Ausgabe 
15.11.1890
 
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fend: Feldberelnigung in der Gemarkung Bauernheim I. Sache. f Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundbesitzer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Flaͤche besitzen, für die Feld bereinigung in der Gemarkung Bauernheim erklärt haben und nachdem

Bekanntmachung.

stücken, ferner, ob die Beitrage nach Bedürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen; 2. die zur Vollzugs Commission zu berufenden Sachverstandigen und

durch dun innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen gegen die Zulässig deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts un lichten keit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses erhoben worden sind, 5 Stellvertreter zu wählen.. e ee berufe] die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der Feld Außerdem können Wunsche und Anträge seitens der Betheiligten N bereinigungs⸗Arbeiten in der Gemarkung Bauernheim verordnet und den vorgebracht und berathen werden.

Unterzeichneten zum Vollzugs Commissär ernannt. In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich-] Eigenthümer eine Stimme, die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültig un zeitig sämmtliche betheiligte Grund-Eigenthümer zu der in Gemäßheit] keit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter fin dei des Artikels 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 dieser Kan e ene e verbindlich. n zug Donnerstag den 4. Dezember l. J., Vormittags 11 Uhr, emen gültige Wei weh zu Stande so bat en 1 9 a i zu 1) die Vollzugs Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und in Achlese Wersehnnsing bet stattfindenden Versammlung ein. zu 2) die9 6057 1 dae Behörde die Sachver⸗ 0, lch n ständigen und Schiedsrichter zu ernennen. 8 1. zu bestimmen, wie die ereinigungskosten aufgebracht werden sollen, Friedberg den 7. November 1890. en ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschätzungswerth Der Vollzugs⸗Commissär: der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Massegrund-[4385 Dr. Wall au.

br. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Okarben II. Sache. Bekanntmachung. ur Dis, Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grund stücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß erhoben, oder inen der Eigenthümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen; diesenigen( bei der am 10. September l. Is. stattgehabten Abstimmung für die 2) die zur Vollzugs-Commission zu berufenden Sachverständigen und Landweht! Feldbereinigung in der Gemarkung Okarben erklärt haben, und nach deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und schaften, dem innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen gegen die Zu dessen Stellvertreter zu wäblen. uin den] lässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses erhoben worden sind, Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten ed, Butz. hat die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der vorgebracht und berathen werden. Hochs] Feldbereinigungsarbeiten verordnet und den Unterzeichneten zum Voll⸗ Ju dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund Münter, zugs Commissär ernannt. Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültig⸗ z, Nocken⸗ Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich-[keit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter

zeitig sämmtliche betheiligte Grundbesitzer zu der in Gemaͤßheit des pünktlich Artikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887

dere m, Mittwoch den 10. Dezember l. Is., Vormittags 9 Uhr, in dem Rathhause zu Okarben stattfindenden Versammlung ein.

misse Ge⸗ Diese Versammlung hat:

ung vor 1) zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen,

en ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschätzungswerth

zuptmelde⸗ der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Massegrund⸗

ür außer⸗ Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird

sich per⸗ Steckbriefe. f 5

turksfeld⸗ zeichneten Ledertasche und Diebstahls eines

. des Geburtsortes des Volk gebeten(N 378/90; 2) gegen den Heinrich Albohn vo Haftbefehl, wegen Bettelns erlassen.

ettien et-

Hemdes, seitens des Großh. Amtsgerichts Bad⸗Nauheim Haftbefebl.

. Es wird ersucht denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzullefern. Erledigt. Georg Steinbacher von Londorf, Ludwig Heinrich Josef Debo von Ipstein, Georg Rupp Wittwe, Katbarina geb. Dönges, von Wommelshausen,

dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich. Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat zu 1) die Vollzugs- Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen; zu 2) die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sachverstän digen und Schiedsrichter zu ernennen. Friedberg den 7. November 1890. Der Vollzugs-Commissär: 4411 Dr. Wallau.

