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N 1690.
A
Donnerstag den 20. März.
M. 34.
Oberhessischer Anzeiger.
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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.
aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Annoncen von
Umoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), Amtliche
Betreffend: Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzog
Anf Antrag der Versicherungsanstalt der Tiefbau Berufsgenossenschaf insoweit dies noch nicht geschehen sein sollte. welche von der Gemeinde in Accord gegeben worden sind, insofern sie nicht als der land—
pflicht zur Tiefbau-Berufsgenossenschaft zu genügen, Wegbau- und Unterhaltungsarbeiten, Canalarbeiten ꝛc.,
und forstwirthschaftlichen Unfallversicherung unterliegend zu betrachten sind. fllichtigen Arbeiten so sehen wir Ihrer berichtlichen Anzeige hierüber entgegen.
mular einzureichen und haben sich auf alle versicherungsp
zur Anmeldung für einzelne Gemeinden nicht vorliegen,
welchen Fällen eine Versicherungspflicht vorliegt, versicherungsamts.
Reichsgesetz, betreffend die Un
Die laufenden Reparaturen an den zum Betriebe der Land- und Forstwirth⸗
aft dienenden Gebäuden und die zum Wirthschafts betriebe gehörenden Boden-
ltur und sonstigen Bauarbeiten, ins besondere die diesem Zwecke dienende Her— Uung oder Unterhaltung von Wegen, Dämmen, Kanälen, und Wasserläufen, gelten
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verweisen wir Sie besonders au
r Theil. Friedberg den 17. März 1890.
lichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt.
t beauftragen wir Sie, binnen 10 Tagen Ihrer etwaigen Anmelde— Der Versicherung unterliegen insbesondere alle
Die Anmeldungen sind in doppelter Ausfertigung auf üblichem For—
seit dem 1. Januar 1888 zu erstrecken. Sollte eine Verpflichtung
Bei Prüfung der Frage, in
f die nachstehende Gesetzesstelle und Entscheidung des Reichs— Dr. Braden.
fallversicherung der bei Bauten beschaͤftigten Personen vom 11. Juli 1887§& 1 Absatz 4.
als Theile des land- un forstwirthschaftlichen Betriebes, wenn sie von Unternehmern land“ und forstwirtbschaftlicher Betriebe ohne Uebertragung an andere Unternehmer auf ihren Grundstücken ausgeführt werden.
Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsamts Jahrgang IV 1888 Nr. 12 Seite 232 Ziffer 527.
Eine Landgemeinde hat das Anfahren und Zerkleinern der zur Unterhaltung
r Gemeindewege nöthigen Steine in einzelnen Loosen an die mindestfordernden 2 vergeben; der Accordpreis entspricht dem ortsüblichen Tagelobn. as Reichs versicherungsamt hat sich unter dem 28. April 1888 dahin aus gesprochen, taß die Gemeinde als Unternehmerin der fraglichen Bauarbeit anzuseben ist, und
Letreffend: Wahl der Vertreter der Forensen. Das Großherzogliche n die Großherzoglichen Bürgermeistereien Butzbach, Hausen, Ilbenstadt,
daß alle von den Accordanten bei der übernommenen Arbeit beschäftigten Personen (Ehefrauen, Kinder, Gesinde zc.) ebenso wie die Accordanten selbst als versichert im Sinne des 5122 Absatz 1 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11 Juli 1887 an⸗ zusehen sind.
Friedberg den 18. März 1890.
Kreisamt Friedberg Münzenberg, Nieder-Eschbach, Nieder-Florstadt, Ober⸗Mörlen, Rocken⸗
berg, Rodheim, Vilbel.
Unser Ausschreiben vom 16. Januar l. Is. in Erinnerung bringend, sehen wir der Einsendung der
um 25. l. Mts. entgegen.
detreffend: Erhaltung der öffentlichen Brunnen zu Stammheim, hier Erlaß eines Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern
kimmung des Kreisausschusses und nach Anhörung des Gemeinderaths zu Stammheim wird au
Freisordnung vom 12. Juni 1874 folgendes verordnet:
§. 1. Das Tränken von angespannten ligung derselben und der zugehörigen Brunnentröge ist verboten. 2. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht nach be straft.
