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Dienstag den 16. September.

Oberhessisc

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

109.

er Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf 3 ee N 5 1 0. Pf., Rec ö 7 stet 9 Pf. auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets 175 die Post 1

Amtlicher Theil.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Friedberg den 12. September 1890. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 20. vorigen Monats beauftragen wir Sie, falls Flurschadensansprüche in Ihren Gemar kungen erhoben werden, alsbald eine Vorabschätzung derselben nach Maßgabe der Bestimmungen auf Seite 446 des Reichsgesetzblattes von 1887 unter Zuziehung von 2 Feldgeschworenen vorzunehmen und weisen Sie bei Ausfüllung der Kolonnen ganz besonders auf die hierüber Seite 481 des angezogenen Reichsgesetzblattes gegebenen Vorschriften hin.

Die ausgefüllten Formularien wollen Sie alsbald an den Großh. Amtmann Nebel in Gießen alsMilitaria einsenden. Nach weisungsformularien können Sie durch uns beziehen falls Sie nicht mehr im Besitze solcher sind. Dr. Braden.

a Bekanntmachung.

Winterkursus 1890/91 der Ackerbauschule des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen zu Friedberg. Der diesmalige Winterkursus hiesiger Ackerbauschule beginnt Montag den 3. November und schließt gegen Ende März. Der Unterricht, welcher durch einen von Großh. Regierung vorgeschriebenen Plan geregelt ist, erstreckt sich auf allgemeine Schulfächer, Naturkunde und Landwirth schaftslehre. Er wird von zwei Landwirthschaftslehrern, einem seminaristisch gebildeten Hauptlehrer und mehreren Hülfslehrern ertheilt. Die nöthige Anschauung bieten die reichen, alljährlich ergänzten Lehrmittel der Anstalt sowie Ausflüge nach Gutswirthschaften und gewerblichen An- lagen. Der Lehrplan unserer Ackerbauschule ist auf zwei Winter berechnet und dementsprechend umfaßt dieselbe zwei Klassen. Aufnahmsfähig sind alle unbescholtenen jungen Leute, welche die Volksschule mit gutem Erfolge durchgemacht haben und einige Kenntniß von der praktischen Landwirth schaft besizen. In die obere Klasse werden nur solche Schüler aufgenommen, welche bereits die untere Klasse einer landwirthschaftlichen Winter⸗ schule mit Erfolg besucht, oder sich anderweitig die für die Oberklasse nöthigen Kenntnisse angeeignet haben. Die Neuangemeldeten haben ein Zeugniß ihrer Bürgermeisterei über unbescholtenen Lebenswandel beizubringen. Das Schulgeld beträgt für eine jede der beiden Klassen 20 Mark. Anmeldungen nimmt mündlich oder schriftlich der Anstaltsvorsteher, Landwirthschaftslehrer Dr. Tobisch entgegen, welcher auch anderweitige be

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Zügliche Auskunft ertheilt. Friedberg im September 1890. Der Aufsichtsrath der Ackerbauschule zu Friedberg: Dr. Braden, Kreisrath. Dr. Wallau, Amtmann. Schmidt, Schulrath. Dr. To bisch, Landwirthschaftslehrer. Betreffend: Den Cursus der Ackerbauschule zu Friedberg pro 1890/91. Friedberg den 5. September 1890. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung des Aufsichtsraths der Ackerbauschule empfehlen wir Ihnen, sich dafür zu bemühen,

* 5 f 5 5 Daß die Ackerbauschule durch recht viele junge, der Landwirthschaft sich widmende Leute aus Ihren Gemeinden besucht wird. Wir bemerken zugleich

hierbei, daß für wenig Bemittelte Unterstützungen zur Disposition stehen und wir es nicht zu beanstauden finden, wenn auch von Gemeinden, aus welchen junge Leute die Schule besuchen, Unterstützungen verwilligt werden, indem wir recht gerne derartigen Beschlüssen Genehmigung ertheilen. Dr. Braden.

Bekanntmachung. Betreffend: Ent⸗ und Bewässerung der Gemeinde- und Privatwiesen in den Fluren 1 II und III der Gemarkung Stammheim.