: 1) Wienges, Benedikt, von Unteraltenweier(V 938/90); 2) Emrich, Johann Adam,

von Gelnhaar(F 786/90); 8) Hedderich, Konrad, von Zeubach; 4) Triebsch, Karl, von Briesen; 5) Pfeiffer, Heinrich, Schäferknecht, von Unterschmitten(J 1582,90). 1) Gegen den Wilhelm Volk, zuletzt Diensiknecht auf Hof Haselheck, erging unterm 11. November 1890, wegen Unterschlagung einer F. K. ge⸗

Es wird um Vollzug des Letzteren und um Ermittelung n Hattenrod wurde am 13. Oktober 1890 von Großberzoglichem Amtsgericht Butzbach (B. 119 90.)

und weiter Heinrich Haberkorn von Reinhardshain, Justus Mosebach von Burghaun, Heinrich Kaspar Erbe von Gelnhaar, Daniel Krieg von Münchhausen, Friedrich Schulze von Muerena. 11 0 Friedberg den 13. November 1890. Der Großherzogliche Amtsanwalt: N Lebrecht.

Verwelsung auf die betreffende Annonce in der heutigen

Deutsches Reich. Berlin. Dem Bundesrath ging ein Ge setzentwurf über die Zuckerbesteuerung zu behufs

agen hei nacht, daß

mlung ein zen 12 Verminderung und späterer Beseitigung der Ausfuhrprämslen. Die Herabsetzung der Mate K rialsteuer soll stufenweise mit 1892 beginnen. Eine entsprechende stufenweise Erhöhung der U Verbrauchssteuer ist vorgesehen. L 13. Nov. Der Landwirthschaftsminister derwende v. Lucius hat sein Eutlassungsgesuch eingereicht. abten vol 6 13. Nov. Abgeordnetenhaus. Caprivi

führte in seiner Eröffnungsrede aus, daß die Regierung alle Gesetzentwürfe auf einmal vor gelegt, weil sie organisch mit einander verbun den seien. Die Erbschaftssteuer solle gleichsam eine Controle bilden; für Ehegattten und Des cendenten solle dieselbe ½, für Ascendenten 1 Pt. betragen. Erbschaften unter 10000 Mark und Hausgeräth bleiben steuerfrei. Das Schul gesetz und die Landgemeindeordnung seien seit langer Zeit vorbereitet. Das Aufsichts recht des Staates werde beibehalten. Die Abänderung der lex Huene erfolgt dahin, daß die Ueber⸗ schüsse den Gemeinden zu Schulzwecken überwie sen werden sollen. Die Landgemeindeordnung 1 für die sieben östlichen Provinzen bestimmt eine grleichmaͤßige Vertheilung der Gemeindeabgaben

nach Verhältniß der zu entrichtenden Staats- N sceuern. Die Gemeindeangehörigen können zur Leistung von Hand- und Spanndiensten ver pflichtet werden, wovon die Geistlichen und 1 Volksschullehrer freibleiben. Die Beamten und Militärpersonen bleiben von persönlichen Ge meindediensten frei. Die übrigen persönlichen Befreiungen werden aufgehoben. Den Groß grundbesitzern ist eine hervorragende Einwirkung auf die Gemeindeverwaltung gewahrt. Caprivi schließt mit einem Apell zur gemeinsamen Arbeit

dobel uu 1 oder fe

Falle 1 U.

und zum Zusammenstehen gegen die Socialde mokratie. Die Staatsregierung sei sich ihrer Aufgabe, die bestehende Ordnung zu schützen, wohl bewußt, glaube aber, daß die bestehenden Gesetze dazu ausreichen. Sie wolle durch die vorgelegten Gesetze ihre Liebe zum Staate und zur Gemeinde erweisen; wie bei den geführten großen Kriegen sollten auch jetzt alle Parteien einmüthig zusammenstehen in einem Kriege, der in seinen Folgen nicht weniger bedenklich sei. Warum sollten wir hier nicht auch sagen: Hier Vaterland, bei diesem wollen wir stehen, für dieses die kleinen inneren Streitigkeiten vergessen! Nach der Volksschulgesetzvorlage bestimmt die Schulaufsichtsbehörde den Lehrplan und die innere Einrichtung der Volksschule; bei Ein richtung von Volksschulen sind die confessionellen Verhältnisse moͤglichst zu berücksichtigen; grundsaͤtz lich soll kein Kind ohne Religions-Unterricht seines Bekenntnisses bleiben. Den Religions Unterricht leiten die betreffenden Religionsgesell schaften, deren Organen eine Mitwirkung zu steht bei Einführung neuer Lehrpläne und Schul bücher für Religionsunterricht. Nach dem Steuer gesetzentwurfe sind jetzt von der direkten Besteue rung die Einkommen bis zu 900 Mark frei. Es sollen nach der Vorlage Erleichterungen der kleineren Steuerzahler je nach den individuellen Verhältnissen gewährt werden.

Ausland. Großbritanien. London. Zur Ausbeu tung Westaftikas wird sich, wie dasLiverpoo ler Handelsblatt meldet, eine große englische Gesellschaft mit 10 Million Pfund Kapital unter voraussichtlicher Führung Stanley's bilden. Aus Stadt und Land.

7 Frlebberg. Unter Rückbeztehung auf unsern Artikel in voriger Nummer des Anzeigers und unter

Nummer, laden wir nochmals alle, die für das in Rede stehende wichtige Stück dersocialen Frage Interesse haben, zu recht zahlreichem Besuche des Wagner'schen Vortags ein.

C. T. Friedberg. Gemeinderathssitzung vom 10. Nov. Dem Gesuche des Fruchthändlers Mat um Herstellung eines Banketts von seinem Hause bis zur Bismarckstraße stimmte der Gemeinderath insoweit zu, als der Fußweg vorläufig durch Schlacken instandgesetzt werden soll. Die Schließung des Brunnens an der Musterschule hat zu einer Eingabe geführt, deren Unterzeichner die Wieder⸗ herstellung des Brunnens wünschen. Es soll jedoch bis auf Weiteres hlervon abgesehen werden. Laut hierher gelangter Mittheilung Kaiserl. Oberpostdireetton in Darm⸗ stadt liegt die Absicht vor, die Personenpost Friedberg⸗ Homburg, welche Zuschuß erfordert, eingeben zu lassen. Gegen die Verwirklichung dieser Absicht spricht sich der Gemeinderath entschteden aus und ermächtigt den Vor⸗ sitzenden in diesem Sinne vorstellig zu werden. Zu dem Voranschlag für 9/92 gibt der Stadtbaumeister eine Reihe von Vorschlägen, die Neupflasterung, Banket⸗ ttrung, Kanalisatlon von Straßen bezweckend, kund. Bei der Einzelberathung soll hierauf zurückgekommen werden. Aus der Sitzung vom 3. November set noch bemerkt, daß darin an der Hand des Verwaltungsbexrichts des Buͤrgermelsters die Rechnung für 89/90 geprüft wurde.

s. Friedberg. Die Reihe der üblichen Winterver⸗ gnügungen unserer Vereine eröffnete der Gesangverein Liederkranz durch eine Abendunterhaltung, welche am verflossenen Sonntag unter zahlreicher Bethelligung aller Kreise unserer Elnwohnerschaft im Saale des Hotel Trapp statt hatte. Der eigentlichen Unterhaltung ging das Con⸗ cert voraus, welches sich, wie das bei den bewährten Lelstungen des Vereins zu erwarten war, zu einem wirk lichen Kunstgenuß gestaltete. Die 8 Nummern der ersten Abtheilung wurden mit lebhaftem Beifalle aufgenommen. Die zweite Abtheilung bildete ein Cyelus von 6 alt niederländischen Volksliedern, bearbestet von E. Kremer, mit verbindender Dichtung von C. Bleber. Der Vortrag der 4 prachtvollen MännerchöͤreKlage,Kriegslied, Berg op zoom,Dankgebet zeichnete sich aus durch eine hoͤchst deutliche Aussprache, außerordentlich feine Schattirung und genaues Zusammensprechen aller Stimmen. Für die belden SologesaͤngeWilhelmus von Nassauen undAbschied hätten keine besseren Vertreter als die beiden beimischen Sanger gefunden werden koͤnnen. Die vortreffliche Wiedergabe der deklamatorischen Parthien