ü M. be Friedberg den 17. März 1890.
Landwirthschaftli
Sonntag den 23. Maͤrz, Nachmittags ½4 Uhr, findet
* ptißt g f 5 1465 tatt. Tagesordnung: Vortrag des Landwirthschaftslehrers Dr. von M eim. Zu zahlreichem Besuch ladet ergebenst ein Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die * Die Herren Bürgermeister wollen diese Bekanntmachung in ihren Geme K N 9 UI 1 Friedberg den 18. März 1890. 22 Samstag den 22. l. Mts., von 9 Uhr Vormittags bis 11 Uhr hof. Schlußprüfung hlesiger Ackerbauschule statt.
Alle, welche si
— iu dieser Prüfung hiermit freundlichst eingeladen. * Friedberg den 17. März 1890.
Der Lebensversicherungs-Gesellschaft„Deutschland“ zu Berlin ist die
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1 Die Stelle eines zweiten Dieners bei Großherz Gehalt 700 Mark nebst freier Wohnung und Heizung. räumen abzugeben, woselbst auch die Dienstanweisung einzuf %„ Darmstadt den 10. März 1890.
Militäranwärter ehen ist.
f Polizeiverordnung.
Bekanntmachung. cher Bezirksverein Friedberg.
eine Versammlung zu Bad-Nauheim im Saale der Peter über„den Düngungsversuch in der eigenen Wirthschaft“.
ch für das landwirthschaftliche Unterrichtswesen überhau
Großherzogliche
Wahlprotokolle bis spätestens Dr. Braden.
Polizet Reglements. und der Justiz vom 14. März 1890 zu Nr. M. J. 6537 unter Zu⸗
f Grund der Art. 48 pos. V 2 und Art. 78 der
Zugthieren an den öffentlichen Brunnen zu Stammheim, sowie jede Verunreinigung und Beschä—
stehenden Gesetzen eine hoͤhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Restauration Langsdorf
Der Vorsitzende der Sektion Friedberg. Dienst. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. inden auf ortsübliche Weise zur Kenntniß bringen. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
10 Minuten Mittags findet in dem Ratbhaussaale dahier die oͤffentliche
pt und für die hiesige Ackerbauschule insbesondere interessiren, werden Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg. Dr. Braden.
Erlaubniß zum Geschaͤftsbetrieb im Großherzogthum ertheilt worden.
Bekanntmachung. oglicher Centralstelle
für die Gewerbe und den Landesgewerbeverein soll vergeben werden— werden bevorzugt. Meldungen sind bis zum 1. Mai in unseren Dienst. Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbeverein.
Sonne. Dr. Hesse.
der praktische Arzt zum Kreisassistenzarzt in
Deutsches Reich. Darmstadt. Der Steuerassessor Dexheimer aus Spiesheim wurde zum Steuerkontroleur, der Ministettalregistrator Weitzel zum Rechner der Landeswaisenanstalt, der Schullehrerwittwenkasse und des Provinzialschulfonds für Starkenburg,
Dr.
dem Bürgermeister Schrimpf zu Rixfeld das All⸗ gemeine Ehrenzeichen mit der Juschrift:„Für langjaͤhrige treue Dienste“ verlichen.
Berlin, 16. März.
Groos aus Niddasserin und die Kaiserin Friedrich trafen 11 Uhr Offenbach ernannt, und zur Einweihung der neuen Garnisonkirche in
Spandau auf dem dortigen Bahnhofe ein, wo— selbst keinerlei Empfang stattfand, und fuhren von dort aus sofort zur Kirche. ganze Stadt prangte zur Feier des Tages in festlichem
Ne 1 Die
Der Kaiser, die Kai


