vorschläge für Aufbrauch derselben gebilligt haben wird. FKosten der Zeitschrift für die landw. Vereine.. 2900 ad 10. Die hier vorgesehene Summe soll zu gleichen Theilen den sechs landw. Gehalt des Wiesenbaumelsle rs 2500 Bezirksvereinen zur Abhaltung landw. Vorträge zur Verfügung gestellt werden Für die landw. Winterschulen zu Alsfeld, Büdingen ad 11. Aus dem Betrag von 680 M. entfallen zunächst 180 M. auf Ver⸗ und Friedberg. 3300 55 zinsung des bet Gründung der Anstalt aufgenommenen Kapitals, 500 M. dagegen Beitrag zu den Kosten des Deutschen Landwirthschafts- zur Bestreitung der laufenden Ausgaben.

1 1 8 55 5 15 ie f l ö 200 ad 12 Diese 600 M. sollen zu gleichen Theilen an die Bezirksvereine Als Beltrag zu den Kosten der Vertretung in den Elsen feld, Büdingen, Friedberg, Lauterbach und Schotten ausgezahlt werden, wenn Großh. , ̃ A!uIlu 100 Regierung die Genehmigung zur vorgeschlagenen Verwendung ertheilt haben wird.

ür Heb ttt 3600 ö Laubach den 8. Mai 1890. 8 Er. 10 der ede 1 400 ö Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen:

. Zur Bestreltung der Kosten der landw. Vorträge. 1200 Friedrich Graf zu Solms-Laubach.

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Genehmigte Verloosungen.

Dem Vorstande des Mitteldeutschen Kunstgewerbe-Vereins zu Frankfurt a. M. wurde gestattet, 30,000 Loose, das Stück zu 1 M., fur eine im J. Quartal d. J. in Frankfurt a. M. zu veranstaltende Verloosung von kunstgewerblichen Erzeugnissen der Neuzeit im Großherzogthum zu vertreiben.

Dem Oberhessischen e wurde gestattet, in Verbindung mit der am 23. Juli d. J. zu Alsfeld stattfindenden Wander

ammlung 2500 Loose à 50 Pf. in der Provinz Oberhessen zur Ausgabe gelangen zu lassen.

Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Joseph Groß aus Heilsberg, 1 Nauhelm; Heinrich Albobn von Hattenrod, Taglohner, ohne festen Wohnsiß, Friedberg den 16. Mat 1890.

Regierungsbezirk Königsberg, zuletzt Dienstknecht in Der Großherzogliche Amtsanwalt. Krämer.

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