Nachdem der vom Gemeinderath zu Stammheim gestellte Antrag auf Bildung einer Genossenschaft behufs Ent- und Bewässerung der Gemeinde⸗ und Privatwiesen in den Fluren I II und III der Gemarkung Stammheim von der fachlichen Centralbehörde als zweckmäßig und zu ässig erkannt und die Einleitung des Verfahrens angeordnet worden ist, so wird hiermit bekannt gegeben, daß die Drainagepläne, Verzeichniß ver betheiligten Grundstücke, Nachweis über die Drainröhren und die Kostenanschläge in der Zeit von Mittwoch den 24. September bis Mittwoch zen 8. Oktober a. c. auf dem Gemeindehause zu Stammheim zur Einsicht der Betheiligten offen liegen. Gleichzeitig werden die betheiligten Irundbesitzer zur Verhandlung und zur Beschlußfassung, sowie zur Wahl der Vertreter für das weitere Verfahren auf

Donnerstag den 9. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, das Rathhaus zu Stammheim unter dem Anfügen eingeladen, daß die Nichtabstinmenden als dem beantragten Unternehmen beistimmend, mit ler Wahl der Vertreter einverstanden angesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Ausführung später nicht mehr gehört werden. Weiter werden die bei dem Unternehmen nicht direkt bethetligten Grundeigenthümer aufgefordert, etwaige Einsprüche gegen das Unternehmen in kieser Tagfahrt geltend zu machen, widrigenfalls Einsprüche nach Ablauf der Frist Berücksichtigung nicht mehr finden. 8 0 Friedberg den 5. September 1890. ee Friedberg. r. Braden.

569 Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Keuntniß gebracht, daß die Kreisstraße FriedbergOckstadt, von der Ortsdurchfahrt Friedberg bis, an ten Ober⸗Wöllstädter Weg wegen Einwalzung dieser Strecke vom 18. bis zum 21. d. Mts. unfahrbar ist. 1. Friedberg den 15. September 1890. Oroßherzogneh an Krezent Friedberg.

Dr. Braden.

Person, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: August Weingärtner von Framersheim, umherziehender Schirmflicker. Frieoberg den 12. September 1890. Der Großherzogliche Amtsanwalt: Krämer

Pfarrstelle in Roßdorf, dem Pfarrer Adolph zufhardt, dem Schullehrer Klein zu Braunshardt

Deutsches Reich.

Darmstadt. Die Dammwärteraspiranten Gölz aus Biblis und Roth aus Erfelden wurden u Dammwärtern zu Lampertheim und Nordheim, der Militäranwärter Bönsel aus Ilbeshausen zum Steueraufseher, der Pedell Brückmann zu Borms zum Pedellen in Darmstadt, der Sekretär des Bischöflischen Ordinariats zu Mainz Moser um Dompräbendaten ernannt, dem Pfarrver alter Scheid zu Hirschhorn die Pfarrstelle da bst, dem Pfarrassistenten Stamm zu Darm siadt die evang. Pfarrstelle in Stockstadt, dem Ifarrer Heinemann zu Kirch-Brombach die ev.

Watzenborn die ev. Pfarrstelle in Rodheim v. d. H., dem Pfarrverwalter Rippert zu Gensingen die

Pfarrstelle daselbst, dem Schulamtsaspiranten

Ackermann aus Klein-Bieberau die 5. Lehrerstelle in Höchst, dem Schulamtsaspiranten Roth aus Nieder-Seemen eine Lehrerstelle in Lang-Göns, dem Schulamtsaspiranten Lahr aus Weinheim eine Lehrerstelle in Gensingen, dem Schullehrer Winter zu Schwalheim eine Lehrerstelle in Rumpen heim, dem Schulverwalter Leinweber zu Bürstadt eine Lehrerstelle in Dietersheim, dem Schullehrer Buxbaum zu Messel die Lehrerstelle in Brauns

eine Lehrerstelle in Messel, dem Schulamtsaspi ranten Heuser aus Trais Münzenberg eine Lehrer stelle zu Oppenheim, dem Schullehrer Kinsberger zu Hainstadt die Lehrerstelle in Hammelbach, dem Schulamtsaspiranten Huth aus Langenhain die Lehrerstelle in Reichlos übertragen; der Schul lehrer Fried zu Bergheim entlassen; der Real- Lehrer Billasch zu Offenbach auf Nachsuchen unter Anerkennung seiner Dienste, die Lehrerin Uihlein zu Kastel auf Nachsuchen, der Schul Lehrer Fertig zu Bürstadt auf Nachsuchen in den Ruhestand versetzt; der Amtsanwalt Krämer in